Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.08.2004 - I-12 U 49/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
BGB §§ 651 c ff
- reise-recht-wiki.de
Verletzung bei Animationsprogramm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 651c ff
Zur Entstehung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Pauschalreisevertrag wegen Verletzungen im Gesicht, die eine neben dem Hotelpool liegende Reiseteilnehmerin durch einen Wasserball erleidet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Poolverletzung kein Reisemangel
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Keine Haftung des Reiseveranstalters für Verletzung eines Reisenden nach angekündigtem Wasserballspiel im Hotelpool
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung eines Reisenden während des Urlaubs als Reisemangel; Verkehrssicherungspflichten der Hotelmitarbeiter im Zuge der Ausrichtung eines Wasserballspiels; Anspruch von Urlaubern auf Unterlassen eines Wasserballspiels im Rahmen eines Animationsprogramms
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 13 O 21/03
- OLG Düsseldorf, 19.08.2004 - I-12 U 49/04
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 19.09.2005 - 12 U 49/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZVG § 152; BGB § 366
Aktivlegitimation des Zwangsverwalters auch nach Zuschlag; zulässige spätere Änderung der Verrechnung durch Gläubiger - rechtsportal.de
ZVG § 152; BGB § 242 § 366 Abs. 2
Zwangsversteigerung: Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters besteht bis zum rechtskräftigen Zuschlag fort - Zulässigkeit der Anrechnung gem. § 366 Abs. 2 BGB - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wegfall der Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters für die Masse durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung; Missbräuchlichkeit eines widersprüchlichen Verhaltens nur bei bereits betätigtem Vertrauen des Vertragspartners; Anrechnung von ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.01.2004 - 34 O 361/03
- KG, 19.09.2005 - 12 U 49/04
Papierfundstellen
- AnwBl 2006, 103
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus KG, 19.09.2005 - 12 U 49/04
Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis beschränken sich auf die Vorgänge bis zum rechtsbeständigen Zuschlag, da sich die aus § 152 ZVG für den Zwangsverwalter ergebende gesetzliche Prozessstandschaft nur auf das Schuldnervermögen bezieht (BGHZ 109, 171). - BGH, 27.06.1995 - XI ZR 213/94
Maßgeblichkeit der Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers
Auszug aus KG, 19.09.2005 - 12 U 49/04
c) Umstände, aus denen auf eine konkludente bzw. nachträgliche Zahlungsbestimmung (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1995, 1257) geschlossen werden könnte, haben die Beklagten nicht dargelegt. - BGH, 21.10.1992 - XII ZR 125/91
Fortdauer der Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der …
Auszug aus KG, 19.09.2005 - 12 U 49/04
Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung lässt die Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters für die Masse auch dann nicht entfallen, wenn - wie vorliegend - anschließend die Zwangsverwaltung durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben wird (BGH NJW-RR 1993, 442). - LG Berlin, 24.07.1998 - 25 O 78/98
Auszug aus KG, 19.09.2005 - 12 U 49/04
Eine solche unentgeltliche Überlassung wäre dem Kläger als Zwangsverwalter gegenüber unwirksam (vg. LG Berlin, GE 1999, 379).
- OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09
Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer …
Für Ansprüche, welche einen früheren Zeitraum betreffen, ist der Zwangsverwalter daher jedenfalls dann, wenn Grund der Aufhebung der Zwangsverwaltung nicht die Rücknahme des Antrags durch den betreibenden Gläubiger ist (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 16.7.2003, DWW 2003, 335 = GE 2003, 1328 = MDR 2003, 1409 = NJW 2003, 3342 = NZM 2003, 849 = Rpfleger 2003, 678 = WM 2003, 630 = ZfIR 2003, 1012 = ZMR 2003, 903 - VIII ZR 11/03), sondern - wie hier - der Eigentumswechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung am 12.07.2006, auch nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung grundsätzlich prozessführungsbefugt (…BGH, Urt. v. 19.5.2009, IX ZR 89/08;… Urt. v. 21.10.1992, NJW-RR 1993, 442 = WM 1993, 61 = ZMR 1993, 61 - XII ZR 125/91; BGH, Beschl. v. 7.2.1990, NJW-RR 1990, 1213 = WM 1990, 742 - VIII ZR 98/89; OLG Celle, Beschl. v. 26.3.2007, OLGR 2007, 420 - 2 U 49/07; KG, Urt. v. 19.9.2005, GE 2005, 1487 = KGR 2006, 120 - 12 U 49/04;… Senat, Urt. v. 10.5.1990, DWW 1990, 204 = JR 1990, 377 = MDR 1990, 833 = OLGZ 1990, 481-484 = Rpfleger 1990, 381 - 10 U 24/90). - KG, 17.07.2006 - 12 U 23/05
Feststellungsklage des gewerblichen Zwischenmieters gegen den Zwangsverwalter: …
Der Zwangsverwalter ist grundsätzlich auch weiterhin prozessführungsbefugt, soweit es sich um Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse handelt, die bereits während der Zeit der Zwangsverwaltung entstanden sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - IX ZR 385/00 -, BGHZ 155, 38 mit Nachweisen zur Rechtsprechung; Senat, Urteil vom 19. September 2005 - 12 U 49/04 -, KGR Berlin 2006, 120). - AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2007 - 104a C 500/06
Zwangsverwalter: Weiterführung eines Räumungsprozesses im eigenen Namen nach …
Rn. 3 In der Entscheidung des KG GE 2005, 1487f heißt es, Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters für die Masse (Unterstreichung von mir) würden sich auf " Vorgänge " (konkret ging es um Zahlungsansprüche) bis zum rechtskräftigen Zuschlag beziehen, da sich die aus § 152 ZVG für den Zwangsverwalter ergebende gesetzliche Prozessstandschaft nur auf das Schuldnervermögen (Unterstreichung von mir) beziehe. - AG Berlin-Schöneberg, 30.03.2007 - 104a C 500/06
Zwangsverwalter: Weiterführung eines Räumungsprozesses im eigenen Namen nach …
Vielmehr folgt aus dem Umstand, dass die Zwangsverwaltung der Befriedigung des oder der Gläubiger dient, dass der Zwangsverwalter nur diejenigen laufenden Geschäfte noch abwickeln darf und muss, die sich auf die Zeit vor Rechtsübergang und auf die von der Beschlagnahme erfasste Masse beziehen, weil nur insofern ein berechtigtes Interesse des oder der Gläubiger besteht (vgl. KG GE 2005, 1487f).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".