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Rechtsprechung
   KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2275
KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07 (https://dejure.org/2008,2275)
KG, Entscheidung vom 06.03.2008 - 12 U 59/07 (https://dejure.org/2008,2275)
KG, Entscheidung vom 06. März 2008 - 12 U 59/07 (https://dejure.org/2008,2275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StVO § 14 Abs. 1; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Müllfahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand haltenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aussteigen aus dem Auto am Straßenrand: Fließender Verkehr hat Vorrang - Fahrer des parkenden Wagens haftet bei Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhöhte Sorgfaltsanforderungen beim Öffnen der Autotür während der Annäherung eines Fahrzeuges von hinten; Voraussetzungen einer Nutzungsausfallentschädigung für ein Kraftfahrzeug für einen außergewöhnlich langen Zeitraum von über einem Jahr

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 58 O 130/06
  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 394
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes …

    Auszug aus KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07
    Der Kläger kann nur dann Nutzungsausfallentschädigung für einen außergewöhnlich langen Zeitraum von über einem Jahr verlangen, wenn er die Beklagten darauf hinweist, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1992, 1183; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Nürnberg DAR 1981, 14).
  • LG Frankfurt/Main, 05.02.1992 - 16 S 179/91
    Auszug aus KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07
    Der Kläger kann nur dann Nutzungsausfallentschädigung für einen außergewöhnlich langen Zeitraum von über einem Jahr verlangen, wenn er die Beklagten darauf hinweist, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1992, 1183; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Nürnberg DAR 1981, 14).
  • OLG Nürnberg, 07.03.1979 - 9 U 172/78

    Finanzielle Situation des Geschädigten; Zahlung eines Vorschusses; …

    Auszug aus KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07
    Der Kläger kann nur dann Nutzungsausfallentschädigung für einen außergewöhnlich langen Zeitraum von über einem Jahr verlangen, wenn er die Beklagten darauf hinweist, dass er zur Finanzierung eines Ersatzwagens nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1992, 1183; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Nürnberg DAR 1981, 14).
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und …

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt in aller Regel zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches (vgl. etwa KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07, NZV 2009, 394; Urteil vom 09.04.2009 - 12 U 23/08, NZV 2010, 209, 210; OLG Celle, Urteil vom 20.03.1979 - 18 U 52/78, VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546; Balke, SVR 2012, 450, 452).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Geschädigte darlegt, dass ihm die finanziellen Mittel für eine Ersatzbeschaffung fehlen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. März 2008 - 12 U 59/07 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 1996 - 12 U 268/96 -, juris; OLG Nürnberg DAR 1981, 14; OLG Frankfurt DAR 1984, 318).
  • LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14

    Verkehrsunfallhaftung: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Pkw …

    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
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