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Rechtsprechung
   KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,40625
KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97 (https://dejure.org/1999,40625)
KG, Entscheidung vom 01.02.1999 - 12 U 8772/97 (https://dejure.org/1999,40625)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 12 U 8772/97 (https://dejure.org/1999,40625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall zwischen nach links in Grundstück abbiegenden und überholendem Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich

    Auszug aus KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97
    Kommt es zwischen ihm und einem überholenden Fahrzeug zum Unfall, spricht dieser Beweis dafür, daß der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO und insbesondere nach § 9 Abs. 5 StVO obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt hat (Senat, VerkMitt 1993, 159 = VRS 85, 90 = NZV 1993, 272; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).

    So kann dieser Anscheinsbeweis mit der Folge einer Mithaftung des Überholenden vor allem durch den Nachweis entkräftet werden, daß der Überholende bei unklarer Verkehrslage überholt und damit gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verstoßen hat (Senat, VerkMitt 1993, 59 = VRS 85, 90 = NVZ 1993, 272).

    Die Haftung des Überholers kann sich auf 2/3 (Senat, VerkMitt 1993, 59 = NZV 1993, 272) oder sogar auf 3/4 (Senat, VerkMitt 1995, 92) steigern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 StVO), er aber die letzte Rückschau versäumt und in dieser Situation (§ 5 Abs. 7 StVO) nur rechts hätte überholt werden dürfen.

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (Senat, VerkMitt 1993, 59 = NZV 1993, 272) und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG VerkMitt 1990, 91; 1995, 38).

  • KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86

    Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1

    Auszug aus KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97
    Wegen dieser besonderen Sorgfaltspflichten haftet nach ständiger Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne daß dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges angerechnet wird (Senat, NJW-RR 1987, 1251 = VerkMitt 1987, 93 sowie a.a.O.; KG, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93 -).

    Eine unklare Verkehrslage, die nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Überholen verbietet, liegt vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdendem Überholen nicht gerechnet werden darf (KG VerkMitt 1990, 91;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1996, StVO § 5 Rdnr. 34); sie ist auch dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen läßt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (Senat, NJW-RR 1987, 1251).

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NJW-RR 1987, 1251 f.; sowie zuletzt Urteil vom 27. November 1995 - 12 U 4774/94 - OLG Hamm VRS 53, 138;… Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 5 Rdnr. 35).

  • KG, 07.11.1994 - 12 U 1156/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem …

    Auszug aus KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97
    Die Haftung des Überholers kann sich auf 2/3 (Senat, VerkMitt 1993, 59 = NZV 1993, 272) oder sogar auf 3/4 (Senat, VerkMitt 1995, 92) steigern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 StVO), er aber die letzte Rückschau versäumt und in dieser Situation (§ 5 Abs. 7 StVO) nur rechts hätte überholt werden dürfen.

    Eine unklare Verkehrslage kommt auch in Betracht, wenn das vorausfahrende Fahrzeug so langsam fährt, daß mit seinem Abbiegen nach links in eine dort befindliche Straße zu rechnen ist (Senat, VerkMitt 1995, 92).

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97
    Eine Entkräftung des Anscheinsbeweises und eine Mithaftung des Überholenden kommen auch in Betracht, wenn dem Abbiegenden der Nachweis gelingt, daß der Überholende ausreichend Gelegenheit hatte, sich auf das Abbiegemanöver des Überholten einzustellen und noch unfallverhütend zu reagieren (vgl. Senat bei Darkow DAR 1975, 225, 229 unter II. 1), oder wenn er den Nachweis einer erheblichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit durch den überholenden Verkehrsteilnehmer führen kann (vgl. BGH NJW-RR 1986, 384 = DAR 1985, 318; Senat, zuletzt Urteil vom 27. November 1995 - 12 U 4774/94 -).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 217/90

    Bauausschreibungen - Anschwärzung

    Auszug aus KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97
    Das Gericht ist andererseits aber auch verpflichtet, den ihm gewährten Freiraum auszuschöpfen und alle Erkenntnisquellen der Beweiswürdigung (Parteivortrag, Prozeßverhalten, Ergebnis der Beweisaufnahme, Erfahrungssätze sowie beigezogene Akten und Unterlagen) im Rahmen einer Gesamtschau zu würdigen; die unvollständige Beweiswürdigung verstößt gegen § 286 ZPO (BGH NJW-RR 1992, 1392 f., NJW 1993, 934; NJW 1998, 3197/3198).
  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 251/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines einem Linksabbieger nach rechts …

    Auszug aus KG, 01.02.1999 - 12 U 8772/97
    Rechtzeitig ist das Zeichen, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann (BGH VersR 1962, 1203; KG VRS 65, 222), wobei dafür weniger die Entfernung zum Abbiegepunkt maßgebend ist als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit (BGH VerkMitt 1963, 11;… KG, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links …

    Die Haftung des Überholers kann sich auf zwei Drittel (KG VerkMitt 1993, 59 = NZV 1993, 272) oder sogar auf drei Viertel (KG VerkMitt 1995, 92) steigern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet, aber die zweite Rückschau versäumt und in dieser Situation nur rechts hätte überholt werden dürfen (KG Urteil vom 1. Februar 1999 - 12 U 8772/97).
  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Beklagten zu 1 tritt im Falle eines solchen Verstoßes gegen § 9 StVO grundsätzlich zurück (…vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.12.2008, Az. 6 U 106/08, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 01.02.1999, Az. 12 U 8772/97; KG Berlin NZV 2006, 309; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89;… OLG München, Urt. v. 23.01.2015, Az. 10 U 299/14;… König, a.a.O., § 9 StVO Rn. 55).
  • LG Lübeck, 06.10.2022 - 14 S 13/22

    Überholen bei unklarer Verkehrslage in Bezug auf einen vorausfahrenden Pkw-Fahrer …

    Dies ist auch dann der Fall, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 1. Februar 1999 - 12 U 8772/97 -, Juris).

    KG Berlin, Urteil vom 1. Februar 1999 - 12 U 8772/97 -, Juris; KG Berlin, Urteil vom 15. August 2005 - 12 U 41/05 -, Juris; KG Berlin, Beschluss vom 13. August 2009 - 12 U 223/08 -, Juris; wohl auch OLG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 1439/02 -, Juris; LG Erfurt, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 S 361/06 -, juris).

  • OLG Dresden, 10.12.2004 - 1 U 1399/04
    Der Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger bei einem Zusammenstoß mit einem überholenden Fahrzeug ist nur im Zusammenhang mit der zweiten Rückschaupflicht und mit den besonderen Sorgfaltspflichten des § 9 Abs. 5 StVO zu bejahen (vgl. auch KG Berlin, KGR 2003, 3; KG Berlin, Urteil vom 01.02.1999, Az.: 12 U 8772/97, zitiert nach Juris; OLG Hamm, OLGR 1996, 97).
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