Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.08.2020 - 12 W 136/20 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1934
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 19 W 4/23
Zwangsgeldverhängung wegen Nichtvorlage von notariellem Nachlassverzeichnis
Rn. 5 Dem entsprechend hat der Schuldner einer Auskunftsverpflichtung, wenn der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird, im Wege der Dienstaufsicht oder im Zivilrechtsweg ein hinreichendes Nachlassverzeichnis zu erzwingen, indem dienstrechtliche Maßnahmen gegen den Notar eingeleitet werden (vgl. § 15 Abs. 2 BNotO), oder aber einen anderen Notar mit der Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu beauftragen (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 3 W 59/15 -, Rn. 11, juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 1. April 2021 - 12 W 50/21 -, Rn. 4, juris;… Krug/Horn PHdB-Pflichtteilsprozess, 3. Auflage 2022, § 3 Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Wertermittlung (§ 2314 BGB) Rn. 35, beck-online).Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26. August 2009 - 12 W 1364/09 -, Rn. 17, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, Rn. 6, juris).
- OLG Hamburg, 28.01.2025 - 2 W 64/24 Zudem kann der nach § 2314 BGB Verpflichtete der Weigerung eines Notars, seiner Urkundsgewährungspflicht nach § 15 BNotO nachzukommen, auch dadurch begegnen, dass er - wie hier geschehen - einen anderen Notar beauftragt (vgl. zu § 888 ZPO OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2020 - 12 W 136/20, NJOZ 2020, 1302).
mittels dienstrechtlicher Maßnahmen, der Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BnotO oder im Zivilrechtsweg durchzusetzen in der Lage ist, sofern der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird (BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, NJW 2024, 2759; BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - 5 W 30/22, ErbR 2023, 471;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021 - 9 W 58/20, ErbR 29021, 879; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.8.2020 - 12 W 136/20, NJOZ 2020, 1302).
- OLG Hamburg, 30.07.2025 - 2 W 27/25
Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im …
mittels dienstrechtlicher Maßnahmen, der Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO oder im Zivilrechtsweg durchzusetzen in der Lage ist, sofern der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird (BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, NJW 2024, 2759; BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - 5 W 30/22, ErbR 2023, 471; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021 - 9 W 58/20, ErbR 29021, 879; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.8.2020 - 12 W 136/20, NJOZ 2020, 1302; Senat, Beschluss vom 28.01.2025, 2 W 64/24 - nicht veröffentlicht). - OLG Bremen, 30.07.2025 - 2 W 27/25
Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Kostentragung nach …
mittels dienstrechtlicher Maßnahmen, der Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO oder im Zivilrechtsweg durchzusetzen in der Lage ist, sofern der beauftragte Notar untätig bleibt oder unzureichend tätig wird (BGH, Beschluss vom 19.06.2024 - IV ZB 13/23, NJW 2024, 2759 ; BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020 ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - 5 W 30/22, ErbR 2023, 471; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021 - 9 W 58/20, ErbR 29021, 879; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.8.2020 - 12 W 136/20, NJOZ 2020, 1302; Senat , Beschluss vom 28.01.2025, 2 W 64/24 - nicht veröffentlicht). - OLG Naumburg, 29.10.2024 - 2 W 17/24
Einseitige Erledigungserklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren wegen einer …
Denn bei erheblichen Verzögerungen kann es geboten sein, z.B. dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen (wie z.B in OLG Koblenz, Beschluss vom 10. August 2020 - 12 W 136/20 -, zitiert nach juris Rz. 6).
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