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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6446
OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,6446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2001 - 12 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,6446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2001 - 12 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,6446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 17 Abs. 1 S. 1 § 17 Abs. 1 § 15
    Streitwert in Unterhaltssachen - Rechtskraft der Scheidung während Verfahren über Trennungsunterhalt - tatsächliches Unterhaltsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert; Scheidung; Trennungsunterhalt; Rechtskraft; Berechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00

    Streitwert für Klage auf Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß der Streitwert dann geringer als der Jahresbetrag ist, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen OLGR 2000, 151; OLG Düsseldorf JurBüro 92, 51, wohl auch OLG München JurBüro 85, 742).
  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 7 WF 345/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01
    Das OLG Hamm (FamRZ 96, 502) vertritt eine differenzierte Auffassung.
  • OLG Schleswig, 03.07.2006 - 13 WF 106/06

    Streitwert Trennungsunterhaltsklage

    Ob der Streitwert eines Verfahrens auf Getrenntlebensunterhalt oder dessen Abänderung gemäß § 42 Absatz 1 GKG auch dann auf den Jahresbetrag der geforderten oder abzuändernden Leistung festzusetzen ist, wenn im Ergebnis Unterhalt für weniger als ein Jahr geschuldet ist, ist streitig (vgl. u.a. OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamm v. 06.02.1997 - WF 65/97, OLG-Report Hamm 1997, 127 jeweils m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Bremen und des OLG Hamburg an, dass der Streitwert dann geringer ist als der Jahresbetrag, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 51, wohl auch OLG München JurBüro 1985, 742).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 WF 175/06

    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

    Soweit vertreten wird, der Streitwert sei ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01- FamRZ 2002, 1136; OLG München, Beschluss v. 14.03.1985 - 26 WF 687/85 - JurBüro 1985, 742), folgt der Senat (Einzelrichter) dieser Auffassung nicht.
  • OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 127/16

    Familiensache: Vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts; Verfahrenswert bei …

    Maßgebend ist aber der jeweilige Zeitpunkt der Antragstellung, vgl. § 34 Satz 1 FamGKG (vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 2013, 240; OLG Hamm, FamRZ 1996, 502; KG, FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 749; a. A. OLG Schleswig, FamRZ 2006, 1560; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.9.2001 - 12 WF 129/01, BeckRS 2001, 30207310; differenzierend OLG München, FamRZ 1998, 573).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 10 WF 127/16

    Familiensache: Vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts; Verfahrenswert bei …

    Maßgebend ist aber der jeweilige Zeitpunkt der Antragstellung, vgl. § 34 Satz 1 FamGKG (vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 2013, 240; OLG Hamm, FamRZ 1996, 502; KG, FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 749; a. A. OLG Schleswig, FamRZ 2006, 1560; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.9.2001 - 12 WF 129/01, BeckRS 2001, 30207310; differenzierend OLG München, FamRZ 1998, 573).
  • KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10

    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach der Streitwert ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen ist, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, FamRZ 2002, 1136 ; OLG München, JurBüro 1985, 742), folgt der Senat nicht.
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