Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte; geeignete und notwendige Hilfe; selbstbeschaffte Hilfe; Legasthenietherapie; Realschulbesuch; Übertrittszeugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.09.2010 - M 18 K 09.753
- VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 07.280
Kinder- und Jugendhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Rn. 10 Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist hier die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum, weil die Beklagte und die Widerspruchsbehörde die Kostenübernahme über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinaus für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum abgelehnt haben (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 NJW 1996, 2588; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 9.11.2010 Az. 12 ZB 09.1251).Dabei darf der Jugendhilfeträger den geltend gemachten jugendhilferechtlichen Bedarf auch nach einer Ablehnung nicht aus den Augen verlieren (vgl. BVerwG vom 29.1.2004 BVerwGE 120, 116; BayVGH vom 30.1.2008 a.a.O.).
Im Fall der Hilfe für eine angemessene Schulbildung sind Zeitabschnitte nach den Schuljahren zu bilden und die Ablehnung dafür jeweils gesondert festzustellen (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 a.a.O.).
- VGH Bayern, 20.10.2010 - 12 B 09.2956
Eingliederungshilfe in Form von Schulgeld für die Realschule bei fehlender …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Der Senat hat bereits entschieden (vgl. BayVGH vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956), dass nach § 35a Abs. 3 SGB VIII i. V. m. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 SGB XII die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht unberührt bleiben.Sie verkennt dabei, dass § 26 RSO die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule abschließend in anderer Weise regelt (vgl. BayVGH vom 20.10.2010 a.a.O.).
- BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Das sieht auch das Bundessozialgericht (vgl. BSG vom 22.3.2012 Az. BG 8 SO 30/10 R) so, wenn es ausführt, es seien Maßnahmen ausgeschlossen, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit zuzuordnen seien.
- BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03
Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für …
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04
Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch die Träger der Jugendhilfe an schulische Entscheidungen der dafür zuständigen Stellen nach dem jeweiligen Landesrecht (vgl. BVerwG vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.5.2010 Az. L 20 B 168/08 SO) gebunden sind. - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Rn. 10 Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist hier die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum, weil die Beklagte und die Widerspruchsbehörde die Kostenübernahme über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinaus für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum abgelehnt haben (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 NJW 1996, 2588; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 9.11.2010 Az. 12 ZB 09.1251). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08
Sozialhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass auch die Träger der Jugendhilfe an schulische Entscheidungen der dafür zuständigen Stellen nach dem jeweiligen Landesrecht (vgl. BVerwG vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.5.2010 Az. L 20 B 168/08 SO) gebunden sind. - VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Rn. 10 Maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung ist hier die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum, weil die Beklagte und die Widerspruchsbehörde die Kostenübernahme über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinaus für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum abgelehnt haben (vgl. BVerwG vom 31.8.1995 NJW 1996, 2588; BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280 und vom 9.11.2010 Az. 12 ZB 09.1251).
- VG München, 13.03.2013 - M 18 K 11.1577
Angemessene Schulbildung; Wiederholung der neunten Klasse Hauptschule zur …
Entspricht der angestrebte Bildungsweg nicht den Anforderungen der landesrechtlichen Schulvorschriften oder steht er zu diesen in Widerspruch, wird keine Hilfe zu einer "angemessenen Schulbildung" im Sinne des § 35a Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 1. Hs. SGB XII begehrt (…BayVGH, U.v. 14.5.2001 - 12 B 98.2022 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838 - juris Rn. 18).Dies gilt auch dann, wenn die Privatschule, in der das Kind oder der Jugendliche beschult werden soll, abweichend vom geltenden Schulrecht andere Übertrittsvoraussetzungen statuiert hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838 - juris Rn. 20 ff.;… BayVGH, U.v. 20.10.2010 - 12 B 09.2956 - juris Rn. 31).
Rn. 54 Hinzukommt, dass der Kläger das Nichterreichen der Übertrittsvoraussetzungen in die M 10 im Schuljahr 2009/2010 akzeptiert und nicht an einer gemäß § 30 Abs. 1 Satz 3 2. Alt., Abs. 2 VSO vorgesehenen Aufnahmeprüfung in die M 10 teilgenommen hat, die es ihm ermöglicht hätte, die im qualifizierenden Hauptschulabschluss erzielten Leistungen zu verbessern und auf diese Weise seine Eignung für die M 10 unter Beweis zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838 - juris Rn. 22;… BayVGH, U.v. 20.10.2010 - 12 B 09.2956 - juris Rn. 32).
- VG München, 14.12.2015 - M 18 E 15.4767
Keine Kostenübernahme für die Beschulung in einer Privatschule, soweit die Eltern …
Begehrt der Hilfeempfänger Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschulung in einer Privatschule entstehen, vom Jugendhilfeträger, kann er diesen Anspruch nur durchsetzen, wenn keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, da die Vermittlung einer angemessenen Schulbildung vorrangig durch das allgemeine Schulsystem zu decken ist (BayVGH v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838, juris RdNr. 18).Dann kann ggfs. durch unterstützende Maßnahmen der Jugendhilfe eine angemessene Schulbildung des Antragstellers sichergestellt werden (vgl. BayVGH v. 10.9.2012, a. a. O.).
- VG München, 26.06.2013 - M 18 K 12.4051
Besuch einer Privatschule; Beurteilungsspielraum des Jugendamtes; Vorrang des …
Ferner ist zu berücksichtigen, dass das Ziel einer Hilfe nach §§ 41 i.V.m. 35 a SGB VIII die Bewältigung und der Ausgleich der Teilhabebeeinträchtigung ist, nicht aber das Erreichen eines von den Eltern oder vom Hilfeempfänger gewünschten optimalen Schulabschlusses (BayVGH, Beschl. v. 10.9.2012, 12 ZB 10.2838).
- VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2797
Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer …
Entspricht der angestrebte Bildungsweg den Anforderungen der landesrechtlichen Schulvorschriften, darf das Jugendamt das Kind bzw. den Jugendlichen nicht auf eine niedrigerrangige Schule, z.B. vom Gymnasium auf die Realschule, verweisen, auch wenn das Kind bzw. der Jugendliche dort möglicherweise keiner zusätzlichen Hilfemaßnahme bedürfte (…vgl. BayVGH, U.v. 14.5.2001 - 12 B 98.2022 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838 - juris Rn. 18). - VG München, 21.07.2014 - M 18 E 14.2338
Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Realschule; angemessene …
Entspricht der vom Hilfesuchenden angestrebte oder bereits beschrittene Bildungsweg nicht den Anforderungen der landesrechtlichen Schulvorschriften oder steht er zu diesen im Widerspruch, wird keine Hilfe zu einer "angemessenen Schulbildung" begehrt (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838 - BeckRS 2012, 56849;… Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 35a RdNr. 111). - VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 14 K 11.01795
Kostenübernahme für Privatschule; selbstbeschaffte Hilfe; Mitwirkungspflichten
Ziel der Hilfe nach § 35 a SGB VIII ist die Bewältigung der Teilhabebeeinträchtigung, nicht aber das Erreichen des von den Eltern gewünschten optimalen Schulabschlusses (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838). - VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2795
Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer …
Entspricht der angestrebte Bildungsweg den Anforderungen der landesrechtlichen Schulvorschriften, darf das Jugendamt das Kind bzw. den Jugendlichen nicht auf eine niedrigerrangige Schule, z.B. vom Gymnasium auf die Realschule, verweisen, auch wenn das Kind bzw. der Jugendliche dort möglicherweise keiner zusätzlichen Hilfemaßnahme bedürfte (…vgl. BayVGH, U.v. 14.5.2001 - 12 B 98.2022 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838 - juris Rn. 18). - VG München, 17.04.2013 - M 18 K 12.3139
Angemessene Schulbildung
Rn. 29 In seinem Beschluss vom 10. September 2012 (Az. 12 ZB 10.2838) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Frage, was als angemessene Schulbildung anzusehen ist, Folgendes ausgeführt: "Der Senat hat bereits entschieden (vgl. BayVGH v. 20.10.2010 (Az. 12 B 09.2956), dass nach § 35a Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 SGB XII die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht unberührt bleiben. - VG München, 13.01.2014 - M 18 E 13.5721
Kein Anspruch auf Kosten für Privatschule mit Schulbegleiter glaubhaft gemacht
Rn. 46 Begehrte der Hilfeempfänger die Kosten, die für und im Zusammenhang mit der Beschulung in einer Privatschule entstehen, vom Jugendhilfeträger, kann er diesen Anspruch nur durchsetzen, wenn keine Möglichkeit besteht, den Hilfebedarf im Rahmen des öffentlichen Schulsystems zu decken, da die Vermittlung einer angemessenen Schulbildung vorrangig durch das allgemeine Schulsystem zu decken ist (BayVGH, Beschl. v. 10.9.2012 - 12 ZB 10.2838).
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