Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kinder- und Jugendhilfe- sowie JugendförderungsrechtZum Erlöschen von KostenbeitragsansprüchenZur getrennten Heranziehung von Ehegatten (wie BayVGH vom 24. Juni 2010 BayVBl 2011, 113)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 24.06.2010 - 12 BV 09.2527
Heranziehung zu Kostenbeitrag für Leistungen der Jugendhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Zur getrennten Heranziehung von Ehegatten (wie BayVGH vom 24. Juni 2010 BayVBl 2011, 113).Rn. 13 Für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 entfällt wegen der seinerzeit eingetretenen Nachrangigkeit der Unterhaltspflicht der Ehefrau durch die Reform des Unterhaltsrechts, die der Verordnungsgeber bei Erlass der Kostenbeitragsverordnung bereits in den Blick genommen hatte (dazu auch OVG SH vom 24.8.2009 unter Hinweis auf BR-Drs. 648/05 S. 10), diese Zuordnung zu einer um zwei Stufen niedrigeren Einkommensgruppe gemäß § 4 Abs. 1 KostenbeitragsV (ausführlich im Senatsurteil vom 24.6.2010 BayVBl 2011, 113), so dass die Berechnung des Beklagten auch insoweit rechtsfehlerfrei ist.
Anders ausgedrückt, hat der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz die Kostenbeteiligung ausdrücklich mit Blick auf die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistungen reformieren wollen (…so auch Schindler, a.a.O., § 92 RdNr. 17; siehe auch BayVGH vom 24.6.2010 BayVBl 2011, 113).
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Es liegt im erweiterten Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber im Sozialleistungsrecht zusteht (ausführlich dazu BVerfG vom 9.2.1010 NJW 2010, 505 = ZFSH/SGB 2010, 152 = FamRZ 2010, 429), bei der Erhebung von Kostenbeiträgen nach §§ 91 ff. SGB VIII die gesamtschuldnerische Heranziehung oder die getrennte Heranziehung auch zusammenlebender Elternteile zu wählen, solange sich hieraus ergebende unzumutbare Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind. - BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Familienversicherung
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Denn der Gesetzgeber hat seinen Gestaltungsspielraum jedenfalls dann nicht verlassen, wenn eine Ungleichbehandlung, die eine verfassungsrechtliche geschützte Position verletzen würde, etwa wie hier durch Härtefallregelungen ausgeschlossen werden kann (dazu BVerfG vom 14.4.2010 Az. 1 BvL 8/08 RdNr. 52). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
Eine Förderbehörde hat Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis (Art. 71 AGBGB) …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Die dreijährige Erlöschensfrist beginnt gemäß Art. 71 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AGBGB mit dem Schluss des Jahres, in dem die zuständige Behörde des Beklagten von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (siehe auch BayVGH vom 9.6.2011 Az. 4 ZB 10.1236).
- VGH Bayern, 28.07.2014 - 12 ZB 13.1886
Voraussetzungen für die Verwirkung eines jugendhilferechtlichen …
Die genannte Norm bestimmt für auf Geldzahlung gerichtete öffentlich-rechtliche Ansprüche des Freistaats Bayern eine Erlöschensfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt, jedoch nicht vor dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (zur Anwendung im jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsrecht vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2011 - 12 ZB 11.1341 - juris Rn. 6 ff.). - VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Erhebung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag
Rn. 25 1.4 Ernstlichen Zweifeln begegnet das angefochtene Urteil auch nicht unter dem Gesichtspunkt der vom Klägerbevollmächtigten behaupteten Verfassungswidrigkeit der getrennten Heranziehung beider Elternteile zum jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag nach § 92 Abs. 2 2. Halbs. SGB VIII in Verbindung mit der Pflicht des kindergeldbeziehenden Elternteils zur Leistung eines Mindestkostenbeitrags in Höhe des Kindergelds nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII. Insoweit hält der Senat an seiner, dem Bevollmächtigten der Klägerin bekannten Rechtsprechung fest (…BayVGH, U.v. 24.6.2010 - 12 BV 09.2527 - BayVBl. 2011, 113 ff. Rn. 40 ff.; B.v. 5.12.2011 - 12 ZB 11.1341 - juris Rn. 17 ff.). - VG München, 09.07.2020 - M 18 K 17.5442
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
Diese Regelung ist auf Kostenbeitragsforderungen entsprechend anwendbar (…vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2014 -12 ZB 13.1886 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2011 - 12 ZB 11.1341 - juris Rn. 7;… VG Würzburg, U.v. 17.1.2019 - W 3 K 18.646 - juris Rn. 28). - VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1578
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Heranziehung junger Volljähriger auch …
Eine "Verjährungseinrede" ist in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen (…vgl. zur Anwendung von Art. 71 AGBGB im jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsrecht BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 12 ZB 13.1886 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2011 - 12 ZB 11.1341 - juris Rn. 6 ff.).
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