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| VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erhebung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Rn. 31 1.5.4 Dies gilt in gleicher Weise auch für den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt, den die Heranziehung des Beitragspflichtigen in angemessenem Umfang nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII wahren muss (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 367 ff. Leitsatz).Rn. 48 4. Eine, die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO rechtfertigende Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts München und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2010 (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 5 C 10.09 - BVerwGE 137, 357) liegt nicht vor.
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10
Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Die Annahme eines Vorrangs von § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII entspreche dem Zweck des Kindergelds, wie er in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung des sog. Geschwisterkindergelds bei der Einkommensermittlung nach § 93 Abs. 1 SGB VIII zum Ausdruck komme (BVerwG, U.v. 12.5.2011 - 5 C 10.10).Rn. 34 1.5.7 Dass es sich bei dem dem Kostenbeitragspflichtigen für den Hilfeempfänger zufließenden Kindergeld um eine zweckbestimmte Leistung handelt, die dem Unterhalt und der Erziehung und Bildung des Kindes dient, ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Geschwisterkindergeld (BVerwG, U.v.12.5.2011 - 5 C 10.10 - BVerwGE 139, 386 ff. Rn. 14 ff.).
- VG Köln, 20.09.2012 - 26 K 1803/12
Kostenbeitrag Kindergeld Selbstbehalt
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Rn. 28 1.5.1 Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich die Unrichtigkeit der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht aus dem von ihr zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. September 2012 (VG Köln, U.v. 20.9.2012 - 26 K 1803/12 - juris).Denn rechnet das Kindergeld im Zuge einer unterhaltsrechtlichen Vergleichsberechnung nicht zum unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommen, tangiert seine Abschöpfung den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt nicht (anders insoweit ohne Berücksichtigung des unterhaltsrechtlichen Einkommensbegriffs VG Köln, U.v. 20.9.2012 - 26 K 1803/12 - juris).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (…BVerfG, B.v. 15.2.2011 - 1 BvR 980/10 - BayVBl. 2011, 564 f. Rn. 13; B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188 ff. Leitsatz). - BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, B.v. 15.2.2011 - 1 BvR 980/10 - BayVBl. 2011, 564 f. Rn. 13; B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188 ff. Leitsatz). - VG München, 25.07.2012 - M 18 K 10.6260
Die Festsetzung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag begründet keine …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Rn. 54 5.2 Ein solcher ergibt sich ferner nicht aus dem Umstand, dass das Verwaltungsgericht in den Urteilsgründen auf eine Kammerentscheidung vom 25. Juli 2012 (Az. M 18 K 10.6260) verweist, die nach dem streitgegenständlichen Urteil vom 23. Mai 2012 ergangen ist und zu der das Verwaltungsgericht ausführt, dass es bis zum Ergehen dieser Entscheidung die Frage, ob § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII eine lex specialis zu § 92 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII darstelle, als offen angesehen habe. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Zwar trifft es zu, dass ein entsprechender Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ebenso wie eine sich mit dieser Begründung auseinandersetzende Zulassungsbegründung ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache bilden kann (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 ff. Rn. 17;… B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 ff. Rn. 21). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Zwar trifft es zu, dass ein entsprechender Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ebenso wie eine sich mit dieser Begründung auseinandersetzende Zulassungsbegründung ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache bilden kann (…vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 ff. Rn. 17; B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 ff. Rn. 21). - BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Diese Norm dient vorrangig dazu, dem Kostenbeitragspflichtigen die Möglichkeit zur Vermögensdisposition im Hinblick auf die drohende Beitragspflicht zu eröffnen und ihn vor finanziellen Fehldispositionen - insbesondere hinsichtlich von ihm zu erbringender Unterhaltsleistungen - zu schützen (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, U.v.11.10.2012 - 5 C 22.11 - BVerwGE 144, 313 Rn. 12 ff.). - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509
Damit wird indes das Kindergeld auch nicht partiell zum Einkommen der Eltern, sondern es dient weiterhin der Sicherstellung des Existenzminimums des Kindes und seiner Ausbildung und Erziehung (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412 ff. Rn. 69 ff.;… Selder in Blümich, EStG, § 32 Rn. 21 ff.). - BFH, 19.04.2012 - III R 42/10
Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2013 - 12 A 1292/09
Geltung des monatsgenauen Wirklichkeitsmaßstabs bei der Ermittlung des …
- VGH Bayern, 24.06.2010 - 12 BV 09.2527
Heranziehung zu Kostenbeitrag für Leistungen der Jugendhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2014 - 13 A 1900/13
Notwendigkeit der Überprüfung der geschlossenen Anstellungsverträge der Ärzte für …
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2015 - L 19 AS 2096/13
Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2376/12
Heranziehung eines Elternteils zu Kostenbeiträgen zur Hilfe zur Erziehung in Höhe …
Rn. 48 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 12 ZB 12.2509 -, juris. - VG Freiburg, 12.01.2016 - 4 K 1932/15
Anwendbarkeit der Kürzungsregelung in Höhe des Kindergeldes auf den Kostenbeitrag
Daher wurde mit § 94 Abs. 3 SGB VIII eine Möglichkeit zur Abschöpfung des Kindergeldes geschaffen (…Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand 08/2015, § 94 Rn. 11;… Kunkel, SGB VIII, 4. Aufl., § 94 Rn. 10;… Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 94 Rn. 23; BT-Drs. 15/3676 vom 08.09.2004; vgl. dazu auch Bayer. VGH, Beschluss vom 22.05.2014 - 12 ZB 12.2509 -, juris).
- VG Augsburg, 09.12.2014 - Au 3 K 14.1268
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; anwendbare Rechtslage; Rechtmäßigkeit der …
Denn der Kläger selbst wurde gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII auf die Leistungsgewährung durch den Beklagten, auf die Folgen für seine Unterhaltspflicht gegenüber dem betroffenen jungen Menschen sowie seine Kostenbeitragspflicht - anders als seine Lebensgefährtin - nicht bereits unter dem Datum des 7. November 2012 hingewiesen; der Kläger hat die entsprechende Erklärung nicht unterzeichnet (Blatt 120 der Verwaltungsakte im Parallelverfahren Au 3 K 14.1269; vgl. allg. BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - juris Rn. 19).Er erhielt die nach § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII erforderliche Aufklärung erstmals nachweislich im Bewilligungsbescheid vom 8. Mai 2013 (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - juris Rn. 21).
- VG Augsburg, 21.07.2015 - Au 3 K 14.1550
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag
a) Der Kläger wurde auf die Leistungsgewährung durch den Beklagten, auf die Folgen für seine Unterhaltspflicht gegenüber dem betroffenen jungen Menschen sowie seine Kostenbeitragspflicht bereits unter dem Datum des 22. August 2013 hingewiesen, § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (Blatt 133 f. der Verwaltungsakte; vgl. allg. BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 17.07.2018 - 12 C 15.2631
Informierter Kostenbeitrag
Die entsprechende Information ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Kostenbeitrag, da das Recht zu seiner Erhebung an die Mitteilung an den Beitragspflichtigen anknüpft (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 18.11.2014 - 12 C 14.2416 - NJW 2015, 1402, B.v. 28.5.2014 - 12 ZB 14.154 - juris Rn. 12; B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - juris Rn. 19;… B.v. 13.4.2015 - 12 CS 15.190 - juris Rn. 18;… vgl. ferner Kunkel/Kepert in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 92 Rn. 17 m.w.N.). - VG Würzburg, 22.05.2025 - W 3 K 23.1316
Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, …
Rn. 34 Jedenfalls dann, wenn sich die späte Geltendmachung von Einwänden gegen eine Hilfemaßnahme (auch) im konkreten Fall als Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB analog) darstellt, kann ein Kostenbeitragspflichtiger mit Blick auf den Grundsatz des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) nicht mehr mit diesen Einwänden durchdringen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - BeckRS 2014, 52338 Rn. 37).Rn. 55 Ausgehend vom Gesetzeszweck der Hinweis- und Aufklärungspflicht, nämlich einerseits den Kostenbeitragsschuldner vor möglichen Doppelleistungen zu schützen, ihm andererseits die Möglichkeit zu eröffnen, sich durch entsprechende finanzielle Dispositionen auf die Erhebung des Kostenbeitrags einzustellen, ist insbesondere die Aufklärung über die unterhaltsrechtlichen Folgen der Kostenbeitragserhebung auf den einzelnen Hilfefall abzustimmen (BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - BeckRS 2014, 52338 Rn. 19;… B.v. 13.4.2015 - 12 CS 15.190 - BeckRS 2015, 44732 Rn. 19).
- VG Augsburg, 09.12.2014 - Au 3 K 14.1269
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; anwendbare Rechtslage; Rechtmäßigkeit der …
Rn. 30 Die Klägerin wurde auf die Leistungsgewährung durch den Beklagten, auf die Folgen für ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem betroffenen jungen Menschen sowie ihre Kostenbeitragspflicht ausweislich der von der Klägerin unterzeichneten Erklärung bereits unter dem Datum des 7. November 2012 hingewiesen, § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (Blatt 120 der Verwaltungsakte; vgl. allg. BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - juris Rn. 19). - VG Augsburg, 26.10.2015 - Au 3 K 15.341
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Kinder- und …
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII n.F. neben einem Kostenbeitrag aus dem Einkommen ein zusätzlicher Kostenbeitrag in Höhe des Kindergelds erhoben werden soll, weshalb nunmehr gemäß § 93 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII n.F. das Kindergeld bei der Einkommensberechnung im Rahmen des Kostenbeitrags nach § 94 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VIII unberücksichtigt bleibt (BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - juris Rn. 47). - VG Würzburg, 06.05.2021 - W 3 K 20.454
Keine Heranziehung zu Kostenbeitrag wegen falscher Verdächtigung des …
So soll die in § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII normierte Hinweispflicht dem Schutz der wirtschaftlichen Dispositionsmöglichkeit des Kostenbeitragspflichtigen dienen (…Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, 7. Aufl. 2018, § 92 Rn. 17 ff m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.5.2014 - 12 ZB 12.2509 - juris; BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 5 C 22/11 - NJW 2013, 629).
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