Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung eines gleichgestellten Arbeitnehmers - unvollständige Sachverhaltsermittlung und fehlerhafte Ermessensentscheidung des Integrationsamtes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Abwägung des Interesses des Arbeitgebers am Erhalt seiner wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit mit dem Interesse des Arbeitsnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Abwägung des Interesses des Arbeitgebers am Erhalt seiner wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit mit dem Interesse des Arbeitsnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.11.2015 - AN 6 K 15.851
- VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173
Bei der Zustimmung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der das Interesse des Arbeitgebers am Erhalt seiner wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit mit dem Interesse des betroffenen schwerbehinderten Arbeitsnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abgewogen werden muss (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 28).Je stärker der Bezug der vorgebrachten Kündigungsgründe zur Behinderung des Arbeitnehmers ist, umso stärker sind auch seine Belange an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes zu gewichten (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 28).
Bleibt die Sachverhaltsermittlung des Integrationsamts unvollständig, ist die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung hingegen ermessensfehlerhaft (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 33;… U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris Rn. 15;… Hohmann in Wiegand, SGB IX Teil 2 - Schwerbehindertenrecht, § 85 SGB IX Rn. 95).
Es muss vielmehr nach § 20 SGB X alle Tatsachen ermitteln, die unter Berücksichtigung des Antrags auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erforderlich sind, um die gegensätzlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und sich von der Richtigkeit der für die Entscheidung wesentlichen Behauptungen der Verfahrensbeteiligten eine eigene Überzeugung zu bilden (…vgl. BVerwG, B. 24.11.2009 - 5 B 35.09 - juris Rn. 4; BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 31;… U. v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 36).
In einem derartigen Fall beschränkt sich die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, die Streitsache zur Spruchreife zu bringen, folglich auf die Ermittlung, ob die von der Behörde herangezogenen Erwägungen ausreichen, die getroffene Verwaltungsentscheidung zu tragen (vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. LS. 5 Rn. 33 ff. mit weiteren Nachweisen;… VG Augsburg, U. v. 4.11.2014 - Au 3 K 14.40 - juris Rn. 37).
- VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 BV 07.2256
SchwerbehindertenrechtZustimmung zu einer ordentlichen, personenbedingten …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173
Wesentliche Berücksichtigung kommt dabei dem Umstand zu, ob zwischen der Behinderung des Arbeitnehmers und dem vom Arbeitgeber vorgetragenen Kündigungssachverhalt ein Zusammenhang besteht (…vgl. BayVGH, U. v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30; U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris Rn. 16).Bleibt die Sachverhaltsermittlung des Integrationsamts unvollständig, ist die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung hingegen ermessensfehlerhaft (…vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 33; U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris Rn. 15;… Hohmann in Wiegand, SGB IX Teil 2 - Schwerbehindertenrecht, § 85 SGB IX Rn. 95).
Im Rahmen der gebotenen Sachaufklärung darf das Integrationsamt sich deshalb auch nicht allein auf eine Schlüssigkeitsprüfung des vom Arbeitgeber vorgetragenen Sachverhalts beschränken (BVerwG, U. v. 10.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 96, 336; BayVGH, U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088
SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173
Wesentliche Berücksichtigung kommt dabei dem Umstand zu, ob zwischen der Behinderung des Arbeitnehmers und dem vom Arbeitgeber vorgetragenen Kündigungssachverhalt ein Zusammenhang besteht (vgl. BayVGH, U. v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30;… U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris Rn. 16).Es muss vielmehr nach § 20 SGB X alle Tatsachen ermitteln, die unter Berücksichtigung des Antrags auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erforderlich sind, um die gegensätzlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und sich von der Richtigkeit der für die Entscheidung wesentlichen Behauptungen der Verfahrensbeteiligten eine eigene Überzeugung zu bilden (…vgl. BVerwG, B. 24.11.2009 - 5 B 35.09 - juris Rn. 4;… BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 31; U. v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 36).
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173
Im Rahmen der gebotenen Sachaufklärung darf das Integrationsamt sich deshalb auch nicht allein auf eine Schlüssigkeitsprüfung des vom Arbeitgeber vorgetragenen Sachverhalts beschränken (BVerwG, U. v. 10.10.1995 - 5 C 24.93 - BVerwGE 96, 336;… BayVGH, U. v. 22.10.2008 - 12 BV 07.2256 - juris Rn. 17). - VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
Schwerbehinderte; Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt); Zustimmung; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173
In einem derartigen Fall beschränkt sich die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, die Streitsache zur Spruchreife zu bringen, folglich auf die Ermittlung, ob die von der Behörde herangezogenen Erwägungen ausreichen, die getroffene Verwaltungsentscheidung zu tragen (…vgl. BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. LS. 5 Rn. 33 ff. mit weiteren Nachweisen; VG Augsburg, U. v. 4.11.2014 - Au 3 K 14.40 - juris Rn. 37). - BVerwG, 24.11.2009 - 5 B 35.09
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtssatzdivergenz; Aufklärungspflichten des …
Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2016 - 12 ZB 16.173
Es muss vielmehr nach § 20 SGB X alle Tatsachen ermitteln, die unter Berücksichtigung des Antrags auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erforderlich sind, um die gegensätzlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und sich von der Richtigkeit der für die Entscheidung wesentlichen Behauptungen der Verfahrensbeteiligten eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. BVerwG, B. 24.11.2009 - 5 B 35.09 - juris Rn. 4;… BayVGH, U. v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - BayVBl. 2014, 440 ff. Rn. 31;… U. v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 36).
- OVG Thüringen, 14.02.2024 - 4 ZKO 660/23
Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen Kündigung eines …
Beruht die Entscheidung des Integrationsamtes auf einem unvollständigen Sachverhalt, ist sie selbst dann aufzuheben, wenn sie bei einem umfassend ermittelten Sachverhalt vertretbar wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 12 ZB 16.173 -, Eyermann/Rennert, VwGO, 2022, § 114 Rn. 25). - VG Würzburg, 20.12.2022 - W 3 S 22.1559
Erfolgloser Eilantrag gegen Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen …
Kommt das Integrationsamt zu dem Ergebnis, dass es an "objektivierbaren Kündigungsgründen" fehle, "Aussage gegen Aussage" stehe, eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses vom Kläger nicht nachvollzogen werden könne, die Argumente der Arbeitgeberseite "teilweise pauschaliert und nicht immer konkret beschrieben" seien und die Häufigkeit des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers "zum Teil nicht hinreichend belegt" sei, so besteht ein Ermittlungsdefizit (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 12 ZB 16.173 - BeckRS 2016, 4..3545 Redaktionelle Leitsätze 1 bis 3). - VGH Bayern, 01.02.2023 - 12 CS 23.8
Zustimmung des Integrationsamts zu verhaltensbedingter Schwerbehindertenkündigung
Bei dieser Zustimmung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der das Interesse des Arbeitgebers am Erhalt seiner wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit mit dem Interesse des betroffenen schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abgewogen werden muss (vgl. hierzu und zum Folgenden BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 12 ZB 16.173 - BeckRS 2016, 43545 Rn. 16 ff.). - VG Köln, 10.08.2026 - 7 L 1114/26 Rn. 15 Vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 12 ZB 16.173 -, Rn. 19, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 4 ZKO 660/23 -, Rn. 39, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2024 - 12 B 783/24 -, Rn. 41, juris.
- VGH Bayern, 27.07.2017 - 4 ZB 16.534
Entgelt zur Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung
Rn. 17 1. Der Senat teilt nicht die Auffassung der Beklagten, dass eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hier schon deshalb nicht in Betracht komme, weil der Kläger ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts nicht hinsichtlich aller tragenden Gründe des Urteils dargelegt hätte (zu diesem Erfordernis vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2016 - 12 ZB 16.173 - juris;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 61).
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