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VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04 |
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§ 102 StPO; § 94 StPO; Art. 13 GG; Art. 30 SächsVerf
Rechtswidriger Durchsuchungsbeschluß - recht21.com
§§ 102, 94 StPO; Art. 13 GG; Art. 30 SächsVerf
Rechtswidriger Durchsuchungsbeschluß
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 27.05.2004 - 1 Gs 314/04
- LG Chemnitz, 07.10.2004 - 5 Qs 18/04
- VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
Wird zitiert von ... (13)
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19 Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch die richterliche Anordnung nach deren Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 5. August 1966, BVerfGE 20, 162 [173]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19
Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht
Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und die Beschwerdeführerin die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06
Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung …
Die Entscheidung beschränkt sich deshalb insoweit auf die Feststellung einer Verletzung der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. BVerfGE 42, 212 [222]).
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 5. August 1966, BVerfGE 20, 162 [173]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05 Ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung besteht fort, da die Durchsuchung einen besonders tiefgreifender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes nicht abwenden konnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04).
Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 30 Abs. 2 Halbsatz 1 SächsVerf die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 42, 212 [220]).
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der …
Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ist in erster Linie dazu bestimmt, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr ggf. abzuhelfen; deshalb muss das Rechtsschutzinteresse noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09 1. Da das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zunächst dazu bestimmt ist, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr gegebenenfalls abzuhelfen, muss das Rechtsschutzinteresse noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 94-IV-10 1. Da das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zunächst dazu bestimmt ist, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr gegebenenfalls abzuhelfen, muss das Rechtsschutzinteresse noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 101-IV-10 Anderenfalls muss ein besonderes Rechtsschutzinteresse fortbestehen, z. B. aufgrund einer Wiederholungsgefahr oder eines tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtseingriffs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04).
- VG Magdeburg, 16.04.2015 - 8 B 6/15
Voraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungs- und …
Dies versetzt den Betroffenen zugleich in die Lage, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen entgegenzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21.06.2006, 2 BvR 1780/04; SächsVerfGH, Beschluss v. 31.03.2005, VF.120-IV-04; Sächs.OVG, Beschluss v. 10.08.2011, D 6 F 6/10: juris). - VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
- VG Magdeburg, 08.07.2021 - 15 B 10/21
Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung
- OLG München, 12.08.2005 - 2 Ws 768/05