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   VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04   

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VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04 (https://dejure.org/2005,20501)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.03.2005 - 120-IV-04 (https://dejure.org/2005,20501)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. März 2005 - 120-IV-04 (https://dejure.org/2005,20501)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (vgl. BVerfGE 42, 212 [219]).

    Dies versetzt den Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 [220 f.]).

    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb insoweit auf die Feststellung einer Verletzung der Sächsischen Verfassung (vgl. BVerfGE 42, 212 [222]).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ab (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]; 76, 83 [91]).

    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (BVerfGE 57, 346 [355 f.]).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch formularmäßig gefassten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Außerdem gebietet Art. 30 Abs. 1 SächsVerf, dass der durch dieses Grundrecht vermittelte Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfG StV 2003, 203 [204]).

    Die Aufhebung und Zurückverweisung ist jedoch im Hinblick auf eine noch ausstehende Entscheidung über die Kosten des Verfahrens sowie eine Entscheidung, ob dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu ersetzen sind, geboten (vgl. BVerfG StV 2003, 203 [204]).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    aa) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf bestimmt die Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. zum Folgenden: BVerfGE 103, 142 [150 ff.]).

    Der Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 [151]).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 [107]).

    In diese grundrechtliche geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 [107], 96, 27 [40]).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Da aber die Durchsuchung ein besonders tiefgreifender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. BVerfGE 20, 162 [173]; BVerfG NJW 1991, 690; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    bb) Indem das Landgericht Chemnitz die Beschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet zurückgewiesen hat, erhielt es die Mängel der amtsgerichtlichen Entscheidung aufrecht (vgl. BVerfGE 103, 21 [39]) und verstößt ebenfalls gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Bei Maßnahmen, die - wie die Durchsuchung - in der Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ergehen, soll seine Einschaltung insbesondere auch für eine gebührende Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sorgen (BVerfGE 9, 89 [97]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Da aber die Durchsuchung ein besonders tiefgreifender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. BVerfGE 20, 162 [173]; BVerfG NJW 1991, 690; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ab (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]; 76, 83 [91]).
  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

    Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch die richterliche Anordnung nach deren Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 5. August 1966, BVerfGE 20, 162 [173]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb insoweit auf die Feststellung einer Verletzung der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. BVerfGE 42, 212 [222]).
  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und die Beschwerdeführerin die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung besteht fort, da die Durchsuchung einen besonders tiefgreifender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 SächsVerf darstellt und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes nicht abwenden konnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04).

    Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 30 Abs. 2 Halbsatz 1 SächsVerf die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 42, 212 [220]).

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 5. August 1966, BVerfGE 20, 162 [173]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 101-IV-10
    Anderenfalls muss ein besonderes Rechtsschutzinteresse fortbestehen, z. B. aufgrund einer Wiederholungsgefahr oder eines tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtseingriffs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

    Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ist in erster Linie dazu bestimmt, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr ggf. abzuhelfen; deshalb muss das Rechtsschutzinteresse noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09
    1. Da das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zunächst dazu bestimmt ist, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr gegebenenfalls abzuhelfen, muss das Rechtsschutzinteresse noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 94-IV-10
    1. Da das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zunächst dazu bestimmt ist, die vorgetragene Beschwer zu prüfen und ihr gegebenenfalls abzuhelfen, muss das Rechtsschutzinteresse noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.).
  • VG Magdeburg, 16.04.2015 - 8 B 6/15

    Voraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungs- und

    Dies versetzt den Betroffenen zugleich in die Lage, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen entgegenzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21.06.2006, 2 BvR 1780/04; SächsVerfGH, Beschluss v. 31.03.2005, VF.120-IV-04; Sächs.OVG, Beschluss v. 10.08.2011, D 6 F 6/10: juris).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
  • VG Magdeburg, 08.07.2021 - 15 B 10/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung

  • OLG München, 12.08.2005 - 2 Ws 768/05
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