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   VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99   

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VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99 (https://dejure.org/2001,28155)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2001 - 82-IV-99 (https://dejure.org/2001,28155)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 82-IV-99 (https://dejure.org/2001,28155)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 [220]; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn solche Kennzeichnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht ohne weiteres möglich oder den Zwecken der Strafverfolgung abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212; BbgVerfGH, LVerfGE 9, 102).

    Ferner muss die Anordnung in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat und zur Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 [186 f.]; BVerfGE 42, 212 [220]).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Art. 30 Abs. 1 SächsVerf ist in dem hier in Betracht kommenden Anwendungsbereich mit Art. 13 Abs. 1 GG nach Maßgabe und Umfang inhaltsgleich (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98).

    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 [220]; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - Vf. 20-IV-98).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Amts- und Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleich gewährleisteten Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 96, 345 ff.; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95, NJW 1998, 3266).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Ferner muss die Anordnung in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Straftat und zur Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 [186 f.]; BVerfGE 42, 212 [220]).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Dabei ist der Begriff der "Wohnung" weit auszulegen; er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 [68 ff.]).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98

    Teilweise unzulässige, im übrigen wegen Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Etwas anderes kann nur gelten, wenn solche Kennzeichnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht ohne weiteres möglich oder den Zwecken der Strafverfolgung abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212; BbgVerfGH, LVerfGE 9, 102).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung des Verfahrensrechts des Bundes durch das Amts- und Landgericht Leipzig auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz inhaltsgleich gewährleisteten Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 96, 345 ff.; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 1-IV-95, NJW 1998, 3266).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    So stellt eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Vertrauens, das ihm seine Mandanten entgegenbringen, regelmäßig einen besonders gewichtigen Eingriff nicht nur in seine Privatsphäre, sondern auch in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) und in das Persönlichkeitsrecht seiner Mandanten dar (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 und 1258/94, NJW 1995, 385).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 85-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
    Dem Beschwerdeführer fehlt es auch nicht an dem notwendigen Rechtschutzinteresse jedenfalls für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Entscheidungen (vgl. und zum Folgenden: SächsVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - Vf. 78-IV00; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 85-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Die als verletzt gerügte Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 30 Abs. 1 SächsVerf inhaltsgleich verbürgt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).

    Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 5. August 1966, BVerfGE 20, 162 [173]; st. Rspr.).

    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06).

    So stellt eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Vertrauens, das ihm seine Mandanten entgegenbringen, regelmäßig einen besonders gewichtigen Eingriff nicht nur in seine Privatsphäre, sondern auch in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) und in das Persönlichkeitsrecht seiner Mandanten dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 und 1258/94 - juris Rn. 14).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Die als verletzt gerügte Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 30 Abs. 1 SächsVerf inhaltsgleich verbürgt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).

    Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und die Beschwerdeführerin die direkte Belastung durch den Beschluss nach dessen Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; st. Rspr.).

    So stellt eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt wegen des Vertrauens, das ihm seine Mandanten entgegenbringen, regelmäßig einen besonders gewichtigen Eingriff nicht nur in seine Privatsphäre, sondern auch in sein Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 28 Abs. 1 SächsVerf) und in das Persönlichkeitsrecht seiner Mandanten dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 und 1258/94 - juris Rn. 14).

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 30 Abs. 1 SächsVerf inhaltsgleich verbürgt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).

    Da aber die Durchsuchung einen besonders tiefgreifenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf darstellt, und der Beschwerdeführer die direkte Belastung durch die richterliche Anordnung nach deren Bekanntgabe im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Verfassungsgerichtshofes kaum abwenden konnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung fort (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99; Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 5. August 1966, BVerfGE 20, 162 [173]; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
    Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).

    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    Hierzu können auch Anwaltskanzleien zählen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23
    Ihn trifft insoweit die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 18. Oktober 2001 - Vf. 82-IV-99).
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