Rechtsprechung
| RG, 12.02.1892 - 123/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 22, 331
Wird zitiert von ... (6)
- EuGH, 08.06.2000 - C-375/98
Epson Europe - "Harmonisierung des Steuerrechts - Mutter- und …
Die Umsetzung der Richtlinie in das portugiesische Recht erfolgte hinsichtlich des IRC durch das Decreto-Lei Nr. 123/92 vom 2. Juli 1992 (Diário da República I, Serie A, Nr. 150, S. 3148), durch das Artikel 69 Absatz 2 Buchstabe c des Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas (Körperschaftsteuergesetz) wie folgt neu gefaßt wurde: "Bei Einkünften von juristischen Personen, die weder ihren Sitz noch ihre tatsächliche Leitung im portugiesischen Hoheitsgebiet haben und die dort auch keine feste Niederlassung besitzen, der diese Einkünfte zugerechnet werden können, beträgt der IRC-Satz 25 %, außer bei folgenden Einkünften: ... c) den Gewinnen, die eine juristische Person, die im portugiesischen Hoheitsgebiet ansässig ist und den in Artikel 2 der Richtlinie 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 festgelegten Bedingungen genügt, an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ansässige juristische Person ausschüttet, die sich in derselben Lage befindet und während zweier aufeinanderfolgender Jahre oder seit der Gründung der erstgenannten Gesellschaft an deren Kapital eine direkte Beteiligung von nicht weniger als 25 % hält, vorausgesetzt, daß im letzteren Fall die Beteiligung während dieses Zeitraums aufrechterhalten wird, wobei der IRC-Satz unbeschadet der Bestimmungen geltender bilateraler Abkommen biszum 31. Dezember 1996 15 % und vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 1999 10 % beträgt.". - BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51
Rechtsmittel
Unter gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des § 133 Abs. 2 verstand das Reichgericht im allgemeinen das Streben nach irgend einem sachlichen Vorteil (RGSt 22, 331; 70, 18; GoltdArch 60, 424; DStrRZ 1918, 309). - OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1995 - 4 M 86/95
Positivstaater; Dauernder Aufenthalt; Aufenthaltsgenehmigung; Härtefall
Für die Frage einer besonderen Härte i.S.v. § 16 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist darauf abzustellen, ob der Einzelfall von dem gesetzlichen Tatbestand nur so geringfügig abweicht, daß sich die Nichtgewährung des Wiederkehrrechts nach den individuellen Verhältnissen, gemessen an der gesetzlichen Konzeption, als ungerecht darstellt (…vgl. Kanein/ Renner, AuslR, 6. Aufl., Rdn. 16 zu § 16; vgl. auch Senat, u.a. Beschl. v. 03.11.1992 - 4 M 123/92 -).
- LG Kaiserslautern, 06.04.2004 - 6210 Js 18063/03
Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Revision gegen Urteil der 4. Strafkammer
Dies wird jedoch widerlegt durch den Beschluss des Amtsgerichts Schwäbisch Hall vom 14. Dezember 1992 (Az. II VRJs 123/92), in welchem die Zustimmung zur Zurückstellung der Vollstreckung widerrufen wurde. - BGH, 03.04.1952 - 3 StR 685/51
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Rechtsmittel
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