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Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.1976 - 128/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1332
EuGH, 18.10.1976 - 128/75 (https://dejure.org/1976,1332)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.1976 - 128/75 (https://dejure.org/1976,1332)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1976 - 128/75 (https://dejure.org/1976,1332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 90; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 24

  • EU-Kommission PDF

    N. / Kommission

    BEAMTE - WAHRNEHMUNG DER AUFGABEN - BERUFLICHE EHRENHAFTIGKEIT - SCHWERE BESCHULDIGUNGEN - PFLICHTEN DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    N. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde und Klage eines Schlossereibetriebes gegen ein "verleumderisches Schreiben" der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Zur-Verfügung-Stellen von Arbeitskräften zur Durchführung von Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten; In-Frage-Stellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - WAHRNEHMUNG DER AUFGABEN - BERUFLICHE EHRENHAFTIGKEIT - SCHWERE BESCHULDIGUNGEN - PFLICHTEN DER VERWALTUNG - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 24]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1974 - 53/72

    Guillot / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.10.1976 - 128/75
    Die Kommission beruft sich insoweit auf die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 83/63 (Krawczynski - Slg. 1965, 827) und vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72 (Guillot - Slg. 1974, 791).
  • EuGH, 08.07.1965 - 83/63

    Stefan Krawczynski gegen Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 18.10.1976 - 128/75
    Die Kommission beruft sich insoweit auf die Urteile des Gerichtshofes vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 83/63 (Krawczynski - Slg. 1965, 827) und vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72 (Guillot - Slg. 1974, 791).
  • EuG, 26.10.1993 - T-59/92

    Renato Caronna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    64 Insoweit genügt der Hinweis, daß der Verwaltung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zum einen unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters ein Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung des Artikels 24 des Statuts zusteht (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-137/88, Schneemann u. a./Kommission, Slg. 1990, I-369, Randnr. 9) und daß sie zum anderen in Anwendung des Artikels 24 alles zur Wiederherstellung des verletzten Rufes eines Beamten Erforderliche zu tun hat, dessen berufliche Ehrenhaftigkeit in Frage gestellt worden ist (Urteil vom 18. Oktober 1976 in der Rechtssache 128/75, N./Kommission, Slg. 1976, 1567, Randnr. 10).

    92 Der Verwaltung steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zwar ein Ermessen bei der Wahl der Maßnahmen und Mittel zur Anwendung des Artikels 24 des Statuts zu (…Urteil Schneemann u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 9), doch muß sie, wenn gegen einen Beamten unbegründet schwere, seine berufliche Ehrenhaftigkeit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben betreffende Beschuldigungen erhoben werden, diese Beschuldigungen zurückweisen und alles zur Wiederherstellung des verletzten Rufes des Betroffenen Erforderliche tun (Urteil N./Kommission, a. a. O., Randnr. 10).

    Das Recht des verletzten Beamten darauf, daß die objektiv notwendige Beistandsmaßnahmen getroffen werden, hängt insbesondere nicht davon ab, daß er zuvor selbst die Initiative zur Verfolgung des Urhebers der gegen ihn gerichteten Angriffe ergriffen hat (vgl. Urteil N./Kommission, a. a. O., Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …

    Es hat ferner ausgeführt ( 54 ): "Beschließt die Kommission ..., daß den gegen diesen Beamten erhobenen Beschuldigungen nicht Rechnung zu tragen ist und sich daraus keinerlei nachteilige Folgen für seine Berufsehre ergeben können, so bedeutet eine solche Entscheidung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die gegen den Kläger erhobenen Beschuldigungen zurückgewiesen werden und sein berufliches Ansehen auf diese Weise wiederhergestellt wird (Urteil N./Kommission, a. a. O., Randnrn. 13, 14 und 15).

    Das Gericht habe zweitens dadurch einen Rechtsfehler und einen Begründungsfehler begangen, daß es die Anwendbarkeit von Artikel 24 verneint habe, obwohl die Kommission anders als in dem Fall, der dem Urteil N./Kommission (…a. a. O.) zugrunde gelegen habe, den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen Rechnung getragen habe und die Beschwerden seiner Berufsehre und seiner Laufbahn bei der Kommission geschadet hätten und auch in Zukunft schaden würden.

    ( 53 ) Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72 (Guillot/ Kommission, Slg. 1974, 791, Randnrn. 3 und 4) und vom 18. Oktober 1976 in der Rechtssache 128/75 (N./Kommission, Slg. 1976, 1567, Randnr. 10).

  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    14 Nach Ansicht des Rechtsmittelführers hätte nach Artikel 24 eine Untersuchung eingeleitet werden müssen, um sein durch falsche Beschuldigungen beschädigtes Ansehen wiederherzustellen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72, Guillot/Kommission, Slg. 1974, 791, Randnr. 3, und vom 18. Oktober 1976 in der Rechtssache 128/75, N./Kommission, Slg. 1976, 1567, Randnrn.

    Beschließe die Kommission dagegen wie im vorliegenden Fall, daß den gegen den Beamten erhobenen Beschuldigungen nicht nachgegangen werden müsse und daß sich aus ihnen keinerlei nachteilige Folgen für seine Berufsehre ergeben könnten, so bedeute eine solche Entscheidung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die gegen den Rechtsmittelführer erhobenen Beschuldigungen zurückgewiesen würden und sein berufliches Ansehen auf diese Weise wiederhergestellt werde (Urteil N./Kommission, a. a. O., Randnrn. 13 bis 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-582/24

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Mobbing - Antrag auf …

    {FN:47} Vgl. Urteil vom 18. Oktober 1976, N./Kommission (128/75, EU:C:1976:139, Rn. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1979 - 124/78

    Harald List gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Die Beklagte weist dagegen unter Bezugnahme auf das Urteil der Rechtssache 128/75 (Herr N. gegen Kommission, Urteil vom 18. Oktober 1976, Slg. 1976, 1567) darauf hin, daß die Verwaltung gemäß Artikel 24 des Statuts nur bei schweren, die berufliche Ehrenhaftigkeit betreffenden Beschuldigungen einzugreifen habe und alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen müsse.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1979 - 18/78

    Frau V. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    auch dann [besteht], wenn der geschädigte Beamte selbst nicht die Initiative ergriffen hat, um gegen den Urheber der gegen ihn gerichteten Angriffe gerichtlich vorzugehen" (EuGH 18. Oktober 1976 - N./Kommission, 128/75 - Slg. 1976, S. 1567).
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Rechtsprechung
   FG Berlin, 23.10.1975 - I 128/75   

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FG Berlin, 23.10.1975 - I 128/75 (https://dejure.org/1975,11468)
FG Berlin, Entscheidung vom 23.10.1975 - I 128/75 (https://dejure.org/1975,11468)
FG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 1975 - I 128/75 (https://dejure.org/1975,11468)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1976 - 128/75   

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https://dejure.org/1976,5004
Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1976 - 128/75 (https://dejure.org/1976,5004)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.09.1976 - 128/75 (https://dejure.org/1976,5004)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. September 1976 - 128/75 (https://dejure.org/1976,5004)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    M.N. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1974 - 53/72

    Guillot / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1976 - 128/75
    Sie haben diese Frage bejaht, insofern als Sie Artikel 24 dann für anwendbar gehalten haben, wenn ein Beamter von einem außerhalb der Verwaltung stehenden Dritten geschädigt worden ist, aber auch dann, wenn der Schädiger selbst dem öffentlichen Dienst der Gemeinschaften angehört, namentlich wenn es sich dabei um den eigenen Vorgesetzten des Beamten handelt (EuGH 11. Juni 1974 - Guillot/Kommission - Slg. 1974, 791).
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