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Rechtsprechung
   EuGH, 11.10.1984 - 128/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1455
EuGH, 11.10.1984 - 128/83 (https://dejure.org/1984,1455)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.1984 - 128/83 (https://dejure.org/1984,1455)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1984 - 128/83 (https://dejure.org/1984,1455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 71

  • EU-Kommission PDF

    Guyot

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - ARBEITSLOSER , DER WÄHREND SEINER LETZTEN BESCHÄFTIGUNG IN DEM MITGLIEDSTAAT WOHNTE , IN DEM ER BESCHÄFTIGT WAR - KEINE GELTUNG DES ARTIKELS 71 DER VERORDNUNG NR . 1408/71

  • EU-Kommission

    Guyot

  • Wolters Kluwer

    Geltung von Art. 71 Verordnung Nr. 1408/71 für während der letzten Beschäftigung in demselben Mitgliedstaat ehemals wohnende und arbeitetende Arbeitlose; Begriff "zuständiger Mitgliedstaat"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITSLOSIGKEIT - ARBEITSLOSER , DER WÄHREND SEINER LETZTEN BESCHÄFTIGUNG IN DEM MITGLIEDSTAAT WOHNTE , IN DEM ER BESCHÄFTIGT WAR - KEINE GELTUNG DES ARTIKELS 71 DER VERORDNUNG NR. 1408/71 - [VERORDNUNG NR. 1408/71 DES RATES , ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Wohnsitz eines Arbeitslosen im Beschäftigungsstaat

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Arbeitslose Wanderarbeitnehmer - Ansprüche auf Leistungen bei Krankheit.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen …

    Der EuGH hat bereits entschieden, daß Art. 71 EWGV 1408/71 nicht für solche Arbeitslosen gilt, die ihren Wohnsitz erst nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in einem anderen Mitgliedstaat als dem Beschäftigungsstaat begründet haben (EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7).

    Art. 71 Abs. 1 EWGV 1408/71 betrifft dagegen die Gewährung von Leistungen an eine bestimmte Gruppe arbeitsloser Arbeitnehmer, nämlich diejenigen, die während ihrer letzten Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen (Beschäftigungs-) Staat wohnten (…EuGHE 1977, 315 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 2; EuGHE 1977, 2311; EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7;… EuGHE 1988, 5125 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 10;… EuGHE 1992, 4341 = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 3;… EuGH SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 4;… BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nrn 2 und 5; BSG Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 44/92 -).

    Für den hier zu beurteilenden Sachverhalt hat der EuGH - wie ausgeführt - die genannten Kontrollelemente der Auslegung als maßgeblich erachtet und die Regelungen der Art. 69 und 71 EWGV 1408/71 als Ausnahmen vom Territorialitätsgrundsatz wegen der in ihnen enthaltenen Lastenverteilung zwischen den mitgliedstaatlichen Sicherungssystemen nicht als erweiterungsfähig angesehen (EuGH 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7;… EuGHE 1986, 1837 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8;… EuGHE 1988, 3467 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 9).

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des …

    Infolgedessen gelten die Vergünstigungen des Art. 71 EWGV 1408/71 nicht für einen Arbeitslosen, der während seiner letzten Beschäftigung in dem Mitgliedstaat wohnte, in dem er beschäftigt war (EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7).

    Sie behalten nach insoweit eindeutiger Regelung ihren Leistungsanspruch für drei Monate und müssen vor Ablauf dieses Zeitraums, um weiterhin in den Genuß der Leistungen kommen zu können, wieder in den Mitgliedstaat zurückkehren, in dem sie zuletzt beschäftigt waren (EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7; vgl auch LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 30. Juni 1992 - L 1 Ar 107/90 -, SGb 1993, 83 mit insoweit zust Anm von Eichenhofer aaO, 88 f).

    Nach der Systematik der EG-Verordnung hätte sie allein von den in Art. 67 und 69 eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch machen können; auf die Ausnahmeregelung des Art. 71 EWGV 1408/71 könnte sie sich dann nicht berufen, weil diese Vorschrift nur dem Schutz der Grenzgänger und sonstigen Personen dient, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen als dem, in dem sie beschäftigt sind (EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7).

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während …

    Der bereits ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist unzweifelhaft zu entnehmen, dass Art. 71 EWGV 1408/71 jedenfalls dann nicht einschlägig ist, wenn Arbeitslose ihren Wohnsitz erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Beschäftigungsstaat begründet haben (EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1 …

    Unter "zuständigem Mitgliedstaat" versteht diese Vorschrift den Mitgliedstaat, in dessen Gebiet der Arbeitslose zuletzt beschäftigt war, und der dementsprechend grundsätzlich für die Gewährung von Alg zuständig ist - hier Großbritannien - (vgl ua EuGH 11. Oktober 1984 SozR 6050 Art. 71 Nr. 7 S 20).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening / Van Gestel

    10 Der Arbeidshof stellt fest, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Oktober 1984 in der Rechtssache 128/83 (Guyot, Slg. 1984, 3507) für Recht erkannt habe, daß Artikel 71 der Verordnung nicht für einen Arbeitslosen gelte, der während seiner letzten Beschäftigung in dem Mitgliedstaat gewohnt habe, in dem er beschäftigt gewesen sei.

    18 Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil Guyot (…a. a. O., Randnr. 8) festgestellt, daß Artikel 71 Absatz 1 der Verordnung nur die Arbeitnehmer betrifft, die in einem anderen als demjenigen Mitgliedstaat wohnten, in dem sie zuletzt beschäftigt waren, und somit zwischen Beschäftigungsstaat und Wohnstaat und nicht zwischen zuständigem Staat und Wohnstaat zu unterscheiden scheint.

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92

    Saisonarbeit - Leistungsanspruch

    Diese Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß sich der Arbeitslose an den Träger desjenigen Mitgliedstaates wenden muß, in dem er zuletzt beschäftigt war, um die vorgesehenen Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu erhalten (vgl EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 7 = EuGHE 1984, 3507).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-287/92

    Alison Maitland Toosey gegen Chief Adjudication Officer. - Freizügigkeit der …

    In dem Urteil Guyot (9) entschied der Gerichtshof, Artikel 71 gelte nicht für einen Arbeitslosen, der während seiner letzten Beschäftigung in dem Mitgliedstaat wohnte, in dem er beschäftigt war.

    (9) - Urteil vom 11. Oktober 1984 in der Rechtssache 128/83 (Guyot, Slg. 1984, 3507).

  • LSG Bayern, 19.02.2002 - L 11 AL 340/98

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen in Dänemark lebenden Deutschen; …

    Der Kläger erfüllte nach Auffassung des Senats im Zeitraum vom 14.05.1997 bis 30.08.1997 auch die Grundvoraussetzung (dazu: EuGH, Urteil vom 11.10.1984, Az: 128/83, EuGHE 1984, 3507 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 7; BSG…, Urteil vom 09.02.1994, Az: 11 RAr 1/93, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5; BSG…, Urteil vom 25.06.1995, Az: 11 RAr 9/95, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8) für die Gewährung von Leistungen nach Art. 71 Abs. 1 lit b Ziff i EWG-VO 1408/71, denn seine letzte "Beschäftigung" iS dieser Vorschrift und sein Wohnort fielen auseinander.
  • LSG Hessen, 03.06.1987 - L 6 Ar 1647/84

    Lektor; Arbeitsvertrag; Universität; England; Aufstockung; BAT; Auslandszulage; …

    Rn. 24 Der erkennende Senat geht davon aus, daß die Klägerin während der vom 1. Oktober 1980 bis 30. Juni 1982 in England ausgeübten Beschäftigung als Lektorin weiterhin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewohnt hat; Beschäftigungsort und Wohnort also in zwei verschiedenen Ländern der Gemeinschaft lagen (vgl. Urteil des EuGH von 17. Februar 1977 - 76/76 - in SozR 6050 Art. 71 Nr. 2, Urteil des EuGH vom 11. Oktober 1984 - 128/83 - in SozR 6050 Art. 71 Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - L 12 AL 125/98

    Arbeitslosenversicherung

    Der Kläger ist - wie sich aus dem in der Verwaltungsakte enthaltenen Kündigungsschreiben der Fa. V. vom 17.02.1997 ergibt - bereits während des anwartschaftsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses in die Niederlande gezogen (zu dieser Voraussetzung vgl. EuGH in SozR 6050 Art. 71 Nr. 7, 10).
  • EuGH, 27.01.1994 - C-287/92

    Maitland Toosey / Chief Adjudication Officer

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening gegen Joop van Gestel.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2004 - L 18 KN 106/03

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - L 12 AL 4663/02

    Leistungen des Mitgliedsstaats bei Vollarbeitslosigkeit eines Grenzgängers; …

  • LSG Sachsen, 16.09.2021 - L 3 AL 147/19
  • LSG Hessen, 26.03.1999 - L 10 AL 1457/96

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Wanderarbeitnehmer - unechter Grenzgänger …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2007 - L 7 AL 1509/07
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1988 - 192/87

    Marie-Jeanne Vanhaeren gegen Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening.

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.11.1984 - A 128/83   

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https://dejure.org/1984,25924
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.11.1984 - A 128/83 (https://dejure.org/1984,25924)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.11.1984 - A 128/83 (https://dejure.org/1984,25924)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. November 1984 - A 128/83 (https://dejure.org/1984,25924)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 05.10.1984 - I 128/83   

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https://dejure.org/1984,22658
FG Saarland, 05.10.1984 - I 128/83 (https://dejure.org/1984,22658)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.10.1984 - I 128/83 (https://dejure.org/1984,22658)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. Oktober 1984 - I 128/83 (https://dejure.org/1984,22658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 128/83   

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https://dejure.org/1984,8713
Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 128/83 (https://dejure.org/1984,8713)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.03.1984 - 128/83 (https://dejure.org/1984,8713)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. März 1984 - 128/83 (https://dejure.org/1984,8713)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Caisse primaire d'assurance maladie Rouen gegen A. Guyot.

    Arbeitslose Wanderarbeitnehmer - Ansprüche auf Leistungen bei Krankheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 128/83
    Der gewöhnliche Wohnort ist nämlich der Beweis dafür, daß sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers in dem Staat befindet, in dem er sich niedergelassen hat; es setzt sich somit die Vermutung durch, daß der Arbeitnehmer in dem Staat ansässig ist, in dem er seine Beschäftigung ausübt, "auch wenn er seine Familie in einem anderen Staat zurückgelassen hat" (Urteil vom 17.2. 1977, Rechtssache 76/76, Di Paolo/Office national de l'emploi, Sig.
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