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   OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13   

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OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13 (https://dejure.org/2014,4783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2014 - 13 LA 75/13 (https://dejure.org/2014,4783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2014 - 13 LA 75/13 (https://dejure.org/2014,4783)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 AsylVfG; Art. 3 Abs. 2 VO 343/2003/EG
    Selbsteintrittsverpflichtung bei einer Abschiebungsanordnung nach Italien wegen angeblicher systematischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbsteintrittsverpflichtung bei einer Abschiebungsanordnung nach Italien wegen angeblicher systematischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbsteintrittsverpflichtung bei einer Abschiebungsanordnung nach Italien wegen angeblicher systematischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Ob der Mitgliedstaat von dieser Befugnis zum Selbsteintritt Gebrauch mache, stehe grundsätzlich in seinem Ermessen, dessen Ausübung nach dem Urteil des EuGH vom 21. Dezember 2011 (C-411/10 und C-493/10) integraler Bestandteil des im EU-Vertrag vorgesehenen und vom Unionsgesetzgeber ausgearbeiteten gemeinsamen Europäischen Asylsystems sei.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 (C-411/10 und C-493/10, Rdnrn. 75 - 86) ausgeführt, dass eine Vermutung dafür bestehe, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Einklang mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht.

    Vielmehr steht mit der Frage des Überprüfungsmaßstabs der Daseinsgrund der Union und die Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, konkret des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das auf gegenseitigem Vertrauen und einer Vermutung der Beachtung des Unionsrechts, genauer der Grundrechte, durch die anderen Mitgliedstaaten gründet, auf dem Spiel (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, Rdnr. 83).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Der Überweisung des Verfahrens E. gegen die Schweiz und Italien (Nr. 29217/12) an die Große Kammer des EGMR und der dortigen Verhandlung vom 12. Februar 2014 lassen sich gegenwärtig keine abweichenden Gesichtspunkte entnehmen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Auch kann sich - in seltenen Ausnahmefällen - aus allgemein bekannten oder im Einzelfall offen zutage tretenden Umständen ergeben, dass der Drittstaat sich - etwa aus Gründen besonderer politischer Rücksichtnahme gegenüber dem Herkunftsstaat - von seinen eingegangenen Verpflichtungen löst und einem bestimmten Ausländer Schutz dadurch verweigert, dass er sich seiner ohne jede Prüfung des Schutzgesuchs entledigen will (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, juris, Rdnr. 189).
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Angesichts der Leitfunktion, die der EGMR bei der Auslegung der EMRK über den entschiedenen Fall hinaus insbesondere bei der Auslegung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einnimmt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 2013 - 2 B 44.12 -, juris, Rdnr. 5; vgl. auch Art. 52 Abs. 3 der Charta), - Art. 3 der EMRK ist regelungsgleich mit Art. 4 der Charta - müssten für eine gegenteilige Annahme systemischer Mängel des italienischen Asylverfahrens und der dortigen Aufnahmebedingungen erhebliche neuere Erkenntnisse sprechen, die nicht lediglich eine kurzfristige Krisensituation widerspiegeln.
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    So hat der EGMR in seinem Beschluss vom 2. April 2013 (Nr. 27725/10, C. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, 336) unter Berücksichtigung der Berichte von Regierungs- und Nichtregierungsinstitutionen und -organisationen über die Aufnahmeprogramme für Asylbewerber in Italien festgestellt, dass die allgemeine Situation und die Lebensbedingungen in Italien für Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer, die aus Gründen des internationalen Schutzes oder zu humanitären Zwecken eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, einige Mängel aufweisen mögen, die vorliegenden Materialien jedoch kein systemisches Versagen der Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für Asylbewerber als Mitglieder einer besonders schutzbedürftigen Personengruppe aufzeigten.
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Insoweit kann zunächst auf die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 2. Mai 2012 (- 13 MC 22/12 -, juris, Rdnr. 24) verwiesen werden.
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12

    Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Angesichts der Leitfunktion, die der EGMR bei der Auslegung der EMRK über den entschiedenen Fall hinaus insbesondere bei der Auslegung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einnimmt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 2013 - 2 B 44.12 -, juris, Rdnr. 5; vgl. auch Art. 52 Abs. 3 der Charta), - Art. 3 der EMRK ist regelungsgleich mit Art. 4 der Charta - müssten für eine gegenteilige Annahme systemischer Mängel des italienischen Asylverfahrens und der dortigen Aufnahmebedingungen erhebliche neuere Erkenntnisse sprechen, die nicht lediglich eine kurzfristige Krisensituation widerspiegeln.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung zur Nichtprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Die Berufung ist zunächst nicht nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG wegen der geltend gemachten Divergenz zu dem Beschluss des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. August 2012 - 4 MC 133/12 - zuzulassen.
  • EGMR, 18.06.2013 - 53852/11

    HALIMI v. AUSTRIA AND ITALY

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Diese Entscheidung hat der EGMR in der Folgezeit mehrfach (vgl. etwa den Beschluss vom 18. Juni 2013, Nr. 53852/11, D. gegen Österreich und Italien, ZAR 2013, 338) bestätigt und damit nicht auf die jeden Zielstaat einer Masseneinwanderung zunächst treffende kurzfristige Überforderungssituation, sondern auf die längerfristige Herangehensweise zur Lösung der Probleme abgestellt.
  • VG Regensburg, 29.01.2014 - RN 5 S 14.30057

    Keine systematischen Mängel des Asylverfahrens in Italien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13
    Deshalb kann von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber nur bei strukturellen landesweiten Missständen ausgegangen werden, die eine individuelle und konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eines jeden einzelnen oder einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern im Falle der Abschiebung nach Italien begründen und von den italienischen Behörden tatenlos hingenommen werden (vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 29. Januar 2014 - RN 5 S 14.30057 -, juris, Rdnr. 27).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 4 LA 88/13

    Divergenz, Divergenzrüge, Italien, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Selbsteintritt,

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 248/14

    Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der

    Diese Einschätzung des Senats steht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung in anderen Bundesländern (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.4.2014, - A 11 S 1721/13 -, juris, Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris, Rn. 129 ff., und Urt. v. 24.4.2015 - 14 A 2356/12.A -, juris, Rn. 20; Bay. VGH, Urt. v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 -, juris, Rn. 41 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.2.2014 - 10 A 10656/13 -, juris, Rn. 46; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2.10.2013 - 3 L 643/12 -, juris, Rn. 67 ff.; ebenso: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.5.2014 - 2 LA 308/13 -, juris, Beschl. v. 18.3.2014 - 13 LA 75/13 -, juris, und Beschl. v. 30.1.2014 - 4 LA 167/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 3 L 47/16

    Überstellung nach Bulgarien im Rahmen der Dublinvorschriften - hier: begleitete

    Deshalb kann von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber nur bei größeren Funktionsstörungen ausgegangen werden, die eine individuelle und konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eines jeden einzelnen oder einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern im Falle der Abschiebung begründen und von den nationalen Behörden tatenlos hingenommen werden (vgl. zu Italien: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. März 2014 - 13 LA 75/13 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 3 L 643/12 -, juris ).
  • VG Stade, 08.07.2014 - 6 B 1153/14

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien als für die

    Obendrein verkennt diese Auffassung die Orientierungs- und Leitfunktion der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. März 2014 - 13 LA 75/13 - ).

    Der EGMR ist unter Berücksichtigung der Berichte von Regierungs- und Nichtregierungsinstitutionen sowie -organisationen zu dem Schluss gekommen, dass die allgemeine Situation und die Lebensbedingungen in Italien für Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer, die aus Gründen des internationalen Schutzes oder zu humanitären Zwecken eine Aufenthaltserlaubnis haben, einige Mängel aufweisen mag, dass jedoch kein systematisches Versagen der Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für Asylbewerber als Mitglieder einer besonders schutzbedürftigen Personengruppe feststellbar sei (Beschlüsse vom 2. April 2013 - 27725/10 - ZAR 2013, 336, vom 18. Juni 2013 - 53852/11 - ZAR 2013, 338, und vom 10. September 2013 - 2314/19 - hierzu auch Thym, ZAR 2013, 331; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 9 LA 20/13 - und 18. März 2014 - 13 LA 75/13 - ).

    Derartige Erkenntnisse liegen indes nicht vor (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. März 2014 - 13 LA 75/13 - ).

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