Rechtsprechung
LAG Köln, 04.07.2013 - 13 Sa 1198/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Entschädigungsanspruch; krankheitsbedingte Kündigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entschädigungsanspruch; krankheitsbedingte Kündigung
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entschädigungsanspruch - ordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines Schwerbehinderten wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit kein Indiz für eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung des Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Diskriminierung eines Schwerbehinderten durch Kündigung; Kündigungsschutzklage und Entschädigungsanspruch
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 8; AGG § 1; Richtlinie 2000/78/EG
Diskriminierung eines Schwerbehinderten durch Kündigung - erfolgreiche Kündigungsschutzklage und Entschädigungsanspruch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen AGG - krankheitsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 02.10.2012 - 13 Ca 4503/12
- LAG Köln, 04.07.2013 - 13 Sa 1198/12
Papierfundstellen
- NZA 2013, 1358
- NZA-RR 2013, 574
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 04.07.2013 - 13 Sa 1198/12
Der Entschädigungsanspruch setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 AGG voraus(BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08).(BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08).
Mit der Kündigungserklärung hat sich die Beklagte eines zulässigen Gestaltungsmittels zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bedient(vgl. dazu BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08).
Es sind aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beklagte gegenüber einem anderen, nicht behinderten Arbeitnehmer mit Arbeitsunfähigkeitszeiten in gleichem oder auch nur ähnlichem Umfang keine Kündigung ausspricht, ausgesprochen hat oder aussprechen würde (vgl. dazu BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08).
Hingegen muss eine Anknüpfung der Handlung des benachteiligenden an ein Diskriminierungsverbot zumindest in Betracht kommen können (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08).
Auf solche kann aus der Kündigungsbegründung oder aus anderen äußeren Umständen geschlossen werden (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08).
Das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhangs jedoch prinzipiell nicht aus (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08).
- EuGH, 11.07.2006 - C-13/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER …
Auszug aus LAG Köln, 04.07.2013 - 13 Sa 1198/12
Soweit die Beklagte "aus krankheitsbedingten Gründen" gekündigt hat, ist die Krankheit als solche kein Grund, derentwegen Personen zu benachteiligen nach der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und ihrer Umsetzung im AGG verboten wäre (EuGH 11. Juli 2006 - C - 13/05 - (Navas)). - BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Köln, 04.07.2013 - 13 Sa 1198/12
Wird die geschuldete Leistung infolge einer Erkrankung des Arbeitnehmers für längere Zeit in zusammenhängender Zeitfolge nicht erbracht, wobei eine Genesung des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen ist - sogenannte langanhaltende Krankheit -, kann eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein (vgl. dazu etwa BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09).Die Äußerung eines Beendigungswillens des Arbeitsverhältnisses mag für den Erklärungsempfänger ungünstig und nachteilig sein.