Rechtsprechung
   OLG München, 24.04.2013 - 13 U 1800/12 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8037
OLG München, 24.04.2013 - 13 U 1800/12 Bau (https://dejure.org/2013,8037)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2013 - 13 U 1800/12 Bau (https://dejure.org/2013,8037)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2013 - 13 U 1800/12 Bau (https://dejure.org/2013,8037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsrecht eines Werkunternehmers wegen Verweigerung der Gelegenheit zur Mängelbeseitigung

  • rabüro.de

    Mängelbeseitigung bei 18cm zu kurzer Halle unzumutbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 642 Abs. 1; BGB § 643
    Kündigung eines Werkvertrages durch den Unternehmer wegen Verweigerung einer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Halle 18 cm zu kurz: Unternehmer kann Mängelbeseitigung verweigern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer muss errichtete Halle nicht wegen Unterschreitung der vereinbarten Länge um 18 cm abreißen und neu aufbauen

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzumutbare Mängelbeseitigung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzumutbare Mängelbeseitigung

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzumutbare Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maschinenhalle 18 cm zu kurz: Unternehmer kann Mängelbeseitigung verweigern! (IBR 2013, 469)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1036
  • NZBau 2013, 583
  • BauR 2013, 1316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG München, 24.04.2013 - 13 U 1800/12
    Denn zwar ist nach - insoweit geänderter - höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich auch für die Vergütung nach Kündigung die Abnahme Voraussetzung für die Fälligkeit (vgl. BGH, NJW 2006, 2475); dies gilt jedoch nicht, wenn, wie vorliegend, der Besteller grundlos und endgültig erforderliche Mitwirkungshandlungen verweigert (vgl. Palandt, aaO, § 641 Rn 5 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 22 U 23/16

    Bauvertrag: Wegfall des Sicherungszwecks für Sicherungseinbehalt durch

    Gemäß § 275 Abs. 2 BGB kann der Schuldner die Beseitigung des Mangels nur verweigern, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Nachbesserungsaufwand für den Schuldner und dem Interesse des Gläubigers am Erhalt einer mangelfreien Sache besteht und deshalb das Leistungsinteresse des Gläubigers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zurücktreten muss (vgl. OLG München, Urteil vom 24.04.2013 - Az.: 13 U 1800/12).
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