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   LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14   

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https://dejure.org/2014,47646
LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14 (https://dejure.org/2014,47646)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10.12.2014 - 13 S 118/14 (https://dejure.org/2014,47646)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 13 S 118/14 (https://dejure.org/2014,47646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch aus einem Vertrag über "Fahrzeug-Werbeflächenbelegung" i.R.d. Kündigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 649 S 1 BGB
    Vertrag über die Belegung von Werbeflächen: Kündigungsrecht des Bestellers; Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses während der Vertragslaufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
    Sie können mit Rücksicht auf den Regelungsgehalt des § 649 BGB und den vom Gesetzgeber mit dieser Vorschrift verfolgten Zweck vielmehr nur dann vorliegen, wenn der Unternehmer über die Realisierung seines Vergütungsanspruchs hinaus ein berechtigtes Interesse an der Ausführung der Vertragsleistung hat, welches durch eine jederzeitige freie Kündigung des Vertrages in einer Weise beeinträchtigt werden würde, die hinzunehmen ihm nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil v. 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10 mit Verweis auf BGHZ 96, 275 und BGH NJW 1986, 925).

    Allein der Umstand, dass sie ihre Vergütung nach Maßgabe des § 649 S. 2 BGB abrechnen muss, rechtfertigt keine andere Beurteilung (BGH, Urteil v. 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10).

    Es ist deshalb nach objektivem Verständnis kein Grund erkennbar, warum der Unternehmer mit der von ihm gewählten Vertragsgestaltung das freie Kündigungsrecht des Bestellers nach § 649 Satz 1 BGB hat ausschließen wollen (BGH, Urteil v. 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10).

    Dem in erster Linie auf die Vergütung gerichteten Interesse des Werkunternehmers trägt § 649 Satz 2 BGB dadurch Rechnung, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung im Ausgangspunkt auch für diejenigen Leistungen verbleibt, die er wegen der Kündigung des Vertrags nicht mehr erbringen muss (BGH, Urteil v. 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10; Urteil v. 8.7.1999, VII ZR 237/98).

  • BGH, 19.06.1984 - X ZR 93/83

    Verpflichtung zum Aushang von Werbeplakaten

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
    Das Amtsgericht hat die Klage unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.6.1984, Az. X ZR 93/83, abgewiesen.

    Der vom Beklagten zur Unterstützung seiner Rechtsauffassung zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 19.6.1984, Az. X ZR 93/83) und auch den zitierten Entscheidungen der Amtsgerichte Oldenburg (Urteil v. 8.4.2010, Az. 25 C 19/10) und Leipzig (Urteil v. 9.6.2006, Az. 117 C 9326/05) liegen andere Sachverhalte, nämlich Werbeverträge über die Veröffentlichung und Verbreitung von Anzeigen zu Grunde.

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 19.6.1984, Az. X ZR 93/83 zur Rechtsnatur eines Vertrags über die Anbringung von Werbeplakaten an bestimmten Werbeflächen ausgeführt:.

  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
    Die Klausel wäre deswegen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, nachdem das Kündigungsrecht ein zentrales Recht des Bestellers im Werkvertrag ist und auch in längerfristigen Verträgen nicht abbedungen werden kann (BGH, Urteil v. 8.7.1999, VII ZR 237/98; Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl. 2015, § 649 Rn. 16).

    Dem in erster Linie auf die Vergütung gerichteten Interesse des Werkunternehmers trägt § 649 Satz 2 BGB dadurch Rechnung, dass ihm der Anspruch auf die Gegenleistung im Ausgangspunkt auch für diejenigen Leistungen verbleibt, die er wegen der Kündigung des Vertrags nicht mehr erbringen muss (BGH, Urteil v. 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10; Urteil v. 8.7.1999, VII ZR 237/98).

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
    Sie können mit Rücksicht auf den Regelungsgehalt des § 649 BGB und den vom Gesetzgeber mit dieser Vorschrift verfolgten Zweck vielmehr nur dann vorliegen, wenn der Unternehmer über die Realisierung seines Vergütungsanspruchs hinaus ein berechtigtes Interesse an der Ausführung der Vertragsleistung hat, welches durch eine jederzeitige freie Kündigung des Vertrages in einer Weise beeinträchtigt werden würde, die hinzunehmen ihm nicht zugemutet werden kann (BGH, Urteil v. 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10 mit Verweis auf BGHZ 96, 275 und BGH NJW 1986, 925).
  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1.2.1989, Az. VIII ZR 126/88) und auch des Reichsgerichts (RGZ 141, 99ff.) betreffen eine andere Sachverhaltskonstellation, nämlich die alleinige Überlassung einer Fläche, ohne dass zugleich auch die Werbung geschuldet wurde.
  • RG, 16.05.1933 - VII 50/33

    Ist ein Vertrag wegen Überlassung eines Schrankfaches in der Stahlkammer einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1.2.1989, Az. VIII ZR 126/88) und auch des Reichsgerichts (RGZ 141, 99ff.) betreffen eine andere Sachverhaltskonstellation, nämlich die alleinige Überlassung einer Fläche, ohne dass zugleich auch die Werbung geschuldet wurde.
  • AG Oldenburg/Holstein, 08.04.2010 - 25 C 19/10
    Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 118/14
    Der vom Beklagten zur Unterstützung seiner Rechtsauffassung zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 19.6.1984, Az. X ZR 93/83) und auch den zitierten Entscheidungen der Amtsgerichte Oldenburg (Urteil v. 8.4.2010, Az. 25 C 19/10) und Leipzig (Urteil v. 9.6.2006, Az. 117 C 9326/05) liegen andere Sachverhalte, nämlich Werbeverträge über die Veröffentlichung und Verbreitung von Anzeigen zu Grunde.
  • LG Freiburg, 20.10.2016 - 3 S 79/16

    Werkvertrag über die Erstellung und Verteilung sog. Notruftafeln: Unwirksamkeit

    Da der Beklagte vorliegend aber nicht allein durch den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts gemäß § 649 S. 1 BGB (so lag der Fall in den Entscheidungen LG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2014 - 13 S 118/14 - juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2011 - 23 S 27/10 -, juris, nachfolgend - nur noch zur Darlegungslast im Rahmen des § 649 S. 2, 3 BGB - BGH, Urt. v. 28.07.2011 - VII ZR 45/11 -, juris), sondern darüber hinaus durch die überlange Vertragslaufzeit unangemessen benachteiligt wird, ist die Einräumung des Kündigungsrechts gemäß § 649 S. 1 BGB mit der Folge des Fortbestands des Vergütungsanspruchs gemäß § 649 S. 2 BGB nicht ausreichend, um die unangemessene Benachteiligung des Bestellers aufzuheben.
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