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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,49774
VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096 (https://dejure.org/2008,49774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2008 - 13 A 07.2096 (https://dejure.org/2008,49774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2008 - 13 A 07.2096 (https://dejure.org/2008,49774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Flurbereinigung; beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Zumutbarkeit der vorübergehenden Nutzung; Erschließung der Feldflur; Gütergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
    Abgesehen davon, dass dieser Problempunkt erst im Rahmen eines etwaigen Planwiderspruchs (Wertgleichheit von Einlage und Abfindung) zu prüfen ist, sind Planwünsche für die Teilnehmergemeinschaft ohnehin nicht bindend (BVerwG vom 23.8.2006 BVerwGE 126, 303).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79

    Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
    Bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im pflichtgemäßen Ermessen (Art. 40 BayVwVfG) der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung wird regelmäßig nicht näher untersucht, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (BVerwG vom 30.10.1979 BVerwGE 59, 79/85;… Schwantag in Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Aufl. 2008, RdNr. 20 zu § 65).
  • BVerwG, 19.04.1963 - I B 151.61

    Ortslage/Auflockerung; Hof- und Gebäudefläche/Begriff der Verlegung; Hof- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
    Die von ihnen angeführte Schutzvorschrift für Hof- und Gebäudeflächen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FlurbG) bezieht sich auf den eigentlichen Hofraum (Hofstelle) bzw. auf bebaute Grundstücke außerhalb eines Hofraums (BVerwG vom 19.4.1963 RdL 1963, 166).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 120.81

    Vorläufige Besitzeinweisung - Wert der Holzpflanzen - Obstbäume

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
    Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG müssen (nur) die Werte für das eingebrachte Land vorliegen, die Werte von Bäumen hingegen nicht, weil insoweit keine Landabfindung, sondern nur eine Geldabfindung nach § 50 Abs. 2 Satz 1 FlurbG in Betracht kommt (BVerwG vom 15.12.1983 RdL 1984, 69).
  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 13 AS 07.168
    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
    Einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 28. Februar 2007 ab (Az. 13 AS 07.168).
  • VGH Bayern, 27.06.2007 - 13 AS 07.1361
    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
    Einen weiteren Eilantrag auf Abänderung des Beschlusses nach § 80 Abs. 7 VwGO lehnte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Juni 2007 ab (Az. 13 AS 07.1361).
  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1958

    Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des …

    Die hiergegen von dem Kläger im eigenen und im Namen seiner Ehefrau mit Vollmacht erhobene Klage wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - durch Urteil vom 20. November 2008 ab (Az. 13 A 07.2096).

    8 Da die Eheleute S. Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) vereinbart haben und der Ehevertrag gemäß der Erklärung des Klägers in dem früheren Verwaltungsstreitverfahren 13 A 07.2096 (Bl. 20 d.A.) keine Bestimmung über die Verwaltung des Vermögens als Gesamtgut enthält (§ 1416 Abs. 1 Satz 1, § 1421 Satz 1 BGB), verwalten sie das Gesamtgut nach § 1421 Satz 2 BGB gemeinschaftlich.

  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 13 A 13.1959

    Ehegatten in Gütergemeinschaft sind bei gemeinschaftlicher Verwaltung des …

    Die hiergegen von dem Kläger im eigenen und im Namen seiner Ehefrau mit Vollmacht erhobene Klage wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - durch Urteil vom 20. November 2008 ab (Az. 13 A 07.2096).

    8 Da die Eheleute S. Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) vereinbart haben und der Ehevertrag gemäß der Erklärung des Klägers in dem früheren Verwaltungsstreitverfahren 13 A 07.2096 (Bl. 20 d.A.) keine Bestimmung über die Verwaltung des Vermögens als Gesamtgut enthält (§ 1416 Abs. 1 Satz 1, § 1421 Satz 1 BGB), verwalten sie das Gesamtgut nach § 1421 Satz 2 BGB gemeinschaftlich.

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 13 AS 19.820

    Kein Erfordernis einer Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung

    Voraussetzung für den Erlass einer vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG sei nicht die Bekanntgabe der festgestellten Wertermittlungsergebnisse (vgl. BayVGH, U.v. 20.11.2008 - 13 A 07.2096 m.w.N.).

    § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG setzt lediglich die Feststellung der nach §§ 27 ff. FlurbG ermittelten Werte für das eingebrachte Land durch die Teilnehmergemeinschaft nach § 32 Satz 3 Halbs. 1 FlurbG voraus, nicht jedoch die Bekanntgabe der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung (…BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris Rn. 25; U.v. 20.11.2008 - 13 A 07.2096 - RdL 2009, 211 - juris Rn. 16; U.v. 12.3.1987 - RdL 1987, 319).

  • VGH Bayern, 04.01.2010 - 13 A 09.2769

    Anhörungsrüge

    Rn. 1 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - hat mit Urteil vom 20. November 2008 (Az. 13 A 07.2096) die gegen die vorläufige Besitzeinweisung im Zusammenlegungsverfahren F. III gerichtete Anfechtungsklage abgewiesen; die Revision wurde nicht zugelassen.

    Am 5. November 2009 haben die Kläger beim Verwaltungsgerichtshof eine Anhörungsrüge eingelegt und beantragt, das Verfahren 13 A 07.2096 fortzuführen.

  • VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.2072

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Dienstbarkeit für Ethylen- Rohrleitung; …

    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, dass die fehlende Unterschrift des Herrn ... bzw. fehlende Vollmacht an seine Ehefrau Ausdruck der rechtlichen Unkenntnis juristischer Laien war, als die Klägerin und ihr Ehemann auch in dem Verfahren M 16 K 08.4071 wirksam gemeinsam Klage erhoben hatten (insofern anders als im Fall des BayVGH vom 20. November 2008, Az. 13 A 07.2096).
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