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Rechtsprechung
   VG Berlin, 25.08.1987 - 13 A 157.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,21775
VG Berlin, 25.08.1987 - 13 A 157.87 (https://dejure.org/1987,21775)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.08.1987 - 13 A 157.87 (https://dejure.org/1987,21775)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. August 1987 - 13 A 157.87 (https://dejure.org/1987,21775)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 11.05.1988 - 13 A 357.86

    Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften über Eigentumsstörungen neben …

    Eine entsprechende Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Eigentumsstörungen (§ 1004 i.V.m. § 906 BGB ) oder die Berufung auf allgemeine öffentlich-rechtliche Ansprüche, wie z.B. den Folgenbeseitigungsanspruch, bedarf es nicht (vgl. BVerwGE 68, 62 ff. [BVerwG 07.10.1983 - 7 C 44/81] und Beschluß der Kammer vom 25. August 1987 - VG 13 A 157.87 -, UPR 1988, 160 [nur LS] sowie Seiler, Die Rechtslage der nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen ..., 1985, 94 ff.; a.A. Sachs, NVwZ 1988, 127 [BVerwG 07.10.1983 - 7 C 44/81] sowie aus der Rechtsprechung u.a. Hess.VGH, Beschluß vom 9. November 1987 - 6 TG 3282/87 - UPR 1988, 117).

    Dies entspricht allgemeiner Auffassung und der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluß vom 25.8.1987 - VG 13 A 157/87 - m.N. sowie OVG Münster…, Urteil vom 24.9.1987 a.a.O.; Bay.VGH, Urteil vom 2.12.86, ZfBR 1988, 47).

    Diese Frage kann hier jedoch dahinstehen, da mit § 7 Abs. 2 LärmVO ohnehin nicht die Bevorzugung einer Sportausübung bezweckt wird, die wegen ihrer langen täglichen Dauer und der dabei erzeugten Lärmintensität nach Bundesrecht unzulässige schädliche Umweltcinwirkungen hervorruft (vgl. dazu bereits Beschluß der Kammer vom 25. August 1987 a.a.O.).

  • VG Kassel, 25.11.2004 - 7 E 1173/02

    Unterlassungsklage gegen regelmäßiges Läuten einer Kirchturmglocke.

    Sie können auch geltend machen, in eigenen Rechten verletzt zu sein, denn § 22 BImSchG, dessen Verletzung gerügt wird, dient, wie sich aus der Legaldefinition des Begriffs "Schädliche Umwelteinwirkungen" in § 3 Abs. 1 BImSchG ergibt, auch dem Schutz der Nachbarschaft (…std. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urt. v. 14.10.1994, Az. V ZR 76/93, NJW 1995, 132 ff; VG Berlin, Beschl. v. 25.08.1987, Az 13 A 157.87).
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