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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23036
VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02 (https://dejure.org/2003,23036)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25.11.2003 - 13 A 2111/02 (https://dejure.org/2003,23036)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25. November 2003 - 13 A 2111/02 (https://dejure.org/2003,23036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Heranziehung zu einem Beitrag für eine ambulante Autismustherapie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs 1 Nr 4 BSHG; § 43 Abs 2 Nr 2 BSHG; § 83 BSHG; § 12 Nr 1 BSHG§47V; § 10 Abs 2 S 2 SGB 8; § 35a SGB 8
    Aufbringung der Kosten; Autismustherapie; Beitrag; erweiterte Hilfe; heilpädagogische Maßnahme; Hilfe zur angemessenen Schulbildung

  • archive.org PDF

    Kostenlose Autismustherapie

  • behindertemenschen.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 36.01

    Eingliederungshilfe, heilpädagogische Maßnahmen als Teil der - im …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02
    - 4 L 6857/99 - insoweit nicht durch das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2002 - 5 C 36.01 -, ZfSH-SGB 2002, 602 ff. beanstandet).

    Auch aus der Entstehungsgeschichte der §§ 11 und 12 Eingliederungshilfeverordnung und der sie tragenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen ergibt sich eine solche Anforderung für die hier in Rede stehende Maßnahme nicht (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2002 - Az.: 5 C 36/01 - FEVS 53, 499).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02
    Dies genügt für die Annahme einer Verpflichtung des Beklagten, die in Rede stehende Leistung der Eingliederungshilfe auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG, § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfeverordnung zu gewähren (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 12 ME 657/02 -, V.n.b., den Beteiligten bekannt).

    Aus ihr kann aber der allgemeine Grundsatz entnommen werden, dass die für den Behinderten und den Personenkreis von §§ 28 f. BSHG günstigste Hilfe zu gewähren ist (s. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2002, 12 ME 657/02 - den Beteiligten bekannt -, m.w.N.;… für einen anderen Fall analoger Anwendung von § 83 BSHG, s. LPK, Kommentar zum BSHG, 6. Aufl. 2003, § 83 Rz.: 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02
    Ist letztere von der in § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII bezeichneten Art, so gilt der Vorrang der Sozialhilfe, ist diese aber eine andere Sozialhilfeleistung, so ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII der Vorrang der Jugendhilfe (s. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - Az.: 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, 329).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 35.85

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Verwaltungsverfahren bzw. …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02
    Es war den Klägern nach ihren persönlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, das Verfahren selbst zu führen (s. allgemein BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987, NVwZ 1987, 883).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02
    Diese Annahme entspricht der generellen Beschreibung autistischer Leiden - das bei vorliegt - durch den wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes "Hilfe für das autistische Kind" vom November 1993 (RdLh 1994, 21 f.), wonach bei einem autistischen Syndrom nicht davon gesprochen werden kann, dass eine Behinderungsart (körperlich, geistig oder seelisch) überwiegt.
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02
    § 83 BSHG erweist, dass das Gesetz dem Hilfesuchenden die ihm günstigste Unterordnung seines Falles unter das Bundessozialhilfegesetz gewährleisten will (BVerwG, Urteil vom 31. August 1966 - Az.: V C 185/65 -, BVerwGE 25, 28).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 5.74

    Anforderungen an die Schulausbildung eines blinden Schulkindes - Anspruch auf für …

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02
    Insofern trifft § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG eine abschließende Regelung, da nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Versorgung mit Hilfsmitteln (beispielsweise einer Schreibmaschine für Blinde) auch dann keine Maßnahme der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist, wenn diese Geräte ausschließlich dem Schulbesuch dienen sollen (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1975 - V C 5.74 -, FEVS 24, 95).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17

    Anordnungsgrund bei Eingliederungshilfe für behinderte Kinder; Autismus-Therapie; …

    Rn. 23 Die Antragstellerin hat auch glaubhaft gemacht, dass sie für den Fall, dass ihre Erkrankung (auch) als geistige Behinderung i.S. des § 2 EinglH-VO anzusehen ist (s.o.), einen Anspruch auf sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die begehrte Autismus-Therapie hat, insbesondere als ambulante Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII i.V.m. §§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 EinglH-VO (im Einzelfall offen gelassen: Senatsbeschluss vom 22.10.2013 - L 8 SO 241/13 B ER - juris; bejaht nach der Rechtslage bis Ende 2004: VG Oldenburg, Urteil vom 25. November 2003 - 13 A 2111/02 - juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04

    Autismus; Eingliederungshilfe; erweiterte Hilfe; Gemeinschaft; Schulbildung; …

    Denn nach den Grundsätzen des von dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht herangezogenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2002 (- 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 ff.) genügt es für die Annahme einer Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten einer Autismustherapie als Eingliederungshilfeleistung auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG, 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung zu übernehmen, wenn diese Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (ebenso: VG Oldenburg, Urt. v. 25.11.2003 - 13 A 2111/02 - für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 -, insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet, und sodann: Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).
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