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| VGH Bayern, 11.11.1999 - 13 A 97.1298 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.11.1999 - 13 A 97.1298
- BVerwG, 16.06.2000 - 11 B 24.00
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 05.10.2009 - 13 A 08.1678
Flurbereinigung; Änderung des Flurbereinigungsplans im neuen Rechtszustand; …
Die von der Klägerin gegen den Flurbereinigungsplan nach Durchführung des Vorverfahrens erhobene Klage blieb erfolglos (BayVGH vom 11.11.1999 Az. 13 A 97.1298). - BVerwG, 05.06.2000 - 11 B 23.00
Anforderungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Überprüfung …
Die weitere Rüge, die Voraussetzungen des § 93 VwGO für die vom Flurbereinigungsgericht vorgenommene Abtrennung des Klagepunkts "Erschließung der neuen Flurstücke 1048, 1065 und 1083" vom Verfahren 13 A 97.1298 hätten nicht vorgelegen, kann die Zulassung der Revision schon deshalb nicht rechtfertigen, weil Beschlüsse über die Verbindung und Trennung von Verfahren und Ansprüchen gemäß § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar sind und deshalb nach § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO auch nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. November 1982 - BVerwG 9 CB 674.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 217).
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