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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12743
OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05 (https://dejure.org/2006,12743)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2006 - 13 AR 60/05 (https://dejure.org/2006,12743)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 13 AR 60/05 (https://dejure.org/2006,12743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 33; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 145 Abs. 2; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 1 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen bindenden Verweisungsbeschluss gem. § 281 Abs. 1 Satz 4 ZPO - zum Verhältnis zwischen Klage und Widerklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Besonderer Gerichtsstand der Widerklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur örtlichen Zuständigkeit für Klage und Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05
    Dem Verweisungsbeschluss käme nur dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs - jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich deshalb als willkürlich erweist (BGH NJW 1978, 1163; BGH, NJW-RR 1992, 383; BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 2002, 3634, 3635; BGH NJW 2003, 3201, 3201 f.).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05
    Dem Verweisungsbeschluss käme nur dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs - jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich deshalb als willkürlich erweist (BGH NJW 1978, 1163; BGH, NJW-RR 1992, 383; BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 2002, 3634, 3635; BGH NJW 2003, 3201, 3201 f.).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05
    Dem Verweisungsbeschluss käme nur dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs - jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich deshalb als willkürlich erweist (BGH NJW 1978, 1163; BGH, NJW-RR 1992, 383; BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 2002, 3634, 3635; BGH NJW 2003, 3201, 3201 f.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05
    Dem Verweisungsbeschluss käme nur dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs - jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich deshalb als willkürlich erweist (BGH NJW 1978, 1163; BGH, NJW-RR 1992, 383; BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 2002, 3634, 3635; BGH NJW 2003, 3201, 3201 f.).
  • BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91

    Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.02.2006 - 13 AR 60/05
    Dem Verweisungsbeschluss käme nur dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, weil er - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Verletzung rechtlichen Gehörs - jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich deshalb als willkürlich erweist (BGH NJW 1978, 1163; BGH, NJW-RR 1992, 383; BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 2002, 3634, 3635; BGH NJW 2003, 3201, 3201 f.).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 66/20

    Wirkungen einer Gerichtsstandsbestimmung nach Erhebung einer Widerklage bei dem …

    Rn. 17 e) Entgegen der vom Kläger möglicherweise im Schriftsatz vom 20. April 2020 vertretenen Ansicht wurde durch die Erhebung der Widerklage nicht die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Coburg für die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage begründet (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2006, 13 AR 60/05, juris Rn. 7;… Heinrich in Musielak/Voit ZPO, 17. Aufl. 2020, § 33 Rn. 7;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 33 Rn. 7a;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 33 Rn. 5 und 40 [wobei die Ansicht vertreten wird, die Klage dürfe nicht als unzulässig abgewiesen werden]).

    Während in der Kommentarliteratur zum Teil die Ansicht vertreten wird, dies gelte auch, wenn die Klage wegen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts verwiesen worden sei (…Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, § 261 Rn. 88;… Prütting in Münchener Kommentar zur ZPO, § 281 Rn. 30 [isolierte Verweisung von Klage und Widerklage, ohne dass dies explizit auf den Fall einer inkonnexen Widerklage beschränkt würde];… Roth in Stein/Jonas, ZPO, § 33 Rn. 17;… Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 281 Rn. 12, Toussaint in BeckOK ZPO, § 33 Rn. 21), umfasst nach anderer Ansicht eine Verweisung bei Unzuständigkeit für die Klage - wegen § 145 Abs. 2 ZPO - auch die (konnexe) Widerklage (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2006, 13 AR 60/05, juris Rn. 9;… LG Göttingen Beschluss vom 28. März 2017, 5 O 104/16, juris Rn. 6 ff.;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 33 Rn. 7a;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 281 Rn. 80).

  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2018 - 9 O 77/16

    Gerichtsstand der Widerklage nach § 33 ZPO bei fehlender örtlicher Zuständigkeit …

    "Gericht der Klage" im Sinne des § 33 ZPO ist deshalb nur das Gericht, dem das Gesetz die Kompetenz zur Entscheidung zumindest über einen Teil der Klageanträge zuweist (…i.E. wie hier Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 38. Auflage, § 33 Rn. 19, anders wohl OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2006, 13 AR 60/05, BeckRS 2006 30367495, das allerdings die gleichzeitige Verweisung der Widerklage dennoch billigt, vgl. insoweit auch LG Göttingen, Beschl. v. 25.03.2017, 5 O 104/16, juris).
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