Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 13 B 105/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 21 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Begrenzung Chancengleichheit Eilantrag Eilbeschwerde Einladung einstweiliger Rechtsschutz Bundestagswahl Nichtberücksichtigung Partei gegenwärtige Bedeutung politische Partei Programmausgewogenheit redaktionelle Freiheit Sendungskonzept Spitzenkandidat Teilnahme ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch einer Partei auf Zulassung zur Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl"; Beachten des Rechts der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei redaktionell gestalteten Sendungen vor ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Spitzenkandidatin des Bündnis Sahra Wagenknecht bleibt von der Teilnahme an der Wahlarena 2025 ausgeschlossen
- lto.de (Kurzinformation)
Sahra Wagenknecht nicht in der ARD-"Wahlarena"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Wahlarena 2025" ohne Sahra Wagenknecht
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BSW-Spitzenkandidatin bleibt bei WDR-Wahlsendung außen vor
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spitzenkandidatin des "Bündnis Sahra Wagenknecht" bleibt von der Teilnahme an der "Wahlarena 2025" ausgeschlossen
Sonstiges
- kanzleikompa.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Manipulierte Wahlarena
Verfahrensgang
- VG Köln, 05.02.2025 - 6 L 81/25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 13 B 105/25
- BVerfG, 15.02.2025 - 2 BvR 230/25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2024 - 13 B 494/24
WDR muss Bündnis Sahra Wagenknecht zur Wahlarena 2024 Europa einladen
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 13 B 105/25
Rn. 4 Vgl. zu alldem OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 -, juris, Rn. 5 f., m. w. N.Rn. 19 vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 -, juris, Rn. 22 f., m. w. N.,.
Rn. 31 Vgl. zu diesem Aspekt: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 -, juris, Rn. 8, und vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris, Rn. 43.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02
"TV-Duell" ohne Westerwelle
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 13 B 105/25
Rn. 31 Vgl. zu diesem Aspekt: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - 13 B 494/24 -, juris, Rn. 8, und vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris, Rn. 43.Rn. 37 Vgl. zur besonderen Beeinträchtigung der Chancengleichheit bei einem solchen Sendetermin: OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris, Rn. 60.
- BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90
Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 13 B 105/25
Rn. 35 vgl. zu diesem Aspekt bei der Bestimmung der Schwere der Beeinträchtigung: BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, juris, Rn. 14,.Rn. 40 Vgl. insoweit anders die Konstellation, die dem Beschluss des BVerfG vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 -, juris, Rn. 15, zugrunde lag.
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2025 - 1 S 164/25
Einladung des Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) zur Wahlarena Baden-Württemberg …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2025 - 13 B 105/25
Rn. 17 Vgl. zur Aussagekraft von Werten, die auf einer Gesamtschau der Umfragen zahlreicher Meinungsforschungsinstitute über eine mehrmonatige Zeitspanne beruhen, auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5. Februar 2025 - 1 S 164/25 -, juris, Rn. 23.Aus dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 5. Februar 2025 - 1 S 164/25 - kann die Antragstellerin nichts zu ihren Gunsten herleiten.
- BVerfG, 15.02.2025 - 2 BvR 230/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei BSW zur Nichtberücksichtigung in der …
vom 14. Februar 2025 - 13 B 105/25 -,. - VGH Baden-Württemberg, 16.02.2026 - 1 S 306/26
Teilnahmeanspruch einer Partei an einer Wahlkampfsendung
Die politische Bedeutung einer im Hinblick auf die Sperrklausel des § 2 Abs. 2 Satz 2 LWahlG um den Einzug in den Landtag kämpfenden Partei unterscheidet sich derart stark von Parteien, die mit einem Vielfachen des Wahlergebnisses des Antragstellers rechnen können, dass sie auch im engeren zeitlichen Vorfeld der Wahl die Nichtbeteiligung an der streitgegenständlichen Sendung rechtfertigt (vgl. in ähnlicher zeitlicher Konstellation auch OVG NRW, Beschl. v. 14.02.2025 - 13 B 105/25 - juris).Durch die Beschränkung auf die mit deutlichem Abstand drei umfragestärksten Parteien und die damit einhergehende Nichtberücksichtigung weiterer Parteien wird bereits aus dem Teilnehmerfeld wie auch aus der Bewerbung der Sendung durch den Antragsgegner deutlich, dass in der Sendung nicht alle relevanten politischen Kräfte des Landes vertreten sind (vgl. in ähnlicher Konstellation auch OVG NRW, Beschl. v. 14.02.2025 - 13 B 105/25 - juris Rn. 42).
- VG Stuttgart, 12.02.2026 - 1 K 1315/26
Teilnahme der FDP der TV-Sendung "Die Debatte - wer überzeugt Baden-Württemberg"; …
Ungeachtet dessen stellen sich die in Bezug genommenen Umfragewerte für die Kammer als hinreichend belastbar für die Bemessung der Bedeutung des Antragstellers dar, weil sie sich nicht aus einer einzelnen Umfrage ergeben, sondern aus einer Gesamtschau der Umfragen mehrerer renommierter Meinungsforschungsinstitute über einen mehrmonatigen Zeitraum (…vgl. zu diesem Maßstab VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.2025 - 1 S 164/25 -, juris Rn. 22 f.; OVG NRW, Beschluss vom 14.02.2025 - 13 B 105/25 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25.F |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
FlurbG § 1, FlurbG § 4, FlurbG § 7 Abs. 1 Satz 2, VwGO § 80 Abs. 5
Flurbereinigungsbeschluss; Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets; Sofortvollzug - rechtsportal.de
FlurbG § 6 Abs. 2 ; FlurbG § 7 Abs. 1 S. 2
Ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Flurbereinigungsbeschlusses; Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens; Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- OVG Sachsen, 29.01.2018 - 7 C 5/17
Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Feststellung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Rn. 18 Die Anordnung einer Flurbereinigung kann nur mit der Begründung angefochten werden, sie sei verfahrensfehlerhaft erfolgt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der §§ 1 und 4 FlurbG lägen nicht vor und die Abgrenzung des Verfahrensgebietes verstoße gegen die Ermessensrichtlinien des § 7 FlurbG (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 -, juris Rn. 3;… SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2002 - 7 D 25/01.F -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 11).Das ist der Fall, wenn zu der Aufklärungsversammlung durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen wird (…BVerwG, Beschl. v. 9. Dezember 1992 - 11 B 5.92 -, juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 20).
Da die zulässige öffentliche Bekanntmachung eines Verwaltungsakts nur die konkret-individuelle Bekanntgabe an den Betroffenen ersetzen soll, kann dessen fehlerhafte öffentliche Bekanntmachung keine weitergehende Wirkung haben, als dessen mangelhafte konkret-individuelle Bekanntgabe (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1982 - 5 C 46.81 -, juris Rn. 23; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 14).
Denn selbst ein Flurbereinigungsverfahren, das durch Zwecke veranlasst ist, die primär fremdnützig sind, kann dem Privatnützigkeitserfordernis entsprechen (SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 26).
Rn. 42 Hierbei handelt es sich um ein objektives Interesse der Teilnehmer an der Flurbereinigung (…vgl. ThürOVG, Urt. v. 20. Oktober 2009 - 7 F 761/07 -, juris Ls. 1 und Rn. 40/41 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 32).
Dieses objektive Interesse ist weder im Sinne einer ausdrücklichen Zustimmung aller Grundeigentümer von Flächen im Verfahrensgebiet noch in Anknüpfung an subjektive Vorbehalte und Vorstellungen einer mehr oder weniger großen Teilnehmerzahl zu verstehen, sondern als das wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse der Beteiligten an einer Verbesserung der Agrarstruktur und der Arbeitsgrundlagen der Betriebe (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2008 - 15 MF 6/08 -, juris Rn. 9, m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 32).
Selbst gegen den Willen der überwiegenden Zahl der Teilnehmer - nach der Grundfläche gerechnet - kann die Flurbereinigung zulässig sein, wenn sich die Durchführung bei Anlegung eines objektiven Maßstabes als im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Teilnehmer liegend und damit als sachgerecht erweist (…BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 -, juris Rn. 6 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 32).
Rn. 44 Hinsichtlich der zu erwartenden Verfahrenskosten und deren Verhältnis zum Nutzen ist das Kosteninteresse der Beteiligten zwar bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen, gehört aber nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens und bildet deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis (…BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 5 C 26.83 - , juris Rn. 37; BVerwG, Beschl. v. 30. August 1976 - V B 2.74 -, juris Ls.; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 34).
Rn. 45 Das geltende Flurbereinigungsrecht erfordert im Übrigen weder eine für jeden Teilnehmer vor der Anordnung des Verfahrens zu erstellende Rentabilitätsberechnung anhand einer genauen Projektplanung noch eine ersatzweise Quantifizierung des Interesses mittels Modellrechnung und Simulationsverfahren durch Verengung auf eine betriebswirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalyse (SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 34).
Sie werden deshalb vom Gesetz, wenn es auf die Interessen der Beteiligten abstellt, auch nicht verlangt (…SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2002 - 7 D 25/01.F -, juris Rn. 32; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 34).
Selbst ein arrondierter Teilbereich im Verfahrensgebiet bildet weder ein Einleitungshindernis noch kann daraus die Verpflichtung erwachsen, einzelne gut arrondierte Betriebe von der Flurbereinigung auszunehmen oder die Grenzen des Flurbereinigungsgebietes danach auszurichten (…st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 27. Mai 1986 - 5 B 56.84 -, juris Rn. 17; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 36).
Zudem ermöglicht nur die Bildung großer Verfahrensgebiete wirksame Flurbereinigungsplanungen und die Abstimmung der Flurbereinigungsmaßnahmen mit anderen Fachplanungen (Grundsatz der Integralmelioration) sowie einen möglichst sinnvollen und zweckmäßigen Einsatz der bei der Bodenneuordnung notwendigen öffentlichen Mittel (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 7. Juni 1979 - 9 C 14.78 -, juris Rn. 15, m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 36).
Auch solchen Beteiligten muss, um den Gesamterfolg der Verbesserung der Agrarstruktur zu sichern und die Förderung der einzelnen Betriebe zu ermöglichen, die Beteiligung am Verfahren zugemutet werden (…BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 -, juris Rn. 3 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 37).
Die Einbeziehung eines voll arrondierten Besitzes ist deshalb insbesondere dann bedenkenfrei, wenn andere Maßnahmen, insbesondere wasserwirtschaftlicher oder wegebaulicher Art, zur Verbesserung der Agrarstruktur notwendig sind (…BVerwG, Beschl. v. 22. Februar 1980 - 5 B 22.80 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 37).
Rn. 50 Danach ist eine Prüfung der einzelnen Grundstücke hinsichtlich ihres individuellen Flurbereinigungsbedarfs nicht erforderlich, weil auf die bestehenden Verhältnisse und die zu erwartenden Ergebnisse im gesamten Flurbereinigungsgebiet abzustellen ist und es auf den entgegenstehenden Willen einzelner Teilnehmer und den mangelnden Flurbereinigungsbedarf einzelner Grundstücke und Besitzstände nicht ankommt (SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 38).
- BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72
Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Rn. 18 Die Anordnung einer Flurbereinigung kann nur mit der Begründung angefochten werden, sie sei verfahrensfehlerhaft erfolgt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der §§ 1 und 4 FlurbG lägen nicht vor und die Abgrenzung des Verfahrensgebietes verstoße gegen die Ermessensrichtlinien des § 7 FlurbG (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 -, juris Rn. 3;… SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2002 - 7 D 25/01.F -, juris Rn. 24;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 11).Das "Interesse der Beteiligten" ist nicht die subjektive Meinung einzelner oder gar der überwiegenden Anzahl der Teilnehmer - nach der Grundfläche gerechnet -, sondern das sich bei Anlegung eines objektiven Maßstabes ergebende wohlverstandene wirtschaftliche und damit sachgerechte Interesse der Teilnehmer (BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 - BVerwGE 45, 112 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2002 - 7 D 25/01.F -, juris Rn. 24).
Selbst gegen den Willen der überwiegenden Zahl der Teilnehmer - nach der Grundfläche gerechnet - kann die Flurbereinigung zulässig sein, wenn sich die Durchführung bei Anlegung eines objektiven Maßstabes als im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Teilnehmer liegend und damit als sachgerecht erweist (BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 -, juris Rn. 6 m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 32).
Auch solchen Beteiligten muss, um den Gesamterfolg der Verbesserung der Agrarstruktur zu sichern und die Förderung der einzelnen Betriebe zu ermöglichen, die Beteiligung am Verfahren zugemutet werden (BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 -, juris Rn. 3 m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 37).
- OVG Sachsen, 16.05.2002 - F 7 D 25/01
Anordnung einer Flurbereinigung wegen Zersplittung des Grundbesitzes und seiner …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Rn. 18 Die Anordnung einer Flurbereinigung kann nur mit der Begründung angefochten werden, sie sei verfahrensfehlerhaft erfolgt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der §§ 1 und 4 FlurbG lägen nicht vor und die Abgrenzung des Verfahrensgebietes verstoße gegen die Ermessensrichtlinien des § 7 FlurbG (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2002 - 7 D 25/01.F -, juris Rn. 24;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 11).Das "Interesse der Beteiligten" ist nicht die subjektive Meinung einzelner oder gar der überwiegenden Anzahl der Teilnehmer - nach der Grundfläche gerechnet -, sondern das sich bei Anlegung eines objektiven Maßstabes ergebende wohlverstandene wirtschaftliche und damit sachgerechte Interesse der Teilnehmer (…BVerwG, Beschl. v. 26. März 1974 - V B 14.72 - BVerwGE 45, 112 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2002 - 7 D 25/01.F -, juris Rn. 24).
Sie werden deshalb vom Gesetz, wenn es auf die Interessen der Beteiligten abstellt, auch nicht verlangt (SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2002 - 7 D 25/01.F -, juris Rn. 32;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 34).
- BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74
Durch eine Flurbereinigung erwartete Nachteile - Erwartung einer übermäßigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Rn. 44 Hinsichtlich der zu erwartenden Verfahrenskosten und deren Verhältnis zum Nutzen ist das Kosteninteresse der Beteiligten zwar bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen, gehört aber nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens und bildet deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis (…BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 5 C 26.83 - , juris Rn. 37; BVerwG, Beschl. v. 30. August 1976 - V B 2.74 -, juris Ls.;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 34).Verfahrenshindernd kann das Kosteninteresse einzelner Beteiligter in der Regel schon deswegen nicht sein, weil die Flurbereinigung in erheblichem Umfang mit öffentlichen Mitteln durchgeführt wird und die Teilnehmer ohnehin nur nach Maßgabe des § 19 FlurbG zu Beiträgen herangezogen werden dürfen (BVerwG, Beschl.v. 30. August 1976 - V B 2.74 -, juris Rn. 9;… BayVGH, Urt. v. 27. Juni 2019 - 13 A 17.2155 -, juris Rn. 22).
- BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83
Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren - …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Rn. 44 Hinsichtlich der zu erwartenden Verfahrenskosten und deren Verhältnis zum Nutzen ist das Kosteninteresse der Beteiligten zwar bei der Durchführung des Verfahrens zu berücksichtigen, gehört aber nicht zu den Voraussetzungen für die Anordnung des Verfahrens und bildet deshalb in der Regel kein Einleitungshindernis (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 5 C 26.83 - , juris Rn. 37; BVerwG, Beschl. v. 30. August 1976 - V B 2.74 -, juris Ls.;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 34). - OVG Thüringen, 20.10.2009 - 7 F 761/07
Agrarordnung, Flurbereinigung; Zur notwendigen Privatnützigkeit bei der Anordnung …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Rn. 42 Hierbei handelt es sich um ein objektives Interesse der Teilnehmer an der Flurbereinigung (vgl. ThürOVG, Urt. v. 20. Oktober 2009 - 7 F 761/07 -, juris Ls. 1 und Rn. 40/41 m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 32). - OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 15 MF 6/08
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Anordnung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Dieses objektive Interesse ist weder im Sinne einer ausdrücklichen Zustimmung aller Grundeigentümer von Flächen im Verfahrensgebiet noch in Anknüpfung an subjektive Vorbehalte und Vorstellungen einer mehr oder weniger großen Teilnehmerzahl zu verstehen, sondern als das wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse der Beteiligten an einer Verbesserung der Agrarstruktur und der Arbeitsgrundlagen der Betriebe (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2008 - 15 MF 6/08 -, juris Rn. 9, m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 32). - OVG Sachsen, 04.06.2020 - 7 B 123/20
Begründung; Naturschutzvereinigung; Wegeplan; Gewässerplan; Planrechtfertigung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Der vom Antragsgegner zitierte Senatsbeschluss (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juni 2020 - 7 B 123/20.F -, juris Rn. 31), wonach es genüge, dass - ohne eine endgültige Fördermittelzusage - zumindest eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vorliegt und keine Versagungsgründe bestehen, bezieht sich nicht auf das Vollzugsinteresse an einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens, sondern auf die Dringlichkeit einer vorläufigen Anordnung nach § 36 FlurbG. - VGH Bayern, 27.06.2019 - 13 A 17.2155
Erfolglose Klage gegen Flurbereinigungsbeschluss
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Verfahrenshindernd kann das Kosteninteresse einzelner Beteiligter in der Regel schon deswegen nicht sein, weil die Flurbereinigung in erheblichem Umfang mit öffentlichen Mitteln durchgeführt wird und die Teilnehmer ohnehin nur nach Maßgabe des § 19 FlurbG zu Beiträgen herangezogen werden dürfen (…BVerwG, Beschl.v. 30. August 1976 - V B 2.74 -, juris Rn. 9; BayVGH, Urt. v. 27. Juni 2019 - 13 A 17.2155 -, juris Rn. 22). - BVerwG, 27.05.1986 - 5 B 56.84
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2025 - 13 B 105/25
Selbst ein arrondierter Teilbereich im Verfahrensgebiet bildet weder ein Einleitungshindernis noch kann daraus die Verpflichtung erwachsen, einzelne gut arrondierte Betriebe von der Flurbereinigung auszunehmen oder die Grenzen des Flurbereinigungsgebietes danach auszurichten (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 27. Mai 1986 - 5 B 56.84 -, juris Rn. 17;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 36). - BVerwG, 08.11.1989 - 5 B 124.89
- BVerwG, 22.02.1980 - 5 B 22.80
- BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
Anforderungen an die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des …
- BVerwG, 18.11.2014 - 9 B 30.14
Privatnützigkeit der Flurbereinigung bei auch fremdnützigen Zwecken
- BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 2.10
Landbeschaffung für das "Grüne Band" kein zulässiger Hauptzweck im vereinfachten …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 9 C 10644/13
Vereinfachte Flurbereinigung für privatnützige Zwecke
- BVerwG, 09.12.1992 - 11 B 5.92
Anordnung der Flurbereinigung - Freie Wahl bei mehreren Aufklärungsmöglichkeiten …
- OVG Niedersachsen, 05.03.1998 - 15 K 2819/96
Flurbereinigungsverfahren wegen Naturschutzmaßnahmen; Flurbereinigungsverfahren, …
- VG Gera, 26.08.2026 - 3 E 1400/26
Sicherheitsauflagen für Fußballrisikospiele
Ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung; dies ist auf materieller Ebene bei der Prüfung des Vorliegens eines besonderen Vollzugsinteresses zu berücksichtigen (vgl. ThürOVG…, Beschluss vom 31.01.2023 - 3 EO 569/22 = BeckRS 2023, 8035 Rn. 21; SächsOVG, Beschluss vom 17.06.2025 - 13 B 105/25 = BeckRS 2025, 14167 Rn. 13; OVG NRW…, Beschluss vom 17.7.2026 - 15 B 1216/25 = BeckRS 2026, 18384 Rn. 4). - OVG Sachsen, 26.11.2025 - 13 C 6/19
Bodenordnungsverfahren; Erweiterung des Verfahrensgebiets; Beteiligung der …
Da die zulässige öffentliche Bekanntmachung eines Verwaltungsakts nur die konkret-individuelle Bekanntgabe an den Betroffenen ersetzen soll, kann dessen fehlerhafte öffentliche Bekanntmachung keine weitergehende Wirkung haben als dessen mangelhafte konkret-individuelle Bekanntgabe (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1982 - 5 C 46.81 -, juris Rn. 23;… SächsOVG, Urt. v. 29. Januar 2018 - 7 C 5/17.F -, juris Rn. 14; Beschl. v. 17. Juni 2025 - 13 B 105/25.F -, juris Rn. 27).
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