Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 13 B 617/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Allgemeine Aufsichtsbereiche und Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation; Festsetzen eines genehmigungspflichtigen Leistungsentgeltes zu Lasten des Marktbeherrschers
Verfahrensgang
- VG Köln, 06.03.2002 - 1 L 2836/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 13 B 617/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 13 B 69/01
Deutsche Telekom muss Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde vorerst …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 13 B 617/02
Denn der Zusammenschaltungspartner, der die Entgeltgenehmigung für die Durchführung des Geschäfts ebenso benötigt wie der Zusammenschaltungspflichtige, kann nach der Rechtsprechung des Senats, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.5.2001 - 13 B 69/01 -, MMR 2001, 548, an der er festhält, bei der Regulierungsbehörde auch die Festsetzung des Entgelts beantragen, was u.a. aus Buchstabe j) der Anlage zu § 5 Abs. 2 NZV folgt, selbst wenn er die nach der Telekommunikations-Entgeltregulierungsverordnung von dem Zusammenschaltungspflichtigem zu fordernden Kostennachweise nicht vorlegen kann und der Regulierungsbehörde nur eine Entgeltberechnung nach der Vergleichsmarktmethode möglich ist.Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 3.5.2001 - 13 B 69/01 - (Seite 7) festgestellt hat, die Regulierungsbehörde könne mit der Zusammenschaltungsanordnung dem Zusammenschaltungspflichtigen unter Fristsetzung "die Möglichkeit einräumen", die Entgelte anzugeben, einen entsprechenden Genehmigungsantrag zu stellen und die nach § 2 TEntgV geforderten Nachweise vorzulegen, ist damit erkennbar keine Ermächtigung für eine regelnde und mit Verwaltungszwang durchsetzbare Aufforderung zur Stellung eines Entgeltgenehmigungsantrages und zur Vorlage der notwendigen Kostennachweise angesprochen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2000 - 13 B 2018/99
Antrag auf einstweilige Anordnung der Vorlage eines Entgeltgenehmigungsantrags …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 13 B 617/02
hierzu auch bereits OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2000 - 13 B 2018/99 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 B 112/00
Qualifizierung des Resaling als Sprachtelefondienst?
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 13 B 617/02
OVG NRW, Beschluss vom 24.8.2000 - 13 B 112/00 -, NVwZ 2001, 696,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1995 - 10 A 5578/94
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2002 - 13 B 617/02
zur entsprechenden Problematik bei der behördlichen Aufforderung zur Anbringung eines Bauantrages für einen "Schwarzbau" OVG NRW, Urteil vom 13.3.1995 - 10 A 5578/94 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 10 B 1212/21
Ordnungsverfügung zur Beseitigung des Geländers auf dem Pultdach des Wohnhauses …
Rn. 11 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. März 1995 - 10 A 5578/94 - und Beschluss vom 28. Oktober 1986 - 11 A 1814/84 -, BRS 47 Nr. 215; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2002 - 13 B 617/02 -, juris, Rn. 11.
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