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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13831
OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93 (https://dejure.org/1994,13831)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.12.1994 - 13 L 128/93 (https://dejure.org/1994,13831)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 13 L 128/93 (https://dejure.org/1994,13831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Verwertungsverbot

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93
    Rn. 17 Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist Rechtsvoraussetzung für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, daß nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die - nach den für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 24.4. 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 m.w.N.) - zur Versagung der Erlaubnisse hätten führen müssen.
  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93
    Wegen der unterschiedlichen Normzwecke ist für eine entsprechende Anwendung der Sperrklausel der Nr. 1 im Rahmen der Nr. 2 anerkanntermaßen kein Raum (…Potrykus/Steindorf, Waffenrecht 5. Aufl., Anm. 8 c zu § 5 WaffG a.E.; BayVGH, Beschluß vom 13.2. 1991 - 21 B 90.1857 - GewArch 1992, 116; vgl. zur ähnlichen Problematik in bezug auf § 5 Abs. 1 WaffG auch BVerwG, Beschluß vom 28.10.1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36).
  • BVerwG, 01.10.1981 - 1 B 35.81

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Wiederholter Gesetzesverstoß - Straftat - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93
    Denn die Tatsache, daß ein Strafverfahren nach § 153 a StPO wegen geringer Schuld eingestellt worden ist, schließt im allgemeinen - und so auch hier - die Annahme eines "gröblichen" Gesetzesverstoßes aus (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 1.10.1981 - BVerwG 1 B 35.81 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 28 für eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 87/90

    Verwertung getilgter Vorverurteilungen als Beweisindiz gegen den Angeklagten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93
    Getilgte bzw. zu tilgende Eintragungen dürfen zu Lasten des Betroffenen selbst als Beweisindiz nicht mehr gegen ihn verwertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.3. 1990 - 4 StR 87/89 - NJW 1990, 2264 und vom 12.1.1990 - 3 StR 407/89 - Strafverteidiger 1990, 348).
  • BGH, 12.01.1990 - 3 StR 407/89

    Berücksichtigung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung bei der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93
    Getilgte bzw. zu tilgende Eintragungen dürfen zu Lasten des Betroffenen selbst als Beweisindiz nicht mehr gegen ihn verwertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20.3. 1990 - 4 StR 87/89 - NJW 1990, 2264 und vom 12.1.1990 - 3 StR 407/89 - Strafverteidiger 1990, 348).
  • VGH Bayern, 13.02.1991 - 21 B 90.1857
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.1994 - 13 L 128/93
    Wegen der unterschiedlichen Normzwecke ist für eine entsprechende Anwendung der Sperrklausel der Nr. 1 im Rahmen der Nr. 2 anerkanntermaßen kein Raum (…Potrykus/Steindorf, Waffenrecht 5. Aufl., Anm. 8 c zu § 5 WaffG a.E.; BayVGH, Beschluß vom 13.2. 1991 - 21 B 90.1857 - GewArch 1992, 116; vgl. zur ähnlichen Problematik in bezug auf § 5 Abs. 1 WaffG auch BVerwG, Beschluß vom 28.10.1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2024 - 1 LB 59/23

    Einziehung eines Jagdscheins, Versagung eines neuen Jagdscheines und Widerruf der …

    So ist etwa bei der vergleichbaren Vorschrift des Waffengesetzes anerkannt, dass der Verstoß gegen das Waffengesetz weder in irgendeiner Art und Weise weiter qualifiziert sein noch, dass zwischen den wiederholten Verstößen ein engerer zeitlicher Zusammenhang bestehen muss (vgl. VGH München…, Beschluss vom 13. April 2021 - 24 B 20.2220 -, juris Rn. 16; ähnlich auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 13 L 128/93 -, juris Rn. 19).
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