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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 148/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6977
OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 148/90 (https://dejure.org/1992,6977)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.1992 - 13 L 148/90 (https://dejure.org/1992,6977)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 13 L 148/90 (https://dejure.org/1992,6977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Elterliches Sorgerecht; Prozeßführungsbefugnis; Schulbezirk; Festsetzung des Schulbezirkes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliches Sorgerecht; Prozeßführungsbefugnis; Schulbezirk; Festsetzung des Schulbezirkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 25.04.1983 - VI N 5/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 148/90
    Regelungen solchen Inhalts sind nach allgemeinen Grundsätzen nicht durch Verwaltungsakt, sondern nur durch Rechtssatz möglich (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 25.4. 1983 - VI N 5/82 - NVwZ 1984, 116, 117 [VGH Hessen 25.04.1983 - VI N 5/82];… Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 3. Aufl., RdNr. 169 zu § 35; Theuersbach, NVwZ 1988, 886, 888; zur Handhabung in anderen Bundesländern vgl. z.B. § 9 Abs. 1 SchVG NW: Rechtsverordnung; für Baden-Württemberg Holfelder/Bosse, SchulG Bad.-Württ., Anm. 1 zu § 25: Satzung; für Bayern BayVGH, Urteil vom 26.7. 1982 - Nr. 7 N 81 A.1630 u.a. - BayVBl. 1983, 272: Verordnung).
  • OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18

    Festlegung eines Schulbezirks durch Allgemeinverfügung

    Rn. 9 Entgegen der Auffassung des Hessischen VGH (Urteil vom 25. April 1983 - VI N 5/82 -) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 21. Mai 1992 - 13 L 148/90 -) zu einer vergleichbaren Norm sei nach Auffassung der Kammer der von der Bildung eines Schulbezirks betroffene Personenkreis auch bestimmbar i. S. d. § 35 Satz 2 ThürVwVfG .

    Sollte sich die Antragstellerin hiermit auf die in ihrer Antragsschrift vom 31. Juli 2018 angeführten zwei Entscheidungen - das Urteil des VGH Kassel vom 25. April 1983 (Az. VI N 5/82) sowie das Urteil des OVG Lüneburg vom 21. Mai 1992 (Az. 13 L 148/90, juris) - bezogen haben, hat das Verwaltungsgericht sich in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 26. Juli 2018 ausführlich gerade mit den Rechtsauffassungen dieser beiden Obergerichte auseinandergesetzt und begründet, warum diese beiden für das hessische bzw. niedersächsische Schulrecht ergangenen Entscheidungen es nicht als zwingend erscheinen lassen, das Thüringer Schulgesetz ebenso auszulegen.

    Ebenso hat das OVG Lüneburg in dem zitierten Urteil vom 21. Mai 1992 (Az. 13 L 148/90, juris) - unter Berufung auf das vorgenannte Urteil des VGH Kassel (Urteil vom 25. April 1983, Az. VI N 5/82) - die Ansicht vertreten, Schulbezirksfestlegungen beträfen ihrem Gegenstand nach keine Einzelfallregelungen, die sich im Sinne der ersten Alternative des § 35 Satz 2 VwVfG an einen "nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis" richteten.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15

    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach …

    Rn. 11 Das in Ziffer 3.5 zitierte Urteil des 13. Senats des beschließenden Gerichts - 13 L 148/90 -, juris, verhält sich nicht zu dieser Frage.

    Im Gegensatz zu den in § 106 Abs. 1 NSchG genannten Entscheidungen, bei denen es sich typischerweise nicht um Rechtssetzungsakte des Schulträgers handelt, sondern die in der Regel in Gestalt einer Allgemeinverfügung erfolgen, wird die Änderung von Schulbezirken durch eine Satzung vorgenommen (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris); bei der entsprechenden Anwendung von Vorgaben, die sich auf Entscheidungen nach § 106 Abs. 1 NSchG beziehen, ist deshalb auch zu prüfen, ob diese Vorgaben in Ansehung der unterschiedlichen Charaktere der jeweiligen Maßnahmen überhaupt gelten (vgl. dazu Senatsurt. v. 18. April 2014, 2 KN 351/13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

    Der Senat neigt deshalb dazu, daß kommunale Regelungen, die den Beförderungsanspruch nach § 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 bzw. § 94 Abs. 2 Satz 1 und 2 a.F. NSchG materiell-rechtlich in zulässiger Weise begrenzen, in Form einer Satzung zu beschließen, zu unterschreiben und zu veröffentlichen sind (so auch bereits Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, S. 13 -, vgl. für die Festlegung von Schulbezirken Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13

    Fehlende Information von Elternräten macht Schulbezirkssatzung nicht unwirksam

    Demgegenüber erfolgt die Festlegung von Schulbezirken durch Satzung (vgl. Senatsurt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris).

    Rn. 61 § 99 Abs. 1 NSchG verpflichtet den Schulträger zwar auch dazu, die Gemeindeelternräte (hier: den Samtgemeindeelternrat) über beabsichtigte Normsetzungsverfahren, die für die Schulen des Gebietes von besonderer Bedeutung sind (hier: betreffend die Festlegung von Schulbezirken gemäß § 63 Abs. 2 NSchG; vgl. zur Verpflichtung des Schulträgers, Schulbezirke durch Satzung festzulegen, erk. Gericht, Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris), so frühzeitig zu informieren, dass sie sich noch in diesen Prozess einbringen können.

  • VG Berlin, 16.08.2023 - 9 L 411.23
    Zum einen wird die Frage, ob die Festlegung von Einschulungsbereichen mittels Allgemeinverfügung zulässig ist, obergerichtlich unterschiedlich beantwortet (bejahend zuletzt Thüringer OVG…, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 EO 576/18 - juris Rn. 29 ff., verneinend noch Hessischer VGH, Urteil vom 25. April 1983 - VI N 5/82 - NVwZ 1984, 116, 117 und Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Mai 1992 - 13 L 148/90 - juris).

    Zum anderen ist auch nicht ersichtlich, dass die Wahl der falschen Handlungsform zur Nichtigkeit der Festlegung führt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Mai 1992 - 13 L 148/90 - juris Rn. 6).

  • VG Braunschweig, 13.10.1999 - 6 A 190/99

    Überweisung zur Sonderschule und Prozessführungsbefugnis eines Elternteils; …

    Dieses Elternrecht, das die elterliche Sorge für das Kind einschließt, kann von beiden Elternteilen nur gemeinsam wahrgenommen werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.06.1981, 13 OVG B 27/81, NVwZ 1982, 231 m.w.N.; Urteil vom 21.05.1992, 13 L 148/90; VG Braunschweig, GB vom 01.03.1983, 6 VG A 113/82 m.w.N.).

    Der Mangel der Klagebefugnis ist jedoch dadurch geheilt worden, dass der mitsorgeberechtigte Kindesvater der Klägerin sein Einverständnis zu einer alleinigen Prozessführung im eigenen Namen zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erteilt hat (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urteil vom 21.05.1992, aaO;… Beschluss vom 29.06.1981, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 2 MN 352/13

    Klärungsfähigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Elternräten …

    Demgegenüber erfolgt die Festlegung von Schulbezirken durch Satzung (vgl. Senatsurt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris).
  • VG München, 08.09.2022 - M 3 E 22.3975

    Erfolgloser Eilantrag auf Einschulung in die 1. Klasse einer Grundschule in …

    Rn. 38 Legt man bei der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle diesen gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren organisatorischen und planerischen Gestaltungsspielraum zugrunde, so ist die streitgegenständliche Änderungsverordnung vom 28. Juli 2016 der Regierung von Oberbayern im Rahmen einer auch im Hinblick auf den Ablauf der Frist des § 47 Abs. 2 VwGO möglichen inzidenten Überprüfung der Rechtsverordnung (…vgl. BVwerG, B.v. 8.4.2003 - 4 B 23/03 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 25.11.2019 - 3 BV 17.1857 - juris Rn. 17ff.; OVG Lüneburg, U.v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 - juris;… Hoppe in Eyermann, VwGO, Aufl. 16.2022, § 47 Rn. 7) nicht zu beanstanden.
  • VG Braunschweig, 30.03.2011 - 6 A 269/10

    Erstreckung eines Schulbezirks über das Gebiet des Trägers hinaus

    Grundsätzlich ist für eine rechtswirksame Festlegung von Schulbezirken eine satzungsrechtliche Regelung erforderlich (vgl. Nds. OVG, U. v. 21.05.1992 - 13 L 148/90 -, juris Rn. 5 = www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.01.2005 - 4 K 1/04

    Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen die Satzung die Festlegung eines …

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