Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erledigung in der Hauptsache und Kostenentscheiung; Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität und "überwirkende" Beschäftigungserlaubnis; Asylfolgeantrag; aufschiebende Wirkung; Anordnung; Beschäftigungserlaubnis; Beschwerde; Bestreiten; Duldung; eingestellt; einstweilige Anordnung; erledigt erklärt; Erwerbstätigkeit ...
- rechtsportal.de
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität und "überwirkende" Beschäftigungserlaubnis; Asylfolgeantrag; aufschiebende Wirkung; Anordnung; Beschäftigungserlaubnis; Beschwerde; Bestreiten; Duldung; eingestellt; einstweilige Anordnung; erledigt erklärt; Erwerbstätigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 26.03.2021 - 7 B 14/21
- OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20
Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21
Rn. 3 1. Es ist offen, ob der erste, isoliert hinsichtlich des Zusatzes nach § 60b Abs. 1 AufenthG "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" vom 24. Februar 2021 (Bl. 289 der Ausländerakte) zulässigerweise gestellte und in der Beschwerdeinstanz weiterverfolgte Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 9 ff.) ohne das erledigende Ereignis - Auslaufen dieser Duldung und Unwirksamwerden auch des akzessorischen Zusatzes mit Ablauf des 24. Mai 2021 - in der Sache Erfolg gehabt hätte.Alternative (Unterlassen zumutbarer Mitwirkungshandlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nach § 60b Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 AufenthG, vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., Rn. 48 f., 61) erfüllt sein, da der Antragsteller (auch) in der zweiten Instanz in der Beschwerdebegründung nicht dargelegt hat, welche konkreten Anstrengungen zur Pass(ersatzpapier)beschaffung er unternommen hat.
Mit Blick auf die den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits bekannten Erfahrungen des Senats mit Parallelverfahren kann jedoch solchen Vorsprachen nicht von vornherein jede Erfolgsaussicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (…vgl. Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, InfAuslR 2011, 92, juris Rn. 20; Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., Rn. 49) abgesprochen werden, mag mit ihnen auch keine Gewähr für die Erlangung des genannten Rückreisedokuments verbunden sein (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., Rn. 61).
Eine solche "überwirkende" Beschäftigungserlaubnis hätte zur Folge, dass diese allein durch den Zusatz nach § 60b Abs. 1 AufenthG in den Folgeduldungen weder erloschen noch im Sinne eines echten Beschäftigungsverbots überholt worden wäre (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., Rn. 29, 33 ff.).
Auch für ihren Widerruf bestehen keine Anhaltspunkte; ein solcher liegt insbesondere nicht in dem Vermerk "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" in den Folgeduldungsbescheinigungen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., Rn. 35).
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Bekämpfung des Zusatzes nach § 60b Abs. 1 AufenthG zur Duldung mittels Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 7 A 116/21 nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO (erstes Begehren) im vorliegenden Fall lediglich den (von den Beteiligten angenommenen) Versagungsgrund aus § 60b Abs. 5 Satz 2 AufenthG im Wege der Suspendierung des Zusatzes hat vorläufig beseitigen und damit das vermeintliche Hindernis für die mit dem zweiten Begehren erstrebte Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis hat ausräumen sollen, wirkt sich das erste Begehren nicht streitwerterhöhend aus (vgl. zu diesem Ergebnis bereits Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., juris Rn. 81).
- BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21
Der Beschwerde kam nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362, juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21
Mit Blick auf die den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits bekannten Erfahrungen des Senats mit Parallelverfahren kann jedoch solchen Vorsprachen nicht von vornherein jede Erfolgsaussicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 18.09 -, InfAuslR 2011, 92, juris Rn. 20;… Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., Rn. 49) abgesprochen werden, mag mit ihnen auch keine Gewähr für die Erlangung des genannten Rückreisedokuments verbunden sein (…vgl. Senatsbeschl. v. 9.6.2021, a.a.O., Rn. 61).
- BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21
Der Beschwerde kam nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362, juris Rn. 11) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu (…vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 23.06.2021 - 13 PA 96/21
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Aufenthaltsbeendigung; aufschiebende Wirkung, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21
Rn. 5 b) Die Kausalität des Verhaltens des Antragstellers für die Unmöglichkeit der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen ist auch nicht durch eine Eingabe bei der Nds. Härtefallkommission entfallen, da (jedenfalls) noch keine Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bis zur Entscheidung über eine zur Beratung in der Nds. Härtefallkommission angenommene Härtefalleingabe (§ 23a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Satz 2 NHärteKVO) durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport ergangen ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 23.6.2021 - 13 PA 96/21 -, juris Rn. 6 ff.). - OVG Niedersachsen, 23.06.2021 - 13 ME 95/21
Beschäftigungserlaubnis; Duldung; Identität, ungeklärte; Streitwert; vorläufiger …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 13 ME 246/21
Rn. 11 Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nrn. 1 und 2, 52 Abs. 1 und 2, 39 Abs. 1 GKG und Nr. 8.3 sowie Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. hierzu im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 23.6.2021 - 13 ME 95/21 -, juris Rn. 11 f.).
- VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …
Rn. 139 Vgl. zum Verhältnis der Anträge: Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 13 ME 95/21 -, juris, Rn. 11 f. und vom 8. Juli 2021 - 13 ME 246/21 -, juris Rn. 11; zum sog. Additionsverbot etwa: OVG NRW, Beschluss vom 21. August 2013 - 11 E 645/13 -, juris, Rn. 13. - VGH Bayern, 22.09.2023 - 10 ZB 23.1344
Zur Frage der besonderen Passbeschaffungspflicht nach Stellung eines …
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe es in seinem Beschluss vom 8. Juli 2021 (unter Verweis auf: NdsOVG, B.v. 8.7.2021 - 13 ME 246/21 - juris Rn. 6) ausdrücklich als fraglich angesehen, ob § 60b Abs. 2 Satz 2 AufenthG in den genannten Konstellationen anwendbar sei.Es wurde nicht offengelegt, worauf sich die Fragwürdigkeit gründet (vgl. NdsOVG, B.v. 8.7.2021 - 13 ME 246/21 - juris Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 13 ME 102/23
Geduldeter Ausländer; Beschäftigungserlaubnis; einstweilige Anordnung; Ermessen; …
III. Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 GKG (vgl. zur Bemessung des Streitwertes in Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes auf einstweilige Verpflichtung zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis: Senatsbeschl. v. 8.7.2021 - 13 ME 246/21 -, juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2022 - 18 E 493/22
Nachkommen der besonderen Passbeschaffungspflicht eines Ausländers durch Nachweis …
Rn. 18 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2021 - 13 ME 246/21 -, juris Rn. 6; Sächs. OVG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 3 B 181/21 -, juris Rn. 12.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".