Rechtsprechung
| LG Oldenburg, 19.02.2010 - 13 O 1173/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Regress nach §§ 110, 111 SGB VII - Zeitarbeitsfirma - Leitung von Baumfällarbeiten durch einen Mitarbeiter ohne ausreichende einschlägige Erfahrung - Auswahl unqualifizierter Mitarbeiter - keine sorgfältige Einweisung und Überwachung - kein Mitverschulden der Geschädigten
- RA Kotz
Berufsgenossenschaft: Regressansprüche bei grob fahrlässigem Handeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 19.02.2010 - 13 O 1173/09
- LG Oldenburg, 26.02.2010 - 13 O 1173/09
- OLG Oldenburg, 24.02.2011 - 1 U 33/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …
Auszug aus LG Oldenburg, 19.02.2010 - 13 O 1173/09
Der Regress soll nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es angesichts eines krassen Fehlverhaltens nicht mehr gerechtfertigt erscheint, die Folgen des Unfalls auf die in der Berufsgenossenschaft zusammengeschlossene Unternehmerschaft abzuwälzen (BGH Urteil v. 12.01.1988 Az. VI ZR 158/87, zitiert nach juris, Rn. 9). - OLG Düsseldorf, 24.09.2003 - 15 U 188/02
Anforderungen an die Darlegung eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen …
Auszug aus LG Oldenburg, 19.02.2010 - 13 O 1173/09
Daher muss auch eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegen, die das in § 276 BGB bestimme Maß erheblich überschreitet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2003 Az. 15 U 188/02). - OLG Hamm, 20.01.1999 - 13 U 84/98
Regressanspruch der Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls im Betrieb …
Auszug aus LG Oldenburg, 19.02.2010 - 13 O 1173/09
Hierbei ist auch auf die Erkenntnis- und Handlungsfähigkeit des Schädigers abzustellen (OLG Hamm Urteil v. 20.01.1999 Az. 13 U 84/98, zitiert nach juris, Rn. 70).
- OLG Oldenburg, 24.02.2011 - 1 U 33/10
Grobe Fahrlässigkeit i.R.e. Schadensersatzanspruchs aus § 110 Siebtes Buch …
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 26.02.2010 Az. 13 O 1173/09 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Oldenburg - 13 O 1173/09 - vom 19.02.2010 auch die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage abzuweisen.
- LG Leipzig, 04.07.2013 - 4 O 76/12
Regress gesetzlicher Unfallversicherungsträger
Damit handelt er grob fahrlässig und ist der Klägerin zu Ersatz aller übergangsfähigen Aufwendungen verpflichtet (LG Oldenburg Urteil v. 19.02.2010 AZ 13 O 1173/09 sowie OLG Oldenburg Urteil vom 24.02.2011, AZ 1 U 33/10).
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| LG Oldenburg, 26.02.2010 - 13 O 1173/09 |
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- LG Oldenburg, 19.02.2010 - 13 O 1173/09
- LG Oldenburg, 26.02.2010 - 13 O 1173/09
- OLG Oldenburg, 24.02.2011 - 1 U 33/10
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