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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20 KfH   

Zitiervorschläge
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LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20 KfH (https://dejure.org/2023,44958)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.2023 - 13 O 19/20 KfH (https://dejure.org/2023,44958)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 2023 - 13 O 19/20 KfH (https://dejure.org/2023,44958)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Nr 6 MessEG, § 43 Abs 2 MessEG, Art 2 Abs 1 Buchst d EGV 1223/2009, § 2 Abs 1 Nr 2 UWG, § 3 UWG
    (Wettbewerbsverstoß: Begriff der "irreführenden geschäftlichen Handlung"; Verantwortlichkeit von Konzernunternehmen eines internationalen Kosmetikunternehmens für die Gestaltung von Verpackungen für Kosmetikartikel; Waschgeltube als Mogelpackung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Rn. 24 Es handelt sich um einen speziellen Irreführungstatbestand (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 36 - Tiegelgröße).

    Eine nach § 43 Abs. 2 MessEG verbotene Irreführung über die Füllmenge stellt zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung gem. §§ 3a, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG dar (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 41 m.w.N. - Tiegelgröße).

    Rn. 29 c) Die Annahme einer Täuschung über die Füllmenge des Produkts durch die Gestaltung der Größe der Umverpackung ("Mogelpackung") hängt davon ab, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret in Rede stehende Produkt die Vorstellung hat, dass die Größe der Verpackung in einem angemessenen Verhältnis zur Menge des darin enthaltenen Produkts steht (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 41 ff. - Tiegelgröße).

    Rn. 34 Ferner wird der Verbraucher, wenn er sich mit Inhaltsstoffen und sonstigen Informationen auf der Rückseite beschäftigt, gerade keine Aufmerksamkeit darauf richten, dass möglicherweise - bei gewissem Kippen der Tube nach hinten - die Füllstand (langsam) unter den silbernen Druckrand sinkt und dadurch erstmals sichtbar wird (vgl. auch Alexander, Anm. zu BGH GRUR 2018, 431, 437 - Tiegelgröße).

    Dies gilt auch und gerade im Fall eines aufmerksamen Verbrauchers, der bei Körperpflegeprodukten - wie hier - seine Kaufentscheidung regelmäßig auch von ihrer Zusammensetzung abhängig macht, so dass er nicht nur die Schauseite einer Packung, sondern auch die an anderer Stelle angebrachten Verzeichnisse über die Inhaltsstoffe wahrnehmen wird (vgl. BGH GRUR 2018, 431 Rn. 27 - Tiegelgröße), mithin die Tube auf ihrer Rückseite betrachten wird.

    Rn. 37 a) Dafür ist erforderlich, dass die Werbung bzw. hier die Produktaufmachung geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 29 ff. - Tiegelgröße).

    Dass eine Relevanz für die Verbraucherentscheidung bei der Täuschung über die Füllmenge, also der Menge an Gel, das der Verbraucher für den Kaufpreis erhält, gegeben ist, liegt auf der Hand und hat den Gesetzgeber zur Schaffung des speziellen Irreführungstatbestands in § 43 Abs. 2 MessEG veranlasst (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 36 - Tiegelgröße).

    Viele Verbraucher richten ihre Kaufentscheidung erfahrungsgemäß an ökologischen Kriterien aus und werden deshalb den Kauf von Produkten ablehnen, die unverhältnismäßig große Umverpackungen haben und deshalb unnötigen Müll produzieren (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 35 - Tiegelgröße).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 176/21

    Untersagung der Bewerbung des Waschgels in Tubenverpackungen zum Kauf durch …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Rn. 31 d) Mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.03.2023 - 20 U 176/21, S. 6; hier Anlage K9) ist die erkennende Kammer der Auffassung, dass die in Rede stehende Verpackung ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuscht als in ihr enthalten ist, wenn sie der Verbraucher im Rahmen des Erwerbs im Laden in Originalgröße wahrnimmt.

    Rn. 38 b) Allerdings verneint das OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.03.2023 - 20 U 176/21, S. 7) eine spürbare Marktbeeinträchtigung für den Fall des Online-Vertriebs.

    Schließlich war die Beklagte deswegen gehalten, näher vorzutragen, weil ihre Herstellereigenschaft im Parallelprozess gegen die L. GmbH von den identischen Prozessbevollmächtigten nicht bestritten wurde, so dass sie in den unstreitigen (und nicht zur Berichtigung beantragten) Tatbestand der Urteile des LG Düsseldorf vom 30.11.2021 - 37 O 42/20 - und des OLG Düsseldorf vom 23.03.2023 - 20 U 176/21 - Eingang gefunden hat.

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2012 - 4 U 156/12

    "Mogelpackung" bei Frischkäse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Rn. 35 e) Die korrekte Angabe der Nennfüllmenge nach der Fertigpackungsverordnung reicht alleine für eine Widerlegung der Vermutung einer Mogelpackung nicht aus (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012 - 4 U 156/12, GRUR-RS 2012, 24056;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 5 Rn. 2.238).

    Diese Täuschung wird, wie dargelegt, durch die korrekte Angabe der Füllmenge in ml nicht ausgeräumt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012 - 4 U 156/12, GRUR-RS 2012, 24056).

  • LG Düsseldorf, 30.11.2021 - 37 O 42/20
    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Die anderslautende Auffassung der Beklagten und des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 30.11.2021 - 37 O 42/20, S. 5 f.; hier Anlage B1) geht an der Realität vorbei und lässt unbeachtet, dass - sicher nicht ohne Bedacht - die intransparente silberne Bedruckung auf der Vorderseite nicht zufällig dort endet, wo die Befüllung beginnt, während sie auf der Rückseite weiter hinuntergezogen ist (siehe die Produktfotos in Anlage K5), wohl um gerade bei einem leichten Schrägstellen die Füllhöhe zu verbergen.

    Schließlich war die Beklagte deswegen gehalten, näher vorzutragen, weil ihre Herstellereigenschaft im Parallelprozess gegen die L. GmbH von den identischen Prozessbevollmächtigten nicht bestritten wurde, so dass sie in den unstreitigen (und nicht zur Berichtigung beantragten) Tatbestand der Urteile des LG Düsseldorf vom 30.11.2021 - 37 O 42/20 - und des OLG Düsseldorf vom 23.03.2023 - 20 U 176/21 - Eingang gefunden hat.

  • LG Karlsruhe, 26.07.2023 - 13 O 46/22

    umweltneutrales Produkt - Werbung für Drogerieartikel mit den Claims …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Das Gericht geht von einem im Durchschnitt der Bevölkerung gestiegenen Umweltbewusstsein aus, so dass ökologische Erwägungen - hier zur Frage unnötigen Verpackungs-Plastikmülls - als geschäftlich relevante Kriterien des Durchschnittsverbrauchers nicht mehr ignoriert werden dürfen (näher LG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2023 - 13 O 46/22 KfH , GRUR-RS 2023, 18341 Rn. 36 m.w.N.).

    Die psychologische Wirkung von als "Anker" in der Wahrnehmung gesetzten Informationen auf die Fähigkeit und Bereitschaft des Menschen, diese Erstinformation im weiteren Verlauf zu korrigieren, kann die Kammer als allgemeinbekannt voraussetzen (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2023 - 13 O 46/22 KfH , GRUR-RS 2023, 18341 Rn. 97).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2022 - 4 U 262/22

    ärztliche Videosprechstunde - Zulässigkeit einer pauschalen Werbung für ärztliche …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Rn. 52 3. Die Beklagte ist - unabhängig davon - unter dem Gesichtspunkt passivlegitimiert, dass sie auf der Verpackung den Rechtsschein ihrer Herstellereigenschaft nicht ausräumt (zur Rechtsscheinshaftung vgl. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2023, 171 Rn. 45 -47; OLG Karlsruhe WRP 1988, 762; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 829 [an dieser Fundstelle fälschlich als Entscheidung des Landgerichts bezeichnet]).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Rn. 28 b) Über das Verständnis des damit maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers kann die Kammer auf der Grundlage des Parteivortrags und ihrer eigenen Sachkunde ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst entscheiden, weil ihre Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2019, 631 Rn. 30 - Das beste Netz; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 08.06.2022 - 6 U 95/21 , juris Rn. 57 f.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Rn. 28 b) Über das Verständnis des damit maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers kann die Kammer auf der Grundlage des Parteivortrags und ihrer eigenen Sachkunde ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst entscheiden, weil ihre Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft;… BGH GRUR 2019, 631 Rn. 30 - Das beste Netz; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 08.06.2022 - 6 U 95/21 , juris Rn. 57 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2022 - 6 U 95/21

    Desinfektionsmittel, Werbung für Desinfektionsmittel II - Wettbewerbsrechtlicher …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 17.08.2023 - 13 O 19/20
    Rn. 28 b) Über das Verständnis des damit maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers kann die Kammer auf der Grundlage des Parteivortrags und ihrer eigenen Sachkunde ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst entscheiden, weil ihre Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft;… BGH GRUR 2019, 631 Rn. 30 - Das beste Netz; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.06.2022 - 6 U 95/21 , juris Rn. 57 f.).
  • BGH, 29.05.2024 - I ZR 43/23

    Unlauterkeit des Angebots einer nicht vollständig gefüllten Produktverpackung …

    Rn. 27 In der Rechtsprechung ist die Relevanzschwelle im Einzelfall bei rund 30 %, jedenfalls aber bei 50 % Leerraum als überschritten angesehen worden (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1983, 465 [mehr als 50 % Freiraum in Käseschachtel];… OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 263 [juris Rn. 19] [mehr als 30 % Freiraum in Packung für Kaffeepads];… OLG Karlsruhe, WRP 2013, 216 [juris Rn. 28] [Volumen der äußeren Verpackung einer Frischkäsepackung von 272, 5 cm³, tatsächlich befülltes Volumen von 200 cm³]; LG Frankfurt, GRUR-RR 2002, 80 [33 % Freiraum in Verpackung für Korrekturflüssigkeit]; LG Stade, BeckRS 2009, 12927 [Freiraum von 60 bis 70 % in Gewürzverpackung]; LG Karlsruhe, Urteil vom 17. August 2023 - 13 O 19/20 KfH, juris Rn. 31 bis 34 [Volumenverhältnis Waschgel-Tube zu Inhalt von 1, 9 zu 1 ist täuschend];… LG Hamburg, GRUR-RS 2024, 2281, Rn. 12 [Freiraum von 20 % in Streichfettpackung nicht irreführend]; vgl. auch OGH, MR 2019, 41, 43 [Täuschung über das Volumen von 40 bis 50 % bei Kuchen grundsätzlich relevant];… Oechsle, WRP 2015, 826 Rn. 25 f., 71 mwN).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 29.01.2021 - 13 O 19/20   

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