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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 OB 62/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12796
OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 OB 62/11 (https://dejure.org/2011,12796)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.04.2011 - 13 OB 62/11 (https://dejure.org/2011,12796)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. April 2011 - 13 OB 62/11 (https://dejure.org/2011,12796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtswegverweisung bei einer Zwangsversteigerungsangelegenheit; Typisierung des Rechtsschutzbegehrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 GVG; § 17a GVG
    Beschränkung der Verweisungsvorschriften in § 17a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf eine zügige und verbindliche Feststellung des Rechtsweges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 13; GVG § 17a
    Beschränkung der Verweisungsvorschriften in § 17a GVG auf eine zügige und verbindliche Feststellung des Rechtsweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage gegen eine Zwangsversteigerung - beim Verwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung der Verweisungsvorschriften in § 17a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf eine zügige und verbindliche Feststellung des Rechtsweges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01

    Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 OB 62/11
    Generell hat das verweisende Gericht keine über die Rechtswegfrage als solche hinausgehende Prüfungskompetenz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.02.2001 - 6 B 8/01 -, juris Rdnr. 6).

    Dementsprechend ist etwa anerkannt, dass ein Gericht, an das verwiesen worden ist, selbständig zu beurteilen hat, inwieweit i. S. v. § 17b Abs. 1 Satz 2 GVG Wirkungen der Rechtshängigkeit bestehen bleiben (vgl. für eine bewusst beim Verwaltungsgericht zur Herbeiführung einer früheren Rechtshängigkeit erhobenen zivilrechtlichen Klage: BVerwG, Beschl. v. 05.02.2001 - 6 B 8/01 -, juris Rdnr. 6).

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 OB 62/11
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10/07 -, juris Rdnr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06

    Beschwerde gegen Rechtswegverweisung; Weiterverweisung; Übernahme von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 13 OB 62/11
    Dementsprechend kann die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss auch nur darauf gestützt werden, dass der Rechtsweg vom verweisenden Gericht unrichtig beurteilt worden ist, aber nicht darauf, dass der Rechtsstreit an ein anderes Gericht des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen (VGH Mannheim, Beschl. v. 18.05.2.006 - 12 S 664/06 -, juris Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 07.08.2018 - 4 So 24/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs für die nachträgliche Überprüfung von Maßnahmen im …

    Daraus folgt, dass eine Verweisung keine über die Rechtswegfrage hinausgehenden Vorfestlegungen für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, beinhaltet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.4.2011, 13 OB 62/11, juris Rn. 5).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 2 VAs 9/14

    Rechtswegverweisung: Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung bei Verweisung …

    Rn. 11 bb) § 17a Abs. 2 S. 3 GVG findet für Verweisungen innerhalb desselben Gerichtszweigs auch nicht entsprechende Anwendung (std. Rspr. HansOLG Hamburg, vgl. Beschluss vom 24. September 2013 - 2 VAs 5/13; Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 VAs 2/06; Hans OLG Hamburg, NStZ 1995, 252; OLG Nürnberg NStZ 2006, 654, 655; OLG Stuttgart, NJW 2006, 2565, 2567; KG, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 4 VAs 3/13 -, juris; KG, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 1 AR 560/01 - 4 VAs 14/01 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011 - 13 OB 62/11 -, juris;… LR-Böttcher § 17b GVG Rn. 3;… Zöller-Lückemann, ZPO, § 17a GVG, Rn. 12;… offengelassen von BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738f; ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379 f; OLG München, Beschluss vom 25. November 2009 - 4 Ws 130/09 (R) -, juris; OLG Celle StraFo 1998, 27 f;… vgl. BGH, BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1;… KK-Mayer § 29 EGGVG Rn. 27;… Kissel/Mayer GVG § 17 Rn. 43), da die Voraussetzungen einer Analogie nicht vorliegen.

    Rn. 16 Schließlich kann die Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss auch nur darauf gestützt werden, dass der Rechtsweg vom verweisenden Gericht unrichtig beurteilt worden ist, aber nicht darauf, dass der Rechtsstreit an ein anderes Gericht des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen, da das verweisende Gericht generell keine über die Rechtswegfrage als solche hinausgehende Prüfungskompetenz hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011 - 13 OB 62/11 -, juris).

  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 8 A 150/18

    Rechtsweg; Verweisung

    Rn. 5 Dem Gericht bleibt insoweit vorliegend einzig die Möglichkeit der Verweisung der Rechtsache gem. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das zuständige Amtsgericht Lüneburg - Insolvenzgericht - des zulässigen Rechtsweges (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.04.2011 - 13 OB 62/11 -, juris Rn. 4).

    Dies gilt unabhängig von der bisherigen Behandlung der Sache als Klage gegen das Amtsgericht und Zustellung der Klageschrift (Nds. OVG, Beschl. v. 07.04.2011 - 13 OB 62/11 -, juris Rn. 4).

    In der Folge obliegt es dann dem Gericht, an das die Rechtssache verwiesen worden ist, zu beurteilen, ob überhaupt und gegebenenfalls welcher statthafte Rechtsbehelf eingelegt worden ist und wie die Sache weiter zu behandeln ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.04.2011 - 13 OB 62/11 -, juris Rn. 5).

  • VG Hannover, 23.07.2018 - 1 B 4254/18

    Kein gerichtlicher Ehrschutz bei internem Vorwurf der Pflichtverletzung, wenn …

    Die Kammer ist zwar nicht zugleich an die vom Landgericht wohl angenommene Passivlegitimation des Antragsgegners im Rahmen einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit gebunden, weil eine Verweisung keine über die Rechtswegfrage hinausgehenden Vorfestlegungen zur Folge hat (Nds. OVG, Beschl. v. 07.04.2011 - 13 OB 62/11 -, juris Rn. 5); sie teilt indessen im Ergebnis die Auffassung des Landgerichts.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2025 - 3 O 24/25

    Zur Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei Rechtssprechungsakten anderer …

    Denn es obliegt dem Gericht, an das die Rechtssache verwiesen worden ist, zu beurteilen, ob überhaupt und gegebenenfalls welcher statthafte Rechtsbehelf eingelegt worden ist und wie die Sache weiter zu behandeln ist (zum Ganzen: vgl. VG Lüneburg…, Beschluss vom 6. Juni 2019, a.a.O. Rn. 5 unter Verweis auf NdsOVG, Beschluss vom 7. April 2011 - 13 OB 62/11 - juris Rn. 4 f.), so dass auch das Kostenargument des Beklagten nicht verfängt.
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 13 OB 216/18

    Sonstiges - Rechtswegbeschwerde

    Weder bedurfte es zu dieser Sachbehandlung - anstelle der hier erfolgten förmlichen Verweisung - der formlosen Abgabe der Sache an das Amtsgericht Bremervörde, noch war ein solches Vorgehen im vorliegenden Fall zulässig, denn die Sache war bereits in das Prozessregister eingetragen und der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen zugeschrieben worden (vgl. zu einer derartigen Sachlage Senatsbeschl. v. 7.4.2011 - 13 OB 62/11 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 OB 205/17

    Allgemeines Register; Berichtigung des Rubrums; Beteiligter; insolvenzrechtlich; …

    Weder bedurfte es hierzu - anstelle einer hier erfolgten förmlichen Verweisung - der formlosen Abgabe der Sache an das B. zu diesem Insolvenzverfahren, noch war ein solches Vorgehen hier zulässig, denn die Sache war bereits in das Prozessregister eingetragen und der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg zugeschrieben worden (vgl. zu einer derartigen Sachlage Senatsbeschl. v. 7.4.2011 - 13 OB 62/11 -, juris Rn. 4).
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