Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Nachträgliche Beifügung begünstigenden Bedingung zu einem belastenden Verwaltungsakt durch isolierten Änderungsbescheid
- Judicialis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 43 Abs. 2; AufenthG § 56 Abs. 4
D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Ausweisung, Erledigung der Hauptsache, Erledigungserklärung, Feststellungsklage, Nebenbestimmung, Bedingung, aufschiebende Bedingung, Asylantrag, Asylantragstellung, Asylbewerber
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 91; AufenthG § 56 Abs. 4
Antragsänderung und Klageänderung einschließlich Parteiwechsel, Rücknahme Antrag, Rücknahme Klage, Erledigung der Hauptsache, Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausgangsverfügung in geänderter Gestalt als Streitgegenstand einer Anfechtungsklage; Möglichkeit eines Erfolgs der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 06.12.2006 - 16 K 1954/05
- VG Stuttgart, 06.12.2006 - 16 K 2893/06
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 633
- VBlBW 2008, 70
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838).
- BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Er akzeptiert dann allerdings die Änderung als solche; aus der Erledigungserklärung ergibt sich, dass er sich nunmehr rechtlich nicht mehr belastet fühlt (siehe auch BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - 8 C 48/88 -, DVBl 1990, S. 1351 und Preusche a.a.O. S. 803 Fn. 37 m.w.N.). - BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81
Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Will er aber auch (oder erst recht) den Bescheid in seiner geänderten Gestalt gerichtlich überprüfen lassen, dann kann er ihn ohne weiteres als neuen, einheitlichen Bescheid zum Gegenstand des Anfechtungsantrags machen (zur Änderung eines Verwaltungsakts in einem Nebenaspekt vgl. schon BVerwG, Urteil vom 23.01.1981 - 4 C 68/78 -, NJW 1982, S. 951, siehe auch Preusche a.a.O. S. 802); in diesem Verfahren ist dann zu prüfen, ob der geänderte Verwaltungsakt rechtlich fehlerfrei ist und inwieweit dem ursprünglichen Verwaltungsakt noch eine nachträgliche Nebenbestimmung beigefügt werden durfte. - BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Der Streitstoff muss dabei unter konkreter Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil gesichtet, rechtlich durchdrungen und aufbereitet werden; erforderlich ist eine fallbezogene Begründung, die dem Berufungsgericht eine Beurteilung der Zulassungsfrage ohne weitere eigene aufwendige Ermittlungen ermöglicht (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30.6.2006 - 5 B 99/05 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97
Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.4.1997 - 8 S 1040/97 -, VBlBW 1997, 299). - VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.7.1997 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. - BVerwG, 23.12.1994 - 4 B 262.94
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Ausgangspunkt der Überlegungen des Senats ist die zutreffende Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23.12.1994 - 4 B 262/94 -, juris), wonach es Sache des Klägers ist, bei einer Änderung oder Ergänzung eines bereits gerichtlich angefochtenen Bescheides die prozessualen Konsequenzen zu ziehen; ist ein ursprünglich rechtswidriger Verwaltungsakt durch die Änderung rechtmäßig geworden, so kann der Kläger die Hauptsache für erledigt erklären und eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten erwirken; insofern wird seinem Kosteninteresse ausreichend Rechnung getragen. - VGH Bayern, 17.09.1992 - 6 B 92.2315
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Eine solche - hier nicht vorliegende - Konstellation betrifft die von dem Kläger im Zulassungsantrag angeführte Rechtsprechung des Bay.VGH (Urteil vom 17.9.1992 - 6 B 92.2315 -, juris; ebenso auch VG Bayreuth, Urteil vom 13.11.2002 - B 4 K 02.446 - juris). - VG Bayreuth, 13.11.2002 - B 4 K 02.446
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20
Ausweisung aus dem Bundesgebiet
Abgesehen davon, dass selbst die nachträgliche Stellung eines ersten Asylantrags Auswirkungen auf das Ausweisungsverfahren hat, kann auch noch in einem bereits anhängigen Klageverfahren der veränderten Sachlage (Asylantrag des Ausländers) etwa durch Hinzufügung der in § 53 Abs. 4 Satz 1 AufenthG vorgesehenen Bedingung durch die Behörde Rechnung getragen werden; trotz des Wortes "kann" handelt es sich nicht um eine Ermessensbestimmung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2007 - 13 S 152/07 -, juris Rn. 4 ff.;… Bauer in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 Rn. 102). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2017 - 2 L 2/16
Anfechtung eines geänderten Kostenfestsetzungsbescheides; Verjährung von …
Dies kann zwar nur für den Fall gelten, dass eine Verfügung durch eine andere Verfügung (vollständig) ersetzt wird oder eine Ergänzungsverfügung die zuvor ergangene Verfügung gewissermaßen neu aufgreift und inkorporiert, so dass die ursprüngliche Verfügung keine Rechtswirkungen mehr zeitigt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 22.05.2007 - 13 S 152/07 -, juris, RdNr. 6;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.06.1998 - BVerwG 8 C 15.96 -, juris, RdNr. 26). - VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969
Naturschutzrechtliche Anordnung, Untersagung von Eingriffen in Feldgehölze und …
Dabei hängt der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Einzelfall erforderliche Darlegungsaufwand wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633];… BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VGH Bayern, 26.10.2023 - 14 ZB 22.2030
Naturschutzrechtliche Nutzungsuntersagung für Wanderparkplatz
Der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderliche Darlegungsaufwand im Einzelfall hängt wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633];… BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.09.2023 - 14 ZB 23.6
Umwandlung von Dauergrünland
Rn. 4 Dabei hängt der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Einzelfall erforderliche Darlegungsaufwand wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633];… BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.02.2022 - 14 ZB 21.1300
Windkraftanlagen - Erlass nachträglicher Nebenbestimmungen beim …
Dabei hängt der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Einzelfall erforderliche Darlegungsaufwand wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633];… BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.12.2020 - 14 ZB 19.2497
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Ablehnung der Beihilfefähigkeit für …
Der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderliche Darlegungsaufwand im Einzelfall hängt wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633];… BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Hessen, 24.07.2012 - 6 A 423/12
Ausweisung
Rn. 24 Im Übrigen ist es Sache des Klägers, aus der Änderung eines bereits gerichtlich angefochtenen Bescheides die prozessualen Konsequenzen zu ziehen und - ggfs. - den Bescheid in seiner geänderten Form zum Gegenstand des Anfechtungsantrags zu machen (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2007 - 13 S 152/07 -, NVwZ-RR 2007, 633 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.03.2022 - 14 ZB 22.148
Klage auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Festsetzung des Ruhens von …
Dabei hängt der nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO im Einzelfall erforderliche Darlegungsaufwand wesentlich von der Begründungstiefe der jeweils angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ab (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 2 m.w.N. [insoweit nicht abgedruckt in NVwZ-RR 2007, 633];… BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 14 ZB 19.1367 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 73/10
Zum Erlass einer Teilstilllegung einer Schweinemastanlage wegen Nichtbefolgung …
Jedenfalls dann, wenn der ursprünglich angefochtene Verwaltungsakt durch einen neuen Verwaltungsakt vollständig ersetzt wird, hat der Kläger ein Wahlrecht, ob er den nach Erhebung der Anfechtungsklage erlassenen, den angegriffenen Bescheid ersetzenden, neuen Bescheid im Wege der Klageerweiterung in das anhängige Klageverfahren mit einbezieht oder ob er diesen neuen Bescheid selbständig angreift (VGH München…, Urteil vom 17. September 1992 - 6 B 92.2315 - juris Rn. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 6;… Ortloff, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 91 Rn. 23 Fn. 18; Preusche, DVBl. 1992, 797 ).
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Rechtsprechung
| LG Duisburg, 09.10.2007 - 13 S 152/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ausgestaltung der Möglichkeit zum Angriff der amtsgerichtlichen Beweiswürdigung im Berufungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Verwertung von schriftlichen Zeugenaussagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwertung von schriftlichen Zeugenaussagen (IMR 2007, 1128)
Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 08.05.2007 - 33 C 20/06
- LG Duisburg, 09.10.2007 - 13 S 152/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 25.09.2002 - 1 U 273/02
Umbau eines Kachelofens: Mängelbeseitigungsanprüche
Auszug aus LG Duisburg, 09.10.2007 - 13 S 152/07
Konkrete Anhaltspunkte für fehler- oder lückenhafte Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichtes bestehen, wenn die Tatsachenfeststellung verfahrensfehlerhaft gewonnen wurde, die Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, gerichtsbekannte oder allgemein bekannte Tatsachen bei der Beweiswürdigung keine Berücksichtigung erfahren haben oder materiell-rechtliche Fehler Auswirkungen auf die Tatsachenfeststellung haben, wie beispielsweise die Verkennung der Beweislast (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 139;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003, § 529 Rdn. 3;… Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2002, ZPO-Reform, § 529 Rdn. 10 ff.;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 529 Rdn. 2).
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