Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine Erlaubnisfiktion bei verspätet gestelltem Verlängerungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 31.10.1991 - 1 K 1016/91
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Sie setzt zwar voraus, daß sein Aufenthalt im Bundesgebiet im maßgebenden Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung (BVerwG, Urteil vom 16.2.1971, BVerwGE 37, 227; Urteil vom 1.3.1983, BVerwGE 67, 47) mehr als 10 Jahre ununterbrochen ordnungsmäßig war.Hinsichtlich des Abkommens ist in diesem Zusammenhang auf das allgemeine völkerrechtliche Auslegungsprinzip hinzuweisen, im Zweifel das die staatliche Autorität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (BVerwG, Urteil vom 1.3.1983, a.a.O.).
- EGMR, 18.02.1991 - 12313/86
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Mangels eines hinreichend engen Familienbandes im Bundesgebiet begegnet die Ausweisung schließlich auch im Hinblick auf Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom 4. November 1950 (…abgedruckt bei Kanein/Renner, aaO, Seite 989 ff.; vgl. dazu EKMR, Beschluß vom 10.4.1989, InfAuslR 1991, 66; EGMR, Urteil vom 18.2.1991, InfAuslR 1991, 149) keinen Bedenken. - VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Aus dem Wortlaut des § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG, der das Verb "sich aufhalten" im Präsens verwendet, ist zu schließen, daß der Eintritt der Fiktionswirkung einen im Zeitpunkt der Antragstellung noch rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzt (so auch Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, Seite 22;… anderer Ansicht Kanein/ Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., § 69 AuslG RdNr. 10; offengelassen in: Hess. VGH, Beschluß vom 14.2.1991, NVwZ-RR 1991, 426).
- BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Sie setzt zwar voraus, daß sein Aufenthalt im Bundesgebiet im maßgebenden Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung (BVerwG, Urteil vom 16.2.1971, BVerwGE 37, 227; Urteil vom 1.3.1983, BVerwGE 67, 47) mehr als 10 Jahre ununterbrochen ordnungsmäßig war. - VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Dem steht weder die Übergangsvorschrift des § 95 AuslG noch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen (vgl. hierzu ausführlich Beschluß des Senats vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, anderer Ansicht: Hess. VGH, Beschluß vom 4.3.1991, NVwZ-RR 1991, 666). - VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2891/90
Inkrafttreten des EuNiederlAbk für die Türkei; Ausweisungsgründe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Ein ununterbrochen ordnungsmäßiger Aufenthalt liegt vor, wenn der Ausländer während des maßgeblichen Zeitraums jeweils spätestens an dem Tag, der auf den letzten Tag der Gültigkeit seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis folgt, den Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis stellt und damit die Erlaubnisfiktion der §§ 21 Abs. 3 AuslG a.F., 69 Abs. 3 AuslG auslöst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.5.1991, NVwZ-RR 1991, 433). - VGH Hessen, 08.03.1991 - 13 TH 2732/90
Regelausweisung eines Ausländers bei Straffälligkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Sie kann davon aber absehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände gegeben sind, die den Ausländer entlasten oder aufgrund derer die Ausweisung als unangemessene Härte erscheint (ebenso Hess. VGH, Beschluß vom 8.3.1991 - 13 TH 2732/90 -). - VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Dem steht weder die Übergangsvorschrift des § 95 AuslG noch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen (vgl. hierzu ausführlich Beschluß des Senats vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, anderer Ansicht: Hess. VGH, Beschluß vom 4.3.1991, NVwZ-RR 1991, 666). - VGH Baden-Württemberg, 28.10.1991 - A 13 S 1198/91
Ablehnung einer nach Ausreiseaufforderung beantragten Aufenthaltsgenehmigung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91
Voraussetzung für dessen Statthaftigkeit ist deshalb, daß dem (abgelehnten) Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsgenehmigung eine der genannten Fiktionswirkungen zukam; denn wenn das nicht der Fall war, ist durch eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs eine solche Fiktion auch nicht "wiederherstellbar" (Senat, Beschluß vom 28.10.1991 - A 13 S 1198/91 -).
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 13 S 1005/95
Unanwendbarkeit des AuslG 1990 § 97 im Rahmen der Beurteilung nach EuNiederlAbk …
§ 97 AuslG (AuslG 1990) findet bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne von Art. 3 Abs. 3 ENA (EuNiederlAbk) keine Anwendung (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 19.8.1993 - BVerwG 1 B 49/93 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2 und VGH Bad-Württ, Urt v 9.12.1992 - 11 S 1062/92 - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl Beschl v 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -).Der Senat gibt seine bisher vertretene gegenteilige Auffassung (vgl. Beschl. v. 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -, abgedruckt bei Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 47 Abs. 2 AuslG Nr. 3) auf.
- VG Karlsruhe, 22.08.2006 - 4 K 1787/06
Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber
In den Fällen, in denen dem Antragsteller keine Fiktion (§ 81 Abs. 3 und Abs. 4 AufenthG) zugute kommt und ihm auch kein anderweitiges Recht eingeräumt ist, den Aufenthaltstitel im Inland zu beantragen (§ 39 AufenthV), besteht kein vorläufiges Bleiberecht bis zum bestandskräftigen oder rechtskräftigen Abschluss des den Aufenthalt betreffenden Verfahrens (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 26.02.1992 - 13 S 2973/91 -, VGHBW Ls 1992, Beilage 5, B4; HessVGH, B. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).In den Fällen, in denen dem Antragsteller keine Fiktion (§ 81 Abs. 3 und Abs. 4 AufenthG) zugute kommt und ihm auch kein anderweitiges Recht eingeräumt ist, den Aufenthaltstitel im Inland zu beantragen (§ 39 AufenthV), besteht kein vorläufiges Bleiberecht bis zum bestandskräftigen oder rechtskräftigen Abschluss des den Aufenthalt betreffenden Verfahrens (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 26.02.1992 - 13 S 2973/91 -, VGHBW-Ls 1992, Beilage 5, B4; HessVGH, B. v. 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 11 S 1062/92
Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen; …
§ 97 AuslG 1990 findet bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne von Art. 3 Abs. 3 ENA (EuNiederlAbk) keine Anwendung (aA VGH Bad-Württ, Beschluß vom 26.2.1992 - 13 S 2973/91).Diese Regelung findet bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne von Art. 3 Abs. 3 ENA keine Anwendung (a.A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.2.1992 -- 13 S 2973/91 -- in Jakober/Lehle/Schwab, aaO, D 1.1 § 47 Abs. 2 AuslG Nr. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 11 S 2146/92
Zum Anspruch eines freiwillig staatenlos gewordenen, ehemaligen rumänischen …
Der Umstand, daß der Aufenthalt des Klägers nach Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis am 11.07.1990 nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. als vorläufig erlaubt galt (seit dem Inkrafttreten des AuslG n.F. am 1.1.1991 dürfte diese Erlaubnis-Fiktion im Hinblick auf die Regelung in § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG mangels rechtmäßigen Aufenthalts des Klägers im Zeitpunkt der Antragstellung allerdings ausgeschlossen sein, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.12.1991 -13 S 1800/90- NVwZ-RR 1992, 509 und Beschluß vom 26.02.1992 - 13 S 2973/91 -), begründet -wie dargelegt-ebenfalls keinen rechtmäßigen Aufenthalt. - VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer …
Dieser Rechtsfolge stand weder die Übergangsvorschrift des § 95 AuslG noch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -). - VGH Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 13 S 2924/94
Wirkung eines verspätet gestellten Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung - kein …
Für dieses Auslegungsergebnis spricht zudem, daß kein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist, weshalb in den Fällen des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG im Ergebnis etwas anderes gelten sollte als in den Fällen des Eintritts der Fiktion eines erlaubten Aufenthalts nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG, in denen der Eintritt der Fiktionswirkung ebenfalls davon abhängt, daß der Aufenthaltsgenehmigungsantrag vor Ablauf der Geltungsdauer des mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visums (Nr. 1; vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 31.8.1992 …und Urt. v. 21.10.1993 aaO.) bzw. noch während des rechtmäßigen Aufenthalts (Nr. 2; vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -) gestellt wird. - VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92
Aufenthaltserlaubnis: Unbeachtlichkeit von Unterbrechungen des Besitzes der …
In dieser Entscheidung hat der Senat ausgeführt, daß § 97 AuslG nicht eingreift, wenn der Ausländer - anders als vorliegend - im Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist (…so auch Fraenkel, a.a.O., S. 162; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -). - VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95
Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem …
Dies alles spricht dafür, daß dieses Versäumnis dem Ausländer auch im Bereich des Art. 3 Abs. 3 ENA nicht in dem Sinne zur Last gelegt werden darf, daß sein Aufenthalt, obwohl nach nationalem Recht ununterbrochen rechtmäßig, als nicht ordnungsgemäß bewertet wird (ebenso VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91 -). - VGH Baden-Württemberg, 31.08.1992 - 13 S 1638/92
Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf …
Die Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG verlangt, daß der mehr als sechsmonatige rechtmäßige Aufenthalt bei Stellung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis noch anhält (dazu Beschl. d. Senats v. 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -). - VG München, 26.04.2012 - M 24 K 11.2544
Ermessensausweisung rechtswidrig; Dauer des Aufenthalts; kein Anspruch auf …
Die Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 3 AuslG setzte einen rechtmäßigen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung voraus und griff daher nicht mehr bei verspäteter Antragstellung ein (so VGH BW vom 26.02.1992, 13 S 2973/91, juris RdNr. 4, OVG NW vom 6.6.1994, 17 B 1010/94, juris; Funke-Kaiser, GK-AuslR zum AuslG 1990, Stand: 31.12.2004, § 69 RdNr. 41; Hailbronner, AuslR, Stand: 31.12.2004, § 69 Abs. 3 AuslG 1990, RdNr. 36). - VG Gießen, 23.04.2003 - 7 G 68/03
Erlaubnisfiktion nach Einreise mit Visum
- VG Freiburg, 21.09.1992 - A 2 K 11669/92
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis eines Ausländers; Voraussetzungen …
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