Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 3 Abs 1 GG, § 31a Abs 1 S 1 StVZO, § 31a Abs 3 StVZO
Fahrtenbuchanordnung; fehlende Befristung; Selbstbindung durch Verwaltungspraxis - IWW
Art 3 Abs 1 GG, § 31a Abs 1 S 1 StVZO, § 31a Abs 3 StVZO
Fahrtenbuchanordnung, fehlende Befristung, Selbstbindung durch Verwaltungspraxis - bussgeldsiegen.de
Fahrtenbuchanordnung - fehlende Befristung und nachträgliche Verlängerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristung der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Fahrtenbuchanordnung als Dauerverwaltungsakt; Ermessensentscheidung der Behörde i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unbefristetes Fahrtenbuch verstößt gegen Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verknüpfung der Befristung zur Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs mit anderen Auflagen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.02.2023 - 1 K 6743/22
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2510
- NZV 2024, 101
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen liegen der Erlass einer Anordnung und die Bestimmung der Dauer im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 - juris Rn. 16 ff.).Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich zudem um einen Dauerverwaltungsakt, sodass bei der Überprüfung eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage miteinzubeziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 a. a. O. Rn. 12; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - juris Rn. 8).
Die von der Behörde getroffene Ermessensentscheidung muss insbesondere den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Artikel 20 Abs. 3 GG) entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 a. a. O. Rn. 18, 24).
- VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813
Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist in der Regel von vornherein zu befristen (Abgrenzung zu BayVGH, Beschluss vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 32).Rn. 5 Zur Begründung wurde unter anderem auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 31 f. verwiesen.
Rn. 14 Der vom Regierungspräsidium unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 30.11.2022 - 11 CS 22.1813 - juris Rn. 31 f.) vertretenen Auffassung, dass es unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht geboten sei, die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs bereits im Zeitpunkt der Anordnung zu befristen, sondern es im Regelfall genüge, wenn die Behörde in dem Bescheid in Aussicht stelle, die Notwendigkeit einer Fortdauer nach einer von vornherein bestimmten Zeit zu überprüfen, vermag der Senat nicht zu folgen.
- VG Hannover, 18.01.2011 - 5 B 4932/10
Möglichkeit der mehrmaligen bzw. erneuten Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Deshalb kommt die erneute Verhängung oder - im vorliegenden Fall beabsichtigte - Verlängerung der Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, allein wegen der Verletzung einer der sich aus einer Fahrtenbuchanordnung ergebenden Pflichten grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 18.01.2011 - 5 B 4932/10 - juris Rn. 15 ff.;… Dauer a. a. O. Rn. 50, 93;… Knop a. a. O. Rn. 41).Vielmehr ist die Verletzung einer dieser Pflichten eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 5 Nr. 4 und 4a StVZO) und kann zu gebührenpflichtigen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung führen (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 18.01.2011 a. a. O.;… Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., StVZO § 31a Rn. 141 ff., 171;… Dauer a. a. O. Rn. 50, 80, 91 ff.;… Knop a. a. O. Rn. 37, 39, 41;… Haus a. a. O. Rn. 9, 96b, 99).
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 13 S 3272/20
Erstreckung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auf eine Verböserung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Im Lichte der Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Abs. 4 Satz 1 GG ist jedenfalls der Umstand der Widerspruchseinlegung kein sachgerechtes Kriterium, um eine von der Ausgangsbehörde richtlinienkonform festgesetzte Laufzeit für die Führung eines Fahrtenbuchs zu verlängern (zu einer möglicherweise regelmäßigen Neufestsetzung des Laufzeitbeginns im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.2021 - 13 S 3272/20 - juris Rn. 3 ).Für den Streitwert des Beschwerdeverfahrens hält der Senat eine Halbierung des Hauptsachestreitwerts in Höhe von 9.600,-- EUR wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache für nicht angezeigt (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.2021 a. a. O. Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Es ist daher nicht Aufgabe des Senats, anstelle der hierfür zuständigen Behörde über die Fragen einer Befristung ( § 36 Abs. 2 Nr. 1 LVwVfG ) und einer im Ermessensweg festzulegenden - nach alledem noch zulässigen - Zeitspanne, innerhalb derer ein Fahrtenbuch zu führen ist, zu entscheiden (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 26.02.2008 - 11 B 08.308 - juris Rn. 12 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.1977 - XIII A 603/76 - DAR 1977, 333, 335). - BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15
Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Trifft die Widerspruchsbehörde eine eigene Ermessensentscheidung, so tritt diese an die Stelle derjenigen der Ausgangsbehörde und führt bei - auch erstmaligen - Fehlern zugleich zur Aufhebung des Ermessensverwaltungsakts (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.06.2016 - 8 C 5.15 - juris Rn. 22;… Decker in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, § 114 Rn. 27). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich zudem um einen Dauerverwaltungsakt, sodass bei der Überprüfung eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage miteinzubeziehen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.05.2015 a. a. O. Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - juris Rn. 8). - OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21
Anfechtungsklage bei 2 verschiedenen Gerichten - Einbeziehung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Darüber hinaus hat der Senat im Beschwerdeverfahren die nach Erhebung der Anfechtungsklage erlassene Änderungsverfügung des Landratsamts vom 20.03.2023 und den hierzu ergangenen Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 04.04.2023 zu berücksichtigen, da die Änderungsverfügung mit dem durch sie geänderten Verwaltungsakt eine untrennbare Einheit bildet (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2021 - 5 MR 5/21 - juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 03.05.1984 - 10 S 447/84
Fahrtenbuchauflage - Umfang der daraus resultierenden Verpflichtung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Die in diesem Beschluss zitierte Entscheidung des beschließenden Gerichtshofs (Urteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 - VBlBW 1984, 318 f.) ist - worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - durch eine spätere Entscheidung als teilweise überholt anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.1988 - 10 S 3077/87 - VBlBW 1989, 25). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.1988 - 10 S 3077/87
Einzelfallprüfung bei Fahrtenbuchauflage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 13 S 404/23
Die in diesem Beschluss zitierte Entscheidung des beschließenden Gerichtshofs (Urteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 - VBlBW 1984, 318 f.) ist - worauf bereits das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - durch eine spätere Entscheidung als teilweise überholt anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.1988 - 10 S 3077/87 - VBlBW 1989, 25).
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2026 - 13 S 649/26
Mitwirkungsobliegenheit des Halters bei der Feststellung des für einen …
Der sich bei einer festgesetzten Geltungsdauer von 24 Monaten ergebende Streitwert des Hauptsacheverfahrens von 12.000,-- EUR ist im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu halbieren (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10.05.2023 - 13 S 404/23 - juris Rn. 19 …und vom 25.02.2021 - 13 S 3272/20 - juris Rn. 18 ; VGH Hessen…, Beschluss vom 19.12.2024 - 10 B 1560/24 - juris Rn. 14). - VGH Hessen, 19.12.2024 - 10 B 1560/24
Streitwertfestsetzung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine …
Der Senat folgt dabei - wie bereits das Verwaltungsgericht - nicht der Rechtsprechungspraxis des 2. Senats (Hess. VGH, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 2 E 1890/11 -, juris), wonach bei einer Fahrtenbuchauflage von über einem Jahr für jedes über das erste Jahr hinausgehende Jahr jeweils nur noch 1.000 Euro streitwerterhöhend berücksichtigt werden (so auch OVG NRW…, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 8 B 960/23 -, juris Rn. 24; Bay. VGH…, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 11 CS 24.628 -, juris Rn. 24; VGH BW, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 13 S 404/23 -, juris Rn. 19;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 31a StVZO Rn. 84 f.;… Knop, in: Münchener Kommentar zum StVR, 1. Aufl. 2016, § 31a StVZO Rn. 46).
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