Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Herabstufung einer Regelausweisung zur Ermessensausweisung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 47 Abs. 3 S. 1; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 5; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 2; VwVfG § 28 Abs. 1; VwVfG § 46
D (A), Äthiopier, Asylberechtigte, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Straftäter, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Drogendelikte, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Schwerwiegende Gründe, Spezialprävention, Wiederholungsgefahr, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Rechtsfolgen des Vorliegens mehrerer Ausweisungsschutztatbestände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.07.2001 - 1 K 1231/01
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
- BVerwG, 01.08.2003 - 1 B 183.03
Papierfundstellen
- VBlBW 2004, 66
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Rn. 32 Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass der Kläger mit der letzten strafgerichtlichen Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung vom 15.2.2001 (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 11.6.1994 - 1 C 28.94 -, BVerwGE 101, 247 und vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351 ) den Ausweisungstatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG verwirklicht hat; denn danach wird ein Ausländer u.a. dann ausgewiesen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.Auch in Bezug auf die durch § 47 Abs. 1 AuslG ebenfalls beabsichtigte generalpräventive Wirkung (vgl. hierzu bei der Drogenkriminalität BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 ) ist für einen Ausnahmefall nichts dargetan.
Ein solches Verständnis liefe zudem dem ausdrücklichen gesetzgeberischen Ziel, mit § 48 Abs. 1 AuslG die Privilegierungstatbestände auf der höchsten Stufe des Ausweisungsschutzes zusammenzufassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 ), zuwider; denn bei einer zwar identischen Regelung über den Ausweisungsanlass - die schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - würden mit den weiteren Rechtsfolgen - gleichsam automatische Herabstufung der Ist-Ausweisung zur Ermessensausweisung - in besonderer Weise herausgehobene Privilegierungstatbestände geschaffen.
- BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Davon ist nach der insoweit präzisierenden und klarstellenden Bestimmung des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG in der Regel in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG auszugehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.2.2002 - 1 C 21.00 -, BVerwGE 116, 55 m.w.N.).Ob ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung, bei der alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen, namentlich auch die in § 45 Abs. 2 AuslG an sich für Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden umschriebenen, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.2002, a.a.O. S. 64 m.w.N.).
- BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
So hat die Ausländerbehörde insbesondere umgehend nach der strafrechtlichen Verurteilung die Ausweisung verfügt; deren verhaltenssteuernde Zielsetzung wird somit nicht etwa aufgrund eines größeren zeitlichen Abstands zwischen Verurteilung und ordnungsrechtlicher Reaktion in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.9.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63 ).
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Rn. 32 Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass der Kläger mit der letzten strafgerichtlichen Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung vom 15.2.2001 (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 11.6.1994 - 1 C 28.94 -, BVerwGE 101, 247 und vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351 ) den Ausweisungstatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG verwirklicht hat; denn danach wird ein Ausländer u.a. dann ausgewiesen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. - BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Rn. 32 Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass der Kläger mit der letzten strafgerichtlichen Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung vom 15.2.2001 (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 11.6.1994 - 1 C 28.94 -, BVerwGE 101, 247 und vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351 ) den Ausweisungstatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG verwirklicht hat; denn danach wird ein Ausländer u.a. dann ausgewiesen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Unschädlich ist, dass er zur Berufungsbegründung auf sein Vorbringen im Zulassungsverfahren Bezug genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321 und Beschluss vom 23.9.1999 - 9 B 372.99 -, NVwZ 2000, 67). - BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Unschädlich ist, dass er zur Berufungsbegründung auf sein Vorbringen im Zulassungsverfahren Bezug genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321 und Beschluss vom 23.9.1999 - 9 B 372.99 -, NVwZ 2000, 67). - VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99
Ausnahme von Regelausweisung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 2.7.2001 - 13 S 2326/99 -, ESVGH 52, 25 = DVBl. 2001, 1547) ist eine Ausnahme von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG nur dann anzunehmen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die spezial- und generalpräventiven Zwecke des § 47 Abs. 1 AuslG nicht in dem erforderlichen Ausmaß zum Tragen kommen. - VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96
Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 13 S 516/02
Demnach können selbst in außergewöhnlicher Weise verfestigte und tiefgreifende Bindungen im Inland, wie sie bei mehrfacher Erfüllung der in § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG aufgeführten Privilegierungstatbestände vorliegen mögen, sich lediglich im Rahmen der nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG gebotenen Gesamtwürdigung der persönlichen Verhältnisse zu Gunsten des Ausländers auswirken (vgl. dazu bereits Senatsbeschluss vom 31.7.1996 - 13 S 466/96 -, InfAuslR 1996, 333 ).
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04
Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener …
Aus diesem Grund werden Drogenstraftaten nach ständiger Rechtsprechung als so schwerwiegend angesehen, dass sie grundsätzlich auch unter generalpräventiven Gesichtspunkten den besonderen Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 AuslG überspielen (BVerwG…, Beschluss vom 10.1.1995 - 1 B 153/94 -, NVwZ 1995, 1129, Urteil vom 31.8.2004 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.9.2003 …und vom 9.7.2003, a.a.O. sowie Beschluss v. 29.4.2004 - 11 S 1254/03 - S. 12; ebenso der 13. Senat im Urteil vom 31.3.2003 - 13 S 516/02 - , VBlBW 2004, 66f).Er kann deshalb bei der Ausnahmeprüfung nicht mehr gesondert in Ansatz gebracht werden (ebenso zur Ausnahmeprüfung bei § 47 Abs. 2 AuslG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.10.1994 - 11 S 1202/94 -, Urteil vom 31.3.2003 - 13 S 516/02 -, VBlBW 2004, 66f).
- VG Sigmaringen, 12.03.2004 - 7 K 2007/03
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen auf Grund eines Regelfalls nach dem …
Ein Ausnahmefall kann grundsätzlich auch nicht damit begründet werden, dass der Ausländer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und ihm daher die Eingewöhnung in die Lebensverhältnisse in seinem Heimatstaat Schwierigkeiten bereiten wird (vgl. BVerwG, Beschluss v. 05.02.1997 - 1 B 16.97 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 02.04.2001 - 18 A 1257/00 - AuAS 2001, 149, VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 31.03.2003 - 13 S 516/02 - und Urteil v. 21.04.1993 - 13 S 456/93 - VBlBW 1993, 388). - VGH Bayern, 08.07.2011 - 10 ZB 10.3028
Zum "erhöhten" Ausweisungsschutz eines Ausländers - zur Ausweisung …
Zudem unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Rechtssache, über die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 31. März 2003 (VBlBW 2004, 66) entschieden hat.
- VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 613/08
Ausweisung eines in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers wegen einer …
Der hiernach bestehende besondere Ausweisungsschutz erhöht sich indessen nicht deswegen, weil der Kläger zwei der in Satz 1 genannten Tatbestände verwirklicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.03.2003 - 13 S 516/02 -, VBlBW 2004, 66). - VG Stuttgart, 09.11.2007 - 9 K 3199/07
Ausweisung eines mehrfach vorbestraften Ausländers trotz familiärer Bindungen
Rn. 28 Der nach § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bestehende besondere Ausweisungsschutz erhöht sich nicht deswegen, weil der Kläger wohl mehrere in Satz 1 genannten Tatbestände verwirklicht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.3.2003, VBlBW 2004, 66 zur Rechtslage unter Geltung des AuslG). - VG München, 02.12.2010 - M 24 K 10.1748
Zur Ermessensausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung
Denn der besondere Ausweisungsschutz erhöht sich nicht, wenn der betroffene Ausländer zwei der in § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Tatbestände verwirklicht (VGH Baden-Württemberg vom 31.3.2003, Az. 13 S 516/02, juris Ls. 1). - VG Hamburg, 18.02.2010 - 10 K 737/09
Schutz vor Ausweisung für einen Iraner
Der Umstand, dass der Kläger mehrere Privilegierungstatbestände des § 56 Abs. 1 S. 1 AufenthG erfüllt, führt zu keinem weiterreichenden Schutz als dies bei Vorliegen nur eines einzelnen Tatbestands der Fall wäre (vgl. zu § 48 AuslG 1990: VGH Mannheim, Urt. v. 31.03.2003, 13 S 516/02, Juris).
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