Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kein Aufenthaltsrechts wegen Fortführung eines Familienbetriebs
- Judicialis
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Schutz von Ehe und Familie, Beistandsgemeinschaft, Familienbetrieb, Privatleben, Duldung, Integration
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Europarecht; Aufenthaltserlaubnis: Familienbetrieb; Familiäre Beistandsgemeinschaft; Familienleben; Privatleben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Darstellung der Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern als rechtliches Abschiebungshindernis i.S.v. § 60 a Abs. 2 ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.11.2006 - 18 K 1556/06
- VG Stuttgart, 30.11.2006 - 18 K 1556/06
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 2278
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05
Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Das Verwaltungsgericht hat ausführlich und unter Bezugnahme auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (Urteil vom 18.1.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200) dargelegt, dass die langjährige Duldung keinen ordnungsgemäßen Aufenthalt und damit auch keine berechtigte Erwartung begründet, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.Nachdem das Senatsurteil vom 18.1.2006 (a.a.O.) inzwischen rechtskräftig geworden ist, hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, dass zum schutzwürdigen Privatleben grundsätzlich eine entsprechende aufenthaltsrechtliche Verankerung gehört.
Für die Frage, ob auch beim Vorhandensein einer bloßen Duldung ein schutzwürdiger Aufenthalt im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK vorliegt, kommt es maßgeblich darauf an, warum sich der betreffende Ausländer trotz des Fehlens eines Aufenthaltsrechts im Aufnahmestaat aufhält, ob ihm eine Ausreise grundsätzlich möglich und zumutbar wäre und ob die Aufenthaltsbeendigung aus von ihm zu vertretenden oder aus anderen Gründen - etwa wegen der Verhältnisse im Heimatstaat - nicht möglich ist (Senatsurteil vom 18.1.2006, a.a.O., VBlBW 2006, 200, 202 f.).
Im übrigen macht die vom Kläger angeführte "Tragweite von Art. 8 EMRK", soweit sie in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist (vgl. insbesondere das Senatsurteil vom 18.1.2006, a.a.O.), den Fall nicht überdurchschnittlich schwierig.
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der jeweils dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838).Selbst wenn aber - auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts bezogen - rechtliche Zweifel im oben genannten Sinn gegeben sind, ist ein Zulassungsantrag abzulehnen, wenn das Urteil jedenfalls im Ergebnis richtig ist; in diesem Fall wird nämlich ein Berufungsverfahren nicht zu einer Abänderung im Sinn des jeweiligen Klägers führen (siehe BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004, a.a.O.).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Dem korrespondiert die Pflicht des Gerichts, die Äußerungen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Urteil vom 08.07.1997, BVerfGE 96, 205, 216 m.w.N., ständige Rechtsprechung).Dass ein Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung verletzt hat, kann daher nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfG, Urteil vom 08.07.1997, BVerfGE 96, 205, 216 f.;… Eichberger, a.a.O., Randnr. 71 m.w.N.; Dawin, ebenda, § 108 VwGO, Neubearbeitung September 1998, Randnr. 153 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05
Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern dann ein rechtliches Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG begründen kann, wenn ein Erwachsener auf die Lebenshilfe des volljährigen Familienmitglieds angewiesen ist und sich diese Hilfe nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115 und Beschluss vom 8.6.2006 - 11 S 2135/05 -, in NVwZ-RR 2006, 849 insoweit nicht abgedruckt; Senatsbeschlüsse vom 05.07.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 414, vom 7.2.2007 - 13 S 1944/06 - und vom 14.2.2007 - 13 S 2855/06 -); dabei kommt es für die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen grundsätzlich nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (siehe BVerfG, Beschluss vom 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74 und Beschluss vom 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195).Es genügt, dass das betreffende Familienmitglied diese Hilfe tatsächlich regelmäßig erbringt (BVerfG, a.a.O. und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.6.2006 a.a.O.).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Er steht in engem Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und dient dem gleichen Ziel, nämlich der Ermöglichung effektiven Rechtsschutzes (BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992, BVerfGE 86, 133, 144;… Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 138, Neubearbeitung September 2003, Randnr. 70 m.w.N.). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern dann ein rechtliches Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG begründen kann, wenn ein Erwachsener auf die Lebenshilfe des volljährigen Familienmitglieds angewiesen ist und sich diese Hilfe nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115 und Beschluss vom 8.6.2006 - 11 S 2135/05 -, in NVwZ-RR 2006, 849 insoweit nicht abgedruckt; Senatsbeschlüsse vom 05.07.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 414, vom 7.2.2007 - 13 S 1944/06 - und vom 14.2.2007 - 13 S 2855/06 -); dabei kommt es für die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen grundsätzlich nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (siehe BVerfG, Beschluss vom 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74 und Beschluss vom 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195). - BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98
Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
Dies ist nur der Fall, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des gerügten Mangels bestimmend gewesen sind (BVerwG, Urteil vom 10.11.1999, BVerwGE 110, 40, 46; ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95
Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07
In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern dann ein rechtliches Abschiebungshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG begründen kann, wenn ein Erwachsener auf die Lebenshilfe des volljährigen Familienmitglieds angewiesen ist und sich diese Hilfe nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115 und Beschluss vom 8.6.2006 - 11 S 2135/05 -, in NVwZ-RR 2006, 849 insoweit nicht abgedruckt; Senatsbeschlüsse vom 05.07.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 414, vom 7.2.2007 - 13 S 1944/06 - und vom 14.2.2007 - 13 S 2855/06 -); dabei kommt es für die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen grundsätzlich nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (siehe BVerfG, Beschluss vom 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, InfAuslR 1990, 74 und Beschluss vom 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195). - BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
- BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97
Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des …
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2007 - 13 S 1576/06
Widerruf der Asylanerkennung und des Aufenthaltstitels
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.1997 - A 16 S 1388/97
Asylverfahren - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der …
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99
Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber …
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2008 - 13 S 499/08
Beweis durch Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG 2004
Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf Heiratsabsichten hinweist, kann zwar eine solche Fallgestaltung prinzipiell die Unzumutbarkeit der Ausreise aus rechtlichen Gründen belegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1.2.2008 - 13 S 97/07 -, AuAS 1008, 74; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1.11.2007 - 10 PA 96/07 -, juris und Beschluss vom 29.6.2007 - 10 MC 147/07 -, AuAS 2007, 197, je m.w.N.); eine nicht konkret unmittelbar bevorstehende Eheschließung genügt hierzu jedoch nicht (siehe dazu OVG Saar, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 B 27/05 -, NVwZ 2006, 718; OVG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559), und im vorliegenden Fall ist ein Verlöbnis oder erst recht eine im Sinn der oben genannten Rechtsprechung unmittelbar bevorstehende Eheschließung nicht ausreichend dargetan. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 2 M 88/09
Berücksichtigung von Tatsachenänderungen im Beschwerdeverfahren; vorläufiger …
Das damit verfolgte Ziel betrifft jedoch nicht die persönliche Lebenshilfe, die für die Annahme einer notwendigen schutzwürdigen Beistandsgemeinschaft Voraussetzung ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 01.02.2008 - 13 S 97/07 -, zit. nach juris Rn. 10;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.11.2006 - 11 ME 197/06 -, zit. nach juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 18.06.2007 - 13 S 97/07 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 18.04.2007 - 14 C 6631/06
- LG Stuttgart, 18.06.2007 - 13 S 97/07
- BGH, 13.09.2007 - III ZA 17/07
- BGH, 11.10.2007 - III ZA 17/07
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.10.2007 - III ZA 17/07
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Rechtsbeschwerde mangels …
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2007 - 13 S 97/07 - wird abgelehnt. - BGH, 13.09.2007 - III ZA 17/07
Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren wegen …
Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2007 - 13 S 97/07 - wird abgelehnt.
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