Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 36 ZPO, § 35 ZPO, § 281 ZPO
Gerichtsstandsbestimmung: Keine Bindungswirkung für Verweisungsbeschluss im Widerspruch zu Wahlrecht nach § 35 ZPO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 ; ZPO § 35 ; ZPO § 281
Gerichtsstandsbestimmung: Keine Bindungswirkung für Verweisungsbeschluss im Widerspruch zu Wahlrecht nach § 35 ZPO
- rechtsportal.de
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Voraussetzungen für die Zuständigkeitsbestimmung bei einem negativen Kompetenzkonflikt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Willkürlicher Verweisungsbeschluss ist nicht bindend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Bindende Gerichtsstandswahl durch Angabe im Mahnantrag
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12
Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Selbst bei der Annahme einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung hätte die Klägerin dadurch, dass sie im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids das Landgericht Darmstadt als Prozessgericht, an das im Falle des Widerspruchs das Verfahren abgegeben werden soll, benannt hat, das ihr gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht für sie bindend und unwiderruflich zugunsten des Landgerichts Darmstadt ausgeübt, wo der Rechtsstreit auch rechtshängig geworden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.2.2012 - 32 SA 3/12).Eine solcher Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben, wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt und/oder eine nach § 35 ZPO bindende Gerichtsstandswahl des Klägers nicht berücksichtigt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.2.2012 - 32 SA 3/12).
Soweit das Landgericht Darmstadt eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten Düsseldorf hätte annehmen wollen, wäre zumindest erforderlich gewesen, dass das Gericht nach einem Abwägungs- und Entscheidungsprozess seine Auffassung begründet hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.2.2012 - 32 SA 3/12).
Verweisungsbeschlüsse, die im Widerspruch zu der verbindlichen und unwiderruflichen Ausübung des Wahlrechts gemäß § 35 ZPO stehen, sind in der Regel wegen willkürlicher Rechtsanwendung nicht bindend (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.2.2012 - 32 SA 3/12; BayObLG, Beschluss vom 18.1.2002 - 1Z AR 3/02; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.8.2004 - 21 AR 85/04 ).
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9.6.2015 - X ARZ 115/15; Beschluss vom 19.2.2013 - X ARZ 507/12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.9.2014 - 11 SV 86/14 ; Senat, Beschluss vom 31.7.2019 - 13 SV 10/19 [n.v.]). - BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9.6.2015 - X ARZ 115/15; Beschluss vom 19.2.2013 - X ARZ 507/12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.9.2014 - 11 SV 86/14 ; Senat, Beschluss vom 31.7.2019 - 13 SV 10/19 [n.v.]).
- OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 21 AR 85/04
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Ausübung des Wahlrechts zwischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Verweisungsbeschlüsse, die im Widerspruch zu der verbindlichen und unwiderruflichen Ausübung des Wahlrechts gemäß § 35 ZPO stehen, sind in der Regel wegen willkürlicher Rechtsanwendung nicht bindend (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.2.2012 - 32 SA 3/12; BayObLG, Beschluss vom 18.1.2002 - 1Z AR 3/02; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.8.2004 - 21 AR 85/04 ). - BayObLG, 18.01.2002 - 1Z AR 3/02
Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Übergang ins Streitverfahren bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Verweisungsbeschlüsse, die im Widerspruch zu der verbindlichen und unwiderruflichen Ausübung des Wahlrechts gemäß § 35 ZPO stehen, sind in der Regel wegen willkürlicher Rechtsanwendung nicht bindend (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.2.2012 - 32 SA 3/12; BayObLG, Beschluss vom 18.1.2002 - 1Z AR 3/02; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.8.2004 - 21 AR 85/04 ). - OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14
Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 13 SV 2/20
Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9.6.2015 - X ARZ 115/15; Beschluss vom 19.2.2013 - X ARZ 507/12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.9.2014 - 11 SV 86/14 ; Senat, Beschluss vom 31.7.2019 - 13 SV 10/19 [n.v.]).
- BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl
Auf § 35 ZPO geht das Gericht weder ausdrücklich noch konkludent ein (vgl. zur diesbezüglichen grundsätzlichen Notwendigkeit z. B. auch BayObLG, Beschluss vom 18. Januar 2002, 1Z AR 3/02, NJOZ 2002, 2231 [2232]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2020, 13 SV 2/20, juris Rn. 14; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Februar 2012, I-32 SA 3/12, juris Rn. 17).
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