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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 13.09.1985 - 13 Sa 332/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3682
LAG Hessen, 13.09.1985 - 13 Sa 332/85 (https://dejure.org/1985,3682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.09.1985 - 13 Sa 332/85 (https://dejure.org/1985,3682)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. September 1985 - 13 Sa 332/85 (https://dejure.org/1985,3682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung durch Konkursverwalter; Grenzen einer arbeitsvertraglich geregelten Ausschlussfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 596
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    In Insolvenzverfahren gibt es nur noch eine Höchstkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ), die § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO sogar ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer (so bereits LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450), auf einen einzelvertraglichen (so bereits LAG Köln v. 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86, EWiR 1988, 85 [Hanau] = KTS 1988, 113 = NZA 1987, 668 = ZIP 1987, 1467; BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142 ) oder tarifvertraglichen (LAG Düsseldorf v. 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97, LAGE § 113 InsO Nr. 2 = ZAP ERW 1998, 55 = ZInsO 1998, 140 ) Ausschluß der ordentlichen Kündigung oder auf eine tarifliche Kündigungserschwerung (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98, EWiR 1999, 467 [Moll] = ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98, ZInsO 1999, 544 ) gilt.
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …

    Auflösend bedingte und befristete Arbeitsverhältnisse (§ 620 BGB ) können nach § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO selbst dann jederzeit ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer ordentlich, fristgerecht gekündigt werden, wenn - wie hier - das Recht zur ordentlichen Kündigung ist nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (so schon bisher LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, ARST 1986, 57 = BB 1986, 596 = EWiR 1985, 899 (Grunsky) = KTS 1986, 450).
  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der …

    Auflösend bedingte und befristete Arbeitsverhältnisse (§ 620 BGB) können nach § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO selbst dann jederzeit ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer ordentlich, fristgerecht gekündigt werden, wenn -wie hier - das Recht zur ordentlichen Kündigung ist nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (so schon bisher LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, ARST 1986, 57 = BB 1986, 596 = EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450 [LAG Düsseldorf 13.12.1985 - 9 Sa 781/85]).
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 07.01.2002 - 10 Sa 976/01

    Ordentliche Kündigung Befristung Beweiswürdigung

    Das ist jedoch die Ausnahme, die voraussetzt, dass die Parteien eine vorzeitige ordentliche Kündbarkeit entweder ausdrücklich vereinbart haben oder dass ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist (BAG, Urteil vom 19.06.1980 - AP Nr. 55 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG, Urteil vom 07.08.1980 - AP Nr. 15 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis - unter III. der Gründe; BAG, Urteil vom 29.06.1989 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB - unter II. 2. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 25.02.1998 - AP Nr. 195 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; LAG Berlin, Urteil vom 23.05.1977 - BB 1977, 997; LAG Frankfurt, Urteil vom 13.09.1985 - BB 1986, 596; KR-Friedrich, § 13 KSchG Rz. 269; APS/Preis, Großkommentar zum Kündigungsrecht, Grundlagen J Rz. 7; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. Aufl. 1999, Rz. 204; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Aufl. 2000, § 39 Rz. 100; KR-Lipke, § 620 BGB Rz. 43 m.w.N.).
  • ArbG Limburg, 02.07.1997 - 1 Ca 174/97

    Tarifvertraglich nicht fristgerechte Kündigung; Umdeutung der …

    Andererseits ist daran zu erinnern, daß auch nach der bisherigen Rechtsprechung zu § 22 KO der Konkursverwalter bei befristeten Arbeitsverhältnissen berechtigt war, das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Frist mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu beenden (LAG Frankfurt, 13.09.1985, BB 1986, 596;… KR-Weigand, 4. Auflage, § 22 KO Randnr. 17).
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