Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3681
VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90 (https://dejure.org/1991,3681)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.03.1991 - 13 TP 1571/90 (https://dejure.org/1991,3681)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. März 1991 - 13 TP 1571/90 (https://dejure.org/1991,3681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 166 VwGO, § 51 Abs 2 VwVfG, § 114 ZPO, § 528 Abs 2 ZPO, § 767 Abs 2 ZPO
    Zur Wiederholung eines Prozeßkostenhilfeantrags nach unanfechtbarer Ablehnung des Erstantrages - neues Vorbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Dieses Ergebnis ließe sich mit der von der Verfassung geforderten möglichst weitgehenden Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Rechtsuchenden (vgl. BVerfG, Beschluß v. 13. März 1990 -- 2 BvR 94/88 --, BVerfGE 81, 347) schwerlich vereinbaren.
  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Rn. 7 Ein zunächst denkbarer Rückgriff auf § 767 Abs. 2 ZPO erscheint dabei deshalb fraglich, weil diese Regelung vorrangig den Schutz des Gläubigers vor nachträglichen materiellrechtlichen Einwendungen gegen den rechtskräftig festgestellten Titel bezweckt und nur deshalb die mit dem Ausschluß dieser Einwendungen für den Schuldner verbundenen Härten in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil v. 16. Februar 1961 -- VII ZR 191/59 --, BGHZ 34, 274 ).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe - …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Rn. 20 Sollten sich die Angaben des Antragstellers im Hauptsacheverfahren bestätigen, wäre der Asylbeantragung als subjektivem Nachfluchttatbestand im vorliegenden Falle auch asylrechtliche Relevanz beizumessen, denn der Antragsteller hatte sein Heimatland jedenfalls im Zustand latenter Gefährdung verlassen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 100/83

    Rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Bei dem Prozeßkostenhilfeverfahren handelt es sich nämlich um ein der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes nichtstreitiges Antragsverfahren, in dem sich -- ungeachtet der Anhörung des Gegners zu den sachlichen Voraussetzungen für die Prozeßkostenhilfebewilligung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO -- als Beteiligte nur der um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Antragsteller und das Gericht als Bewilligungsstelle gegenüberstehen (BGH, Beschluß v. 15. November 1983 -- VI ZR 100/83 --, BGHZ 89, 65, 66).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83

    Asylverfahren - Asylberechtigter - Rechtsstellung - Anerkennung - Vorübergehender …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der auch der Senat folgt, daß der Ausschlußtatbestand des § 2 Abs. 1 AsylVfG keine Anwendung findet, wenn -- bei fortbestehender Gefahr politischer Verfolgung im Heimatland -- ein dem Flüchtling im Aufnahmeland zunächst gewährter Schutz durch Widerruf, praktischen Entzug oder aus sonstigen Gründen wieder entfällt (BVerwG, Urteil v. 5. Juni 1984 -- BVerwG 9 C 71.83 --, EZAR 205 Nr. 3).
  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86

    ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI; …

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Der Senat ist nämlich in seinem Urteil vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 -- nach Auswertung von Auskünften und Stellungnahmen verschiedener sachinformierter Stellen, die inhaltlich den Erkenntnisquellen entsprechen, die von dem Verwaltungsgericht zum Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gemacht worden sind, zu der Einschätzung gelangt, daß die Stellung eines Asylantrages durch einen iranischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland nach derzeitiger Auskunftslage als solche zwar nicht dazu führt, daß gegen ihn bei Rückkehr in den Iran Verfolgungsmaßnahmen ergriffen werden; als Folge der Asylbeantragung hat der Asylbewerber jedoch amtliche Nachforschungen nach den Gründen des Asylantrages zu erwarten, die zu staatlichen Repressionen führen können, wenn sich hierdurch begründete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß es sich bei ihm um einen aktiven Regimegegner handelt.
  • VGH Hessen, 22.02.1990 - 12 TP 3419/89

    Erfolgsaussichtenprüfung einer Asylklage: Anhörung des Asylbewerbers

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Eine solche in sich widerspruchsfreie Darstellung eines asylrechtlich relevanten Verfolgungsschicksals ist erforderlich, aber auch ausreichend, um die erhobene Asylverpflichtungsklage als hinreichend erfolgversprechend im Sinne der §§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO ansehen zu können (Hess. VGH, Beschluß v. 22. Februar 1990 -- 12 TP 3419/89 --, EZAR 210 Nr. 4).
  • VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87

    PROZEßKOSTENHILFE; BESCHWERDEVERFAHREN; MAßGEBENDER ZEITPUNKT

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Da das Verwaltungsgericht zeitgerecht über das Prozeßkostenhilfegesuch befunden hat, ist das Datum seiner Entscheidung auch für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgebend (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 9. September 1983 -- 10 TE 258/83 --; Beschluß v. 21. Oktober 1987 -- 12 TP 2521/87 --).
  • OLG Köln, 22.02.1988 - 2 W 195/87
    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Nach dieser Ansicht kann eine Sachentscheidung des Prozeßgerichtes über einen solchen Zweitantrag nur dann verlangt werden, wenn das Vorbringen des Antragstellers neue Anhaltspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art erkennen läßt (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 2. Juni 1987 -- 9 TP 265/86 --, ESVGH 37, 253; OLG Bamberg, Beschluß v. 28. Juni 1965 -- 4 W 3/65 --, NJW 1965, 2407 ; OLG Köln, Beschluß v. 22. Februar 1988 -- 2 W 195/87 --, MDR 1988, 501;… Zöller/Schneider, ZPO, 16. Aufl., Anm. 17 zu § 114 ZPO;… Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 13 zu § 166 VwGO; Behn, BayVBl. 1983, 690 ff.; anderer Auffassung dagegen OVG Münster, Beschluß v. 4. Oktober 1982 -- 17 B 506/82 --, OVGE 36, 164 : Nach unanfechtbarer Versagung kann ohne weitere Voraussetzungen ein erneuter Prozeßkostenhilfeantrag gestellt werden).
  • VGH Hessen, 03.06.1987 - 9 TP 265/86

    Statthaftigkeit eines wiederholten Prozeßkostenhilfeantrags

    Auszug aus VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90
    Nach dieser Ansicht kann eine Sachentscheidung des Prozeßgerichtes über einen solchen Zweitantrag nur dann verlangt werden, wenn das Vorbringen des Antragstellers neue Anhaltspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art erkennen läßt (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 2. Juni 1987 -- 9 TP 265/86 --, ESVGH 37, 253; OLG Bamberg, Beschluß v. 28. Juni 1965 -- 4 W 3/65 --, NJW 1965, 2407 ; OLG Köln, Beschluß v. 22. Februar 1988 -- 2 W 195/87 --, MDR 1988, 501;… Zöller/Schneider, ZPO, 16. Aufl., Anm. 17 zu § 114 ZPO;… Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 13 zu § 166 VwGO; Behn, BayVBl. 1983, 690 ff.; anderer Auffassung dagegen OVG Münster, Beschluß v. 4. Oktober 1982 -- 17 B 506/82 --, OVGE 36, 164 : Nach unanfechtbarer Versagung kann ohne weitere Voraussetzungen ein erneuter Prozeßkostenhilfeantrag gestellt werden).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1982 - 17 B 506/82
  • OLG Bamberg, 28.06.1965 - 4 W 3/65
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2004 - 2 ME 926/04

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen den die Gewährung …

    Der Senat kann in diesem Verfahren offen lassen, ob ein (in der Sache ablehnender) unanfechtbarer Beschluss im Prozesskostenhilfeverfahren - wie hier der Beschluss des Senats vom 13. Mai 2004 - in (materielle) Rechtskraft erwachsen kann (so etwa Behn, BayVBl. 1983, 690(693); a. A. wohl BVerfG, Beschl. v. 28.1.1981 - 1 BvR 650/80 -, BVerfGE 56, 139(145)); denn ein erneut gestellter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hier der Antrag des Antragstellers im Schriftsatz vom 17. Mai 2004 für das Beschwerdeverfahren 2 ME 926/04 - erweist sich nach allgemeiner Ansicht (s. z. B. OVG für das Land Bremen, Beschl. v. 10.1.1991 - OVG 2 B 330/90 -, JurBüro 1991, Sp. 846(847); HessVGH, Beschl. v. 14.3.1991 - 13 TP 1571/90 -, AnwBl. 1993, 45(46);… Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, RdNr. 6 zu § 117 m. w. Nachw.; a. A.: OVG NRW, Beschl. v. 4.10.1982 - 17 B 506/82 -, OVGE 36, 164(170) = DVBl. 1982, 952(954)) zumindest dann - mangels Rechtsschutzbedürfnisses (…s. Philippi, aaO) - als unzulässig, wenn sich der Zweitantrag in der Wiederholung des im Erstantrag bereits Vorgetragenen erschöpft.
  • OVG Sachsen, 07.10.2003 - 2 E 195/03

    Prozesskostenhilfe, erneuter Antrag, Rechtsschutzbedürfnis

    Unter welchen Voraussetzungen ein vom Gericht unanfechtbar abgelehnter Prozesskostenhilfeantrag wiederholt werden kann, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. OVG NW, Beschl.v. 4.10.1982 - 17 B 506/82-, DVBl. 1983, 952; HessVGH, Beschl. v. 3.6.1987 - 9 TP 265/86 -, zitiert nach Juris; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 7.6.1988 - 13 E 8/88 - (Ls), zitiert nach Juris; OVG Bremen, Beschl. v. 10.1.1991 - 2 B 330/90 -, DVBl. 1991, 1318; HessVGH, Beschl. v. 14.3.1991 - 13 TP 1571/90 -, und Beschl. v. 24.7.1991 - 12 TP 379/91, zitiert nach Juris; SächsOVG, Beschl. v. 7.3.2000 - 3 BS 31/00, …
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - 6 M 125.05

    Relevanz des Aufenthaltsortes für die Erlangung von Leistungen nach dem …

    Bei dem Verfahren handelt es sich nämlich um ein der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes nichtstreitiges Antragsverfahren, in dem sich - ungeachtet der Anhörung des Gegners zu den sachlichen Voraussetzungen für die Prozeßkostenhilfebewilligung gemäß § 166 i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO - als Beteiligte nur der um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Antragsteller und das Gericht als Bewilligungsstelle gegenüberstehen (VGH Kassel, Beschluss vom 14. März 1991 - 13 TP 1571/90 - SVGH 41, 220, Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 118 Rdnr. 7 m.w.N).
  • BSG, 11.12.2006 - B 5 R 30/06 BH
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob nach formell unanfechtbarer Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels hinreichender Erfolgsaussicht ein neuer Antrag ohne weiteres zulässig ist (vgl dazu OVG Münster DVBl 1983, 952; VGH Kassel ESVGH 37, 253; 41, 220; OVG Bremen DVBl 1991, 1318).
  • BSG, 11.12.2006 - B 5 R 32/06 BH
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob nach formell unanfechtbarer Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels hinreichender Erfolgsaussicht ein neuer Antrag ohne weiteres zulässig ist (vgl dazu OVG Münster DVBl 1983, 952; VGH Kassel ESVGH 37, 253; 41, 220; OVG Bremen DVBl 1991, 1318).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht