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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6230
VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 (https://dejure.org/1997,6230)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 (https://dejure.org/1997,6230)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 13 TZ 2135/97 (https://dejure.org/1997,6230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 S 3 VwGO
    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel" …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, BVerwG 1 B 238.94 -, InfAuslR 1996, 54; vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5; vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103 und 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 -).

    Gleiches hat zu gelten, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegensteht, diese insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (z. B. aus Art. 6 Abs. 1 GG) nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.04 -, DVBl. 1997, 186 und Beschluß vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96).

    Bei der Beurteilung, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in § 45 Abs. 2 AuslG näher umschrieben sind (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 17. Oktober 1995, a.a.O. und vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256/96 -).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    Das Verhalten des Antragstellers begründet die konkrete Besorgnis, daß er bei einem weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erneut in schwerwiegender Weise durch Straftaten auffällig werden würde, so daß das öffentliche Interesse an einer umgehenden Beendigung des Aufenthalts des Antragstellers dessen Interesse, von Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Ausreisepflicht vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397).
  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    Solche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG ergeben sich dann, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen läßt (BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 -, DVBl. 1996, 195).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    Gleiches hat zu gelten, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegensteht, diese insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (z. B. aus Art. 6 Abs. 1 GG) nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.04 -, DVBl. 1997, 186 und Beschluß vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien - …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, BVerwG 1 B 238.94 -, InfAuslR 1996, 54; vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5; vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103 und 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 -).
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG können sich aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen für den Ausländer nämlich nur ergeben, wenn die familiären Beziehungen als Lebensgemeinschaft und nicht als bloße Begegnungsgemeinschaft ausgestaltet sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, 10).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 1 C 8.04

    Einstellung des Verfahrens bei eigener Herbeiführung des erledigenden Ereignisses …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    Gleiches hat zu gelten, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegensteht, diese insbesondere mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (z. B. aus Art. 6 Abs. 1 GG) nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.04 -, DVBl. 1997, 186 und Beschluß vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96).
  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    Der Ausländerbehörde kann mithin nicht entgegengehalten werden, daß sie in Kenntnis eines Ausweisungsgrundes vorbehaltlos eine Aufenthaltsgenehmigung verlängert habe und deshalb aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Ausweisung nicht mehr auf diesen Tatbestand stützen könne (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 14. März 1996 - 12 TG 360/96 -, ESVGH 46, 203).
  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 237.94

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, BVerwG 1 B 238.94 -, InfAuslR 1996, 54; vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5; vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103 und 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 -).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 1 B 254.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, BVerwG 1 B 238.94 -, InfAuslR 1996, 54; vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5; vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103 und 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 -).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder …

    Bei der danach vorzunehmenden Schlüssigkeitsprüfung ist das Gericht allein auf die vom Antragsteller entsprechend § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO fristgemäß dargelegten Gründe beschränkt und darf nicht - wie im erst noch angestrebten eigentlichen Rechtsmittelverfahren - eine eigene umfassende Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -, vom 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 - und vom 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 - vgl. auch Nds OVG, Beschluß vom 27.03.1997 - 12 M 1731/97 - DÖV 1997 S. 697 (LS); VGH Bad.
  • VGH Hessen, 01.03.2000 - 6 TZ 214/00

    Rechtsmittelzulassung: Umfang der Überprüfung von Zulassungsgründen; ernstliche …

    Das Oberverwaltungsgericht hat im Zulassungsverfahren die angefochtene Entscheidung ausschließlich in Bezug auf die geltend gemachten Zulassungsgründe und im Rahmen des jeweiligen Zulassungsgrundes nur hinsichtlich der zu seiner Begründung genannten Gesichtspunkte zu überprüfen (Berkemann, Verwaltungsprozessrecht auf "neuen Wegen"?, DVBl. 1998, 446 - 457 - Seibert, Das Verfahren auf Zulassung der Berufung - Erfahrungen mit der 6. VwGO-Novelle, NVwZ 1999, 113 - 114 - Hess. VGH, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 - und 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755).
  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 12 TZ 119/00

    Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte für Jugendliche aus Anwerbestaaten nach …

    Dabei hat sich das Gericht auf die Darlegungen des jeweiligen Antragstellers, aus welchem Grund einzelne entscheidungstragende Feststellungen des Verwaltungsgerichts ernstlichen Zweifeln begegnen, zu beschränken (Hess. VGH, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 -) und seiner Prüfung die im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung geltende Sachlage zugrunde zu legen (vgl. Hess. VGH, 01.04.1998 - 12 TZ 1256/98 -).
  • OVG Thüringen, 20.05.2000 - 3 ZEO 435/00

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; ernstliche …

    Die Begründung der Antragsschrift bestimmt den Rahmen der gerichtlichen Überprüfung im Zulassungsverfahren für das Rechtsmittel (vgl. nur Hessischer VGH, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 13 TZ 2135/97 - zitiert nach juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 - NVwZ 1997, 1224 = DVBl. 1997, 1344 L).
  • VGH Hessen, 09.03.1999 - 12 TZ 74/99

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Eilverfahren gegen sofort vollziehbar …

    Rn. 3 Dabei hat sich das Gericht auf die Darlegungen des Antragstellers, aus welchem Grund einzelne entscheidungstragende Feststellungen des Verwaltungsgerichts ernstlichen Zweifeln begegnen, zu beschränken (Hess. VGH, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97 -) und seiner Prüfung die im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung noch geltende Sachlage zugrundezulegen (vgl. Hess. VGH, 01.04.1998 - 12 TZ 1256/98 -).
  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Die in beiden Schriftsätzen dargelegten Zweifel an einzelnen entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts rechtfertigen die Zulassung der Beschwerde nicht (vgl. zum Darlegungserfordernis bei der Geltendmachung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und dem durch die Darlegungen begrenzten Prüfungsumfang: Beschluß des Senats vom 8. Juli 1997 - 13 TZ 2135/97 -).
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