Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 96; ; ZPO § 263; ; ZPO § 344; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 2259 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2; BGB § 2259 Abs. 1
Schadensersatzanspruch gem. §§ 823 Abs. 2 , 2259 Abs. 1 BGB wegen nutzlos aufgewendeter Verfahrenskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadensersatzanspruch wegen der Kosten einer unbegründeten Klage infolge der Nichtablieferung oder nicht rechtzeitigen Ablieferung eines Testamentes; Fahrlässige Verletzung einer Ablieferungspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Testament nicht abgeliefert - Schadensersatzpflicht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verstoß gegen Pflicht zur Ablieferung eines Testaments
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Testamente sind beim Nachlassgericht abzugeben - Lebensgefährte verwahrte das Ehegattentestament der Verstorbenen im Keller
- heuking.de
, S. 10 (Kurzinformation)
Schadensersatzpflicht bei verspäteter Testamentsabgabe
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Haftungsfalle bei Testamentsbesitz
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Haftungsfalle bei Testamentsbesitz
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftungsfalle bei Testamentsbesitz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftungsfalle bei Testamentsbesitz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Testament muss nach dem Tod des Erblassers umgehend an das Nachlassgericht übergeben werden - Ehemann versäumt Abgabe des Testaments seiner verstorbenen Frau
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 03.08.2007 - 8 O 694/04
- OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07
Für die Begründetheit einer derartigen Feststellungsklage bedarf es nur der Prüfung, ob der Gläubiger erst durch die verspätete Auskunftserteilung Klarheit über das Nichtbestehen eines Leistungsanspruchs hatte und der Schuldner schuldhaft seiner Auskunftsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist (vgl. BGH NJW 1994, 2895 f.;… 1981, 990 f. sowie Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 254 Rdnr. 15 m.w.N.). - BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80
Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 13 U 123/07
Für die Begründetheit einer derartigen Feststellungsklage bedarf es nur der Prüfung, ob der Gläubiger erst durch die verspätete Auskunftserteilung Klarheit über das Nichtbestehen eines Leistungsanspruchs hatte und der Schuldner schuldhaft seiner Auskunftsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist (vgl. BGH NJW 1994, 2895 f.; 1981, 990 f. sowie Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 254 Rdnr. 15 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 U 9/21
Ablieferungspflicht für Testamente: Schutzgesetzverletzung durch Nichtablieferung
Sie liegt im öffentlichen Interesse und in dem der Nachlassbeteiligten und dient damit bestimmungsgemäß auch dem Schutz von Individualinteressen (vgl. zum Schutzzweckcharakter des § 2259 BGB: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. März 2008 - 13 U 123/07 -, juris Rn. 22;… MüKoBGB-Sticherling, 8. Aufl. 2020, BGB § 2259 Rn. 1, 2, 39; zu der Bestimmung eines Schutzgesetz im Allgemeinen z.B. BGH…, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -, juris Rn. 12;… BeckOK BGB-Förster, 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 823 Rn. 275-279;… MüKoBGB-Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 562-564). - OLG Frankfurt, 15.01.2025 - 20 W 220/22
Zur Frage, ob Rechtsanwalt Verpflichtung zur Ablieferung eines Testaments Pflicht …
Die Ablieferungspflicht, die streng zu handhaben ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.11.1983, BReg 1 Z 71/83, juris Tz. 29), dient damit den Interessen der gesetzlichen Erben und der als testamentarische Erben in Betracht kommenden Personen sowie dem öffentlichen Interesse, alsbald nach dem Erbfall Gewissheit darüber zu schaffen, ob und in welcher Weise ein Erblasser die erbrechtlichen Verhältnisse abweichend von der gesetzlichen Erbfolge rechtswirksam geregelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.1978, IV ZB 56/77, Tz. 7; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 12.03.2008, 13 U 123/07, Tz. 22; jeweils juris) und wer demnach als dessen Rechtsnachfolger in dessen Rechte und Pflichten von Gesetzes wegen eingetreten ist. - OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18 Es mag dahinstehen, ob der Beteiligte zu 2 seine Ablieferungspflicht schuldhaft verletzt hat und daher dem Beteiligten zu 1 für die Kosten, die durch die verspätete Ablieferung des Testaments entstanden sind, sogar schadenersatzpflichtig (vgl. dazu OLG Brandenburg, ZEV 2008, 287) wäre.
- OLG Karlsruhe, 30.08.2024 - 14 W 49/24 Die Vorschrift dient somit sowohl den Interessen aller am Nachlassverfahren Beteiligten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.03.2008 - 13 U 123/07, Rn. 22 ff., juris), die nur im Falle der Kenntnis der gesamten Urkundenlage in der Lage sind, informierte Entscheidungen (etwa hinsichtlich der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses) zu treffen, als auch dem öffentlichen Interesse an einem funktionierenden Nachlasswesen.
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