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Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 25.10.2006 | OLG Karlsruhe, 22.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2006 - 13 U 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5287
OLG Köln, 18.01.2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,5287)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,5287)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,5287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130
    Zugang des Rechnungsabschlusses bei Verwendung von Kontoauszugsdruckern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung und Substantiierung des Kündigungssaldos für einen Kontokorrentkredit; Voraussetzungen für die Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Verhandlung; Fiktion des Zugangs des Rechnungsabschlusses bei Ablauf eines unbestimmten Zeitraumes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 130
    Voraussetzungen eines Saldoanerkenntnisses

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Saldoanerkenntnis" erst bei Zugang des Rechnungsabschlusses

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 360/00

    Darlegung- und Beweislast des Gläubigers bei Inanspruchnahme des Bürgen aus einem …

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2006 - 13 U 128/05
    Von der Klägerin als großer Sparkasse darf grundsätzlich erwartet werden, dass sie die - auch für die Inanspruchnahme des Bürgen geltenden (BGH NJW-RR 2002, 986 = WM 2002, 281) - Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Saldos aus einem Kontokorrentkonto kennt und diesen Anforderungen Rechnung trägt, ohne dass es dazu noch einer gerichtlichen Auflage bedarf.

    b) Anerkanntermaßen sind die der Saldoberechnung zugrunde liegenden Ansprüche und Leistungen so substantiiert darzulegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist (BGH, NJW 1991, 2908 = WM 1991, 1294; BGH NJW-RR 2002, 986 = WM 2002, 281; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).

  • OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 244/00

    Gesellschafterhaftung für Kontokorrentkredit nach Verschmelzung der OHG mit GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2006 - 13 U 128/05
    b) Anerkanntermaßen sind die der Saldoberechnung zugrunde liegenden Ansprüche und Leistungen so substantiiert darzulegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist (BGH, NJW 1991, 2908 = WM 1991, 1294; BGH NJW-RR 2002, 986 = WM 2002, 281; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).

    Sie hat keinen Anspruch darauf, deren Folgen durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung und Nachholung ihres Vorbringens auszugleichen (Senat, OLGR 2002, 12, 13 = WM 2002, 177, 178).

  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis; …

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2006 - 13 U 128/05
    b) Anerkanntermaßen sind die der Saldoberechnung zugrunde liegenden Ansprüche und Leistungen so substantiiert darzulegen, dass dem Gericht eine vollständige rechnerische und rechtliche Überprüfung möglich ist (BGH, NJW 1991, 2908 = WM 1991, 1294; BGH NJW-RR 2002, 986 = WM 2002, 281; Senat, OLGR 2002, 12 = WM 2002, 177).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2012 - 14 U 99/11

    Anforderungen an den Widerruf von Belastungsbuchungen aufgrund …

    Der Kontoauszugsdrucker der Bank ist indessen (anders als etwa ein Briefkasten, Postfach, Schließfach oder Faxgerät) keine Empfangseinrichtung des Kunden, sondern lediglich eine Ausgabestelle der Bank (OLG Köln, Urteil vom 18.01.2006, Az.:13 U 128/05;… Bunte in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 12 Rz. 18 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.10.2006 - 13 U 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19092
OLG Brandenburg, 25.10.2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,19092)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,19092)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,19092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3; ; ZPO § 540; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 414; ; BGB § 415

  • rechtsportal.de

    BGB § 126 Abs. 1 § 414 § 415
    Keine Schuldübernahme durch konkludentes Handeln bei vertraglich vereinbarter doppelter Schriftformklausel

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Schuldübernahme hinsichtlich des Übergangs von Rechten und Pflichten der Vorgesellschaft auf die GmbH; Auslegung einer Schriftformklausel; Übernahme eines Nachtragsauftrags; Anspruch auf Werklohn aus einem Bauvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2006 - 13 U 128/05
    Entsprechend sind die von der Klägerin behaupteten Änderungen des Vertrages schon aus diesem Grunde nicht wirksam (siehe hierzu BGH NJW 1976, 1395; BAG NJW 2003, 3725, 3727).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Verzicht auf Formerfordernis nur durch schriftliche Erklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2006 - 13 U 128/05
    Entsprechend sind die von der Klägerin behaupteten Änderungen des Vertrages schon aus diesem Grunde nicht wirksam (siehe hierzu BGH NJW 1976, 1395; BAG NJW 2003, 3725, 3727).
  • OLG Köln, 02.07.2013 - 19 U 193/12

    Rechte des Bestellers bei vorzeitiger Beendigung eines Pauschalpreisvertrages

    Rn. 76 Zwar ist anerkannt (…BAG, Urt. v. 20.05.2008, -9 AZR 382/07-; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.10.2006, -13 U 128/05-, alle zitiert nach juris;… Junker in: juris-PK, BGB Bd. 1, 6. Auflage 2012, Stand: 25.03.2013, § 125 Rn. 78), dass eine Schriftformklausel, die - wie vorliegend - nicht nur für Vertragsänderungen die Schriftform vorschreibt, sondern auch Änderungen der Schriftformklausel ihrerseits der Schriftform unterstellt, regelmäßig nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden kann (…so ausdrücklich für Kaufleute BGH, Urt. v. 17.09.2009, -I ZR 43/07-, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 13 U 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,63272
OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,63272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,63272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 13 U 128/05 (https://dejure.org/2006,63272)
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