Rechtsprechung
| OLG Dresden, 19.03.1996 - 13 U 2263/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823 254; StVG §§ 7 17; StVO § 38
Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug und einem Einsatzfahrzeug in einer Kreuzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von …
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1996 - 13 U 2263/95
Das nach § 38 StVO bevorrechtigte Fahrzeug darf, falls die übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn geschaffen haben, diese dann auch in Anspruch nehmen, wenn sich sein Fahrer davon überzeugt hat, daß alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben; er darf dann darauf vertrauen, daß ihm nunmehr freie Fahrt gewährt wird (BGHZ 63, 327, 331). - BGH, 21.11.1958 - VI ZR 255/57
- OLG Frankfurt, 14.05.1979 - 18 U 139/78
Auszug aus OLG Dresden, 19.03.1996 - 13 U 2263/95
Denn der Zeuge ... selbst behauptet ja, das Fahrzeug des Beklagten zu 1) nicht rechtzeitig gesehen zu haben infolge einer Bodensenkung im Kreuzungsbereich (vgl. insoweit zutreffend OLG Frankfurt, VersR 1979, 1127).
- OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 259/05
Unabwendbares Ereignis und Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO
Das nach § 38 StVO bevorrechtigte Fahrzeug darf, falls die übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn geschaffen haben, diese dann aber auch in Anspruch nehmen, wenn sich sein Fahrer davon überzeugt hat, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben (BGH, Urteil vom 17.12.1974, Az: VI ZR 207/73 = BGHZ 63, 327-332 = NJW 1975, 648-649; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.10.2003, Az: 2 U 58/02; OLG Celle…, Urteil vom 23.06.1998, aaO; OLG Dresden, Urteil vom 19.03.1996, Az: 13 U 2263/95 = SP 1996, 235; KG, Urteil vom 22.03.1990, Az: 12 U 2971/89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, Az: 1 U 136/83 = VersR 1985, 669; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.02.1976, Az: 5 U 172/75 = VersR 77, 64; vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1957, Az: III ZR 117/56 = BGHZ 26, 69-77).
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