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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.10.2019 - 13 U 48/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46549
OLG Celle, 14.10.2019 - 13 U 48/19 (https://dejure.org/2019,46549)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.2019 - 13 U 48/19 (https://dejure.org/2019,46549)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 13 U 48/19 (https://dejure.org/2019,46549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen Filesharings; Anwendbarkeit der Faktorrechtsprechung auf Computerspiele; Qualifizierter Verstoß für die Berechnung eines Erstattungsanspruchs nach einem höheren Gegenstandswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Schadensschätzung bei Filesharing von Computerspielen anhand der Faktorrechtsprechung; Vereinbarkeit der Abmahnkostenregelung mit Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen Filesharings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 146
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 12.04.2019 - 13 W 7/19

    Unterlassungsanspruch wegen Filesharing von Musikstücken; Qualifizierter Verstoß

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2019 - 13 U 48/19
    Die sog. "Faktorrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs zu Rechtsverletzungen durch Filesharing von Musikstücken (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14) ist auf Computerspiele übertragbar (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. April 2019 - 13 W 7/19).

    Eine andere Auslegung ergibt sich auch nicht aus Art. 14 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG) (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. April 2019 - 13 W 7/19).

    Rn. 16 Der Senat hat bereits in seinem - den Parteien bekannten und zwischenzeitlich auch veröffentlichten - Beschluss vom 12. April 2019 (nicht wie in der Berufungsbegründung ausgeführt vom 23. April 2019) zum Aktenzeichen 13 W 7/19 (nicht: 13 W 47/19) ausgeführt, dass die sog. "Faktorrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs zu Rechtsverletzungen durch Filesharing von Musikstücken auch auf Computerspiele anwendbar ist.

    Dem Umstand, dass Musikstücke ein geringeres Datenvolumen aufweisen und daher schneller und häufiger heruntergeladen werden können, kann nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats durch den Ansatz eines entsprechend geringeren Faktors Rechnung getragen werden (vgl. zu allem Vorstehenden: Senatsbeschluss vom 12. April 2019 - 13 W 7/19, juris Rn. 13; Senatsbeschluss vom 26. November 2018 - 13 U 72/18, veröffentlicht bei juris).

    Auch beim Vergleich mit den Sachverhalten der vormals beim Senat anhängigen Verfahren 13 U 72/18 und 13 W 7/19 erscheint die - im Ergebnis übereinstimmende - Bemessung des Faktors mit 50 angemessen.

    Rn. 19 Insoweit hat der Senat in seiner Entscheidung im Verfahren 13 W 7/19 (…dort Rn. 20 ff. bei juris) ausgeführt, dass sich nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG n.F. der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1.000,00 Euro beschränkt, wenn es sich bei dem Abgemahnten - wie hier unstreitig bei dem Beklagten - erstens um eine natürliche Person handelt, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, und der Abgemahnte zweitens nicht bereits durch Vertrag, aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.

    Da § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG für Fälle der Unbilligkeit eingeschränkt wird und es sich nicht um einen allgemeinen und bedingungslosen Ausschluss der Erstattung von Kosten jenseits einer bestimmten Obergrenze handelt, steht die Richtlinie der Deckelung des Gegenstandswerts nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2019, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2019 - 13 U 48/19
    Die sog. "Faktorrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs zu Rechtsverletzungen durch Filesharing von Musikstücken (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14) ist auf Computerspiele übertragbar (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. April 2019 - 13 W 7/19).

    Die vorgenannte Rechtsprechung basiert auf dem Einsatz der konkreten Tauschsoftware sowie dem Gefährdungspotenzial der zur Tatzeit online befindlichen Nutzer, die uneingeschränkt auf das urheberrechtlich geschützte Werk zugreifen können (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 - Tauschbörse I, juris Rn. 57 ff.).

  • OLG Celle, 26.11.2018 - 13 U 72/18
    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2019 - 13 U 48/19
    Dem Umstand, dass Musikstücke ein geringeres Datenvolumen aufweisen und daher schneller und häufiger heruntergeladen werden können, kann nach der vom Landgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung des Senats durch den Ansatz eines entsprechend geringeren Faktors Rechnung getragen werden (…vgl. zu allem Vorstehenden: Senatsbeschluss vom 12. April 2019 - 13 W 7/19, juris Rn. 13; Senatsbeschluss vom 26. November 2018 - 13 U 72/18, veröffentlicht bei juris).

    Auch beim Vergleich mit den Sachverhalten der vormals beim Senat anhängigen Verfahren 13 U 72/18 und 13 W 7/19 erscheint die - im Ergebnis übereinstimmende - Bemessung des Faktors mit 50 angemessen.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.08.2017 - 213 C 99/17

    Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des …

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2019 - 13 U 48/19
    Keine dieser Voraussetzungen ist hier erfüllt, weil der Beklagte weder besonders viele Verstöße begangen hat noch seine Rechtsverletzungen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Erstveröffentlichung des Computerspiels stehen (vgl. Reuther, MMR 2018, 433, 436: kein unmittelbarer Zusammenhang bei einem Abstand von zwei Monaten; ebenso Rathsack, jurisPR-ITR 14/2018 Anm. 6 zu AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 28. August 2017 - 213 C 99/17).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19

    Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen

    Die Situation dieser Privatpersonen sei vergleichbar mit denen von Kleinunternehmern und Existenzgründern, für die bei UWG-bezogenen Abmahnungen die Erstattung der Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für die Abmahnung mit mehreren hundert Euro eine große, teilweise existenzbedrohende Belastung darstelle (…BTDrucks. 17/13057, S. 29, 30; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.4.2019, 13 W 7/19; Beschluss vom 14.10.2019, 13 U 48/19 Rdnr. 20; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 28.10.2019, 3 U 1387/19 - juris Rdnr. 41, 52).

    und das OLG Celle (Beschluss vom 14.10.2019, 13 U 48/19) einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang verneint.

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