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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87352
OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11 (https://dejure.org/2012,87352)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2012 - 13 U 67/11 (https://dejure.org/2012,87352)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2012 - 13 U 67/11 (https://dejure.org/2012,87352)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (26)

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    § 533 ZPO steht dem nicht entgegen, weil es sich bei einer Klageumstellung und -erweiterung aufgrund - wie hier - zwischenzeitlich eingetretener Schlussrechnungsreife mit einer die bisherige Abschlagsforderung übersteigenden Schlussforderung um eine Antragsänderung handelt, die § 264 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO unterfällt und daher nicht als Klageänderung im Sinne von §§ 533, 263 ZPO anzusehen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2152, juris Tz. 25 ff.; NJW-RR 2005, 318, juris Tz. 47; BauR 2006, 701, juris Tz. 24 f.; NJW-RR 2006, 390, juris Tz. 15 ff.; BauR 2009, 1724, juris Tz. 47 f.).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber jedenfalls insoweit nicht der Fall, als der neue Vortrag den unbeschränkt zulässigen neuen Schlussrechnungsantrag betrifft (vgl. BGH NJW 2004, 2152, juris Tz. 34; BauR 2006, 701, juris Tz. 26; NJW-RR 2006, 390, juris Tz. 19).

    Es widerspräche dem Zweck des § 264 ZPO, der der Prozesswirtschaftlichkeit dienen soll, wenn man dem Berufungsbeklagten in einem solchen Fall die - grundsätzlich jederzeit und unbeschränkt zulässige (vgl. BGH NJW 2004, 2152, a.a.O.) - Anpassung seines Klageantrags an die geänderte materielle Rechtslage wegen des früheren Ablaufs der Anschlussberufungsfrist verweigern und ihn insoweit auf einen neuen Rechtsstreit verweisen würde (vgl. OLG München, Urteil vom 15. Juli 2011 - 10 U 4408/09, juris Tz. 22).

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    Rn. 69 Allerdings ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Fall der Kündigung eine Abnahme gemäß §§ 640, 641 BGB Fälligkeitsvoraussetzung der Restvergütung (vgl. BGH NJW 2006, 2475).

    Rn. 71 b) Eine Abnahme ist allerdings dann entbehrlich, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern nur noch Minderung oder Schadensersatz fordert, oder die Abnahme des Werkes endgültig und ernsthaft abgelehnt hat (vgl. BGH NJW 2006, 2475, 2476 Tz. 26, 27; NJW 2005, 3574), weil dann von einem Übergang des Vertrages in ein Abrechnungsverhältnis auszugehen ist.

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    In diesem Fall hat der Unternehmer nur Anspruch auf Vergütung der bisher erbrachten Leistungen, die nach § 632 BGB abzurechnen sind, während er für noch nicht erbrachte Leistungen keine Vergütung verlangen kann (vgl. BGH NJW 1993, 1972 unter 2b) m.w. Nachw.; NJW 2011, 1872, juris Tz. 20; Werner/Pastor, Der Bauprozess 12. Aufl. Rdn. 1316; Palandt/Sprau, BGB 70. Aufl. § 649 Rdn. 15).

    Zwar lässt allein die Tatsache, dass der Auftraggeber ein unfertiges Gewerk durch ein anderes Unternehmen fertig stellen lässt, noch nicht den Schluss darauf zu, dass er die erbrachten Leistungen als in der Hauptsache vertragsgemäß anerkennen will (vgl. BGH NJW 1993, 1972, 1974).

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    § 533 ZPO steht dem nicht entgegen, weil es sich bei einer Klageumstellung und -erweiterung aufgrund - wie hier - zwischenzeitlich eingetretener Schlussrechnungsreife mit einer die bisherige Abschlagsforderung übersteigenden Schlussforderung um eine Antragsänderung handelt, die § 264 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO unterfällt und daher nicht als Klageänderung im Sinne von §§ 533, 263 ZPO anzusehen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2152, juris Tz. 25 ff.; NJW-RR 2005, 318, juris Tz. 47; BauR 2006, 701, juris Tz. 24 f.; NJW-RR 2006, 390, juris Tz. 15 ff.; BauR 2009, 1724, juris Tz. 47 f.).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber jedenfalls insoweit nicht der Fall, als der neue Vortrag den unbeschränkt zulässigen neuen Schlussrechnungsantrag betrifft (vgl. BGH NJW 2004, 2152, juris Tz. 34; BauR 2006, 701, juris Tz. 26; NJW-RR 2006, 390, juris Tz. 19).

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    § 533 ZPO steht dem nicht entgegen, weil es sich bei einer Klageumstellung und -erweiterung aufgrund - wie hier - zwischenzeitlich eingetretener Schlussrechnungsreife mit einer die bisherige Abschlagsforderung übersteigenden Schlussforderung um eine Antragsänderung handelt, die § 264 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO unterfällt und daher nicht als Klageänderung im Sinne von §§ 533, 263 ZPO anzusehen ist (vgl. BGH NJW 2004, 2152, juris Tz. 25 ff.; NJW-RR 2005, 318, juris Tz. 47; BauR 2006, 701, juris Tz. 24 f.; NJW-RR 2006, 390, juris Tz. 15 ff.; BauR 2009, 1724, juris Tz. 47 f.).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber jedenfalls insoweit nicht der Fall, als der neue Vortrag den unbeschränkt zulässigen neuen Schlussrechnungsantrag betrifft (vgl. BGH NJW 2004, 2152, juris Tz. 34; BauR 2006, 701, juris Tz. 26; NJW-RR 2006, 390, juris Tz. 19).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    Rn. 70 a) Hier ist eine ausdrückliche Abnahme der erbrachten Leistungen unstreitig nicht erfolgt; insbesondere stellt die Kündigungserklärung selbst keine (konkludente) Abnahme dar (vgl. BGH NJW 2003, 1450, 1452); eine vergebliche Fristsetzung der Klägerin nach § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt ebenfalls nicht vor.
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    Rn. 71 b) Eine Abnahme ist allerdings dann entbehrlich, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern nur noch Minderung oder Schadensersatz fordert, oder die Abnahme des Werkes endgültig und ernsthaft abgelehnt hat (vgl. BGH NJW 2006, 2475, 2476 Tz. 26, 27; NJW 2005, 3574), weil dann von einem Übergang des Vertrages in ein Abrechnungsverhältnis auszugehen ist.
  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    Für Art und Umfang einer streitigen Ersparnis oder eines streitigen anderweitigen Erwerbs trägt aber der Auftraggeber die volle Beweislast (vgl. BGH NJW 1996, 1282; NJW-RR 2001, 385;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rdn. 1294;… Palandt/Sprau, BGB 70. Aufl. § 649 Rdn. 11).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    Rn. 33 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (NJW 2008, 1953 ff.) steht dem ebenfalls nicht entgegen.
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer …

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11
    Liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund - wie hier - nicht vor, ist die - daher unwirksame - außerordentliche Kündigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel dahin zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist, ohne dass es darauf ankommt, ob der Auftraggeber die damit verbundenen Rechtsfolgen gewollt hat; will er seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muss er dies zum Ausdruck bringen (vgl. BGH NJW-RR 1993, 882 aE; NJW 2003, 3474; NJW-RR 2004, 1539;… Werner/Pastor, Der Bauprozess 12. Aufl. Rdn. 1318).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht …

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung …

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 28/10

    Bauvertrag: Zurückweisung eines untauglichen Angebots des Unternehmers zur …

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher …

  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - …

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 7 U 169/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

  • OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 14 U 7/06

    GmbH; GbR; Leistungsstörungen bei Sacheinlagen: Anspruch eines …

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2005 - 4 UF 47/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung …

  • OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09

    Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an den Nebenintervenienten als …

  • OLG Frankfurt, 14.12.1988 - 22 W 51/88
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und …

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

  • LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22

    Unbeachtlichkeit von "ins Blaue hinein" gehaltenem Vortrag der nicht darlegungs- …

    Denn auch für diejenige Partei, die nicht darlegungs- und beweisverpflichtet ist, gilt, dass ein - sofern im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung des Parteivortrags im Einzelfall feststellbar - ein Bestreiten "ins Blaue hinein" als unbeachtlich zu bewerten ist (s. zum "Bestreiten ins Blaue hinein" beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 27.02.1991, 2 U 89/90;… Urteil vom 12.06.1995, 18 U 1/95, juris - Rn. 4; Urteil vom 25.04.2012, 13 U 67/11, juris - Rn. 92; OLG München…, Urteil vom 27.04.2006, 19 U 3717/04, juris - Rn. 24;… Beschluss vom 02.08.2019, 28 U 442/19, juris - Rn. 128).
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