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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.08.2023 - 13 U 71/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,48262
OLG Hamburg, 30.08.2023 - 13 U 71/21 (https://dejure.org/2023,48262)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2023 - 13 U 71/21 (https://dejure.org/2023,48262)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2023 - 13 U 71/21 (https://dejure.org/2023,48262)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    Art 4 Abs 2 EUV 2016/679, Art 82 Abs 1 EUV 2016/679, Art 82 Abs 2 S 1 EUV 2016/679
    Schmerzengeld wegen Rufschädigung aufgrund Weitergabe von Daten an die Schufa

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2023 - 13 U 71/21
    Rn. 6 Allerdings reicht nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 4.5.2023, C-300/21, juris Rz. 42) der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Verordnung nicht aus, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

    Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 4.5.2023, C-300/21, Rz. 51) nicht der Fall.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 8 U 53/17

    Keine Verzinsung eines Freistellungsanspruches

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2023 - 13 U 71/21
    Rn. 16 Der insoweit geltend gemachte Zinsanspruch besteht nicht, da gem. §§ 288 Abs. 1 S. 1, 291 S. 1 BGB nur Geldschulden zu verzinsen sind, zu denen ein Freistellungsanspruch nicht gehört (vgl. u.a. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2018, 8 U 53/17, juris Rz. 96 m.w.N.).
  • OLG München, 23.02.2022 - 7 U 1195/21

    Anforderungen an Rodler zur Vermeidung von Kollisionen mit entgegenkommenden …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2023 - 13 U 71/21
    Der Senat schließt sich hierzu der Auffassung des OLG München vgl. i.E. Urteil vom 23.2.2022, 7 U 1195/21, juris Rz. 50, 54 f) an, dass bei einem Schmerzensgeldbegehren eine Zuvielforderung von 20 % kostenrechtlich unschädlich ist und der Kläger daher so zu stellen ist, als hätte er mit EUR 2.400,0 (= 120 % von EUR 2.000,00) obsiegt.
  • LG Hamburg, 15.03.2021 - 318 O 213/20

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund von Negativeinträgen bei der Schufa Holding …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2023 - 13 U 71/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 15.3.2021, Geschäfts-Nr. 318 O 213/20 , unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:.
  • OLG Köln, 10.04.2025 - 15 U 249/24

    Wirtschaftsauskunfteien (wie Schufa) müssen Einträge über Zahlungsstörungen bei …

    Dass die genannten Übermittlungen keine weiteren nachteiligen Folgen für den Kläger hatten, steht der Annahme eines immateriellen Schadens in Gestalt einer Rufschädigung nicht entgegen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30. August 2023 - 13 U 71/21, juris Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 10.01.2024 - 13 U 70/23

    Datenschutzrecht: Immaterieller Schadenersatzanspruch wegen unberechtigter …

    Rn. 11 Unter Berücksichtigung der dargestellten Umstände und im Hinblick auf einen kürzlich vom Senat entschiedenen vergleichbaren Fall, wo es weder zu konkreten Auswirkungen durch die Schufa-Meldung gekommen war noch ein vorsätzliches Vorgehen der Beklagten festgestellt werden konnte ( 13 U 71/21 ) und vom Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 1.000,- je Meldung zuerkannt worden war, wird ein deutlich höherer Betrag in Höhe von EUR 2.000,- je Meldung, mithin insgesamt EUR 4.000,00 als angemessen, aber auch als ausreichend erachtet, so dass die weitergehende Berufung zurückzuweisen ist.
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