Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 833; ; BGB § 288; ; BGB § 286; ; BGB § 847; ; RVO § 636; ; RVO § 539; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Pferde - Pferd
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tierhalterhaftung; Ausschluss; Handeln auf eigene Gefahr; Dressurreiten; Gefährdungshaftung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.01.1998 - 2 O 462/97
- OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 390
- MDR 2001, 31
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98
Das Dressurreiten fällt nicht generell unter diese Ausnahmefälle (Abgrenzung zu BGH NJW 92, 2474; NJW 77; 2158).Nach ständiger Rechtsprechung kommt die Gefährdungshaftung des Tierhalters aus § 833 BGB grundsätzlich auch dem Reiter auf dem Pferd zugute (vgl. etwa BGH NJW 92, 2474 m.w.N.).
Das kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn das Tier erkennbar böser Natur war oder erst zugeritten werden mußte oder wenn der Ritt als solcher eigentümlichen Gefahren unterlag, wie etwa beim Springen oder bei der Fuchsjagd (BGH NJW 92, 2474; OLG München VersR 81, 937).
Soweit der BGH in mehreren Entscheidungen (NJW 92, 2474; NJW 77, 2158) das Dressurreiten generell als Beispiel für die Übernahme einer besonderen Gefahr genannt hat, folgt der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht.
- BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75
Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls - …
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98
Soweit der BGH in mehreren Entscheidungen (NJW 92, 2474; NJW 77, 2158) das Dressurreiten generell als Beispiel für die Übernahme einer besonderen Gefahr genannt hat, folgt der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht. - OLG München, 26.06.1980 - 24 U 16/80
Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 13 U 78/98
Das kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn das Tier erkennbar böser Natur war oder erst zugeritten werden mußte oder wenn der Ritt als solcher eigentümlichen Gefahren unterlag, wie etwa beim Springen oder bei der Fuchsjagd (BGH NJW 92, 2474; OLG München VersR 81, 937).
- OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13
Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das …
a) Unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr oder der freiwilligen Risikoübernahme kann die Haftung des Pferdehalters dann entfallen, wenn sich der Geschädigte bewusst einer besonderen Gefahr aussetzt, die über die normalerweise mit dem Reiten verbundene Gefahr hinausgeht (BGH, Urteil vom 9.06.1992, NJW 1992, 2474; Urteil vom 20.12.2005, NJW-RR 2006, 813; Urteil vom 30.04.2013, BeckRS 2013, 09464; OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2000, NJW-RR 2001, 390). - AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10
Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und …
Rn. 41 Im Übrigen geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von einem haftungsausschließenden "Handeln auf eigene Gefahr" dann aus, wenn der Geschädigte sich im Bewusstsein der Gefährdung einer besonderen, erhöhten Tiergefahr ausgesetzt hat, die über die gewöhnliche Tiergefahr hinausgeht (BGH, Urt. v. 24.11.1954 - VI ZR 255/53, VersR 1955, 116; BGH, Urt. v. 13.11.1973 - VR 152/72, NJW 1974, 234, juris Rn. 9 f.; BGH, Urt. v. 14.07.1977 - VI ZR 234/75, NJW 1977, 2158 f., juris Rn. 12 f.; BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 69/91, NJW 1992, 907, juris Rn. 14 f.; BGH, Urt. v. 03.05.2005 - VI ZR 238/04, NJW-RR 2005, 1183, juris Rn. 21; BGH, Urt. v. 20.12.2005 - VI ZR 225/04, NJW-RR 2006, 813, juris Rn. 12; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.02.2000 - 22 U 170/98, NJW-RR 2001, 390 f., juris Rn. 33; OLG Hamm, Urt. v. 20.09.2000 - 13 U 78/98, NJW-RR 2001, 390; LG Itzehoe, Urt. v. 28.05.1991 - 1 S 28/91, NJW-RR 1991, 1500; Geigel/Haag, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 18. - OLG Celle, 09.11.2006 - 20 U 19/06
Umfang der Rechtskraft bei Entscheidung über eine Teilklage; Mitverschulden des …
Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die ältere Judikatur bereits das bloße Ausreiten oder gar das Dressurreiten als die bewusste Übernahme eines solchen erheblichen Risikos darstellt, folgt der Senat dem mit der jüngeren höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ( BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2005, VI ZR 225/04 a.a.O.; BGH NJW 1986, 2883, 2884 [BGH 24.06.1986 - VI ZR 202/85]; OLG Hamm NJW-RR 2001, 390, 391) in der Allgemeinheit nicht. - OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01
Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht
Dem steht auch die unstreitige und übereinstimmende Auffassung der Sachverständigen entgegen, dass Dressurübungen allgemein keine Sonderrisiken begründen, die besondere, spezielle Vorkehrungen gegen das Verhalten eines Tieres rechtfertigen; vielmehr es in der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden, daß die Dressur als die reiterliche Disziplin gilt, die die geringsten Gefahren mit sich bringt (vgl. Senat in 13 U 166/99 - OLG Hamm NJW-RR 2001, 390;… Terbille in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Auflage, Kapitel 11 Rn. 43).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 276 § 611 § 823
Fiktive Einwilligung trotz unzureichender (verspäteter) Aufklärung durch den Arzt - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz; Erfolgen der Aufklärung am Vorabend der Operation zu spät und Vorliegen einer unwirksamen Einwilligung; Operation des Tumors im Bereich der Hirnanhangsdrüse im Wege des subfrontalen Zuganges; Erleiden eines fast ...
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.11.1995 - 1 O 164/93
- OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98
- BGH, 13.03.2001 - VI ZR 262/00
Papierfundstellen
- VersR 2001, 860
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.06.2000 - 13 U 78/98
Mit Urteil vom 17.3.1998 hat der BGH (AZ.: VI ZR 74/97) das Urteil des Senats aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- BGH, 25.11.2025 - VI ZR 165/23
Hypothetische Einwilligung im Sinne von § 630h Abs. 2 Satz 2 BGB ; Materielles …
Danach kann auch keine hypothetische Einwilligung im Sinne von § 630h Abs. 2 Satz 2 BGB angenommen werden, wenn der Patient zwar in eine entsprechende, jedoch erst später durchgeführte Maßnahme eingewilligt hätte (…a.A. OLG Brandenburg, NJW-RR 2023, 451 Rn. 22; wohl auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht 8. Aufl., C.IV. Rn. 137 S. 406 unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, VersR 2001, 860). - OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08
Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860;… Geiß/Greiner, C, Rn. 137). - OLG Brandenburg, 18.08.2016 - 12 U 176/14
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über verschiedene Operationsmethoden vor …
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860;… Geiß/Greiner, C, Rn. 137).
- OLG Brandenburg, 08.12.2022 - 12 U 21/21
Abweisung der Arzthaftungsklage wegen Wechsel der Operationsmethode bei einer …
Der Einwand der hypothetischen Einwilligung entfällt nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vg. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860;… Geiß/Greiner a.a.O. Rn. C 137). - OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 12 U 21/21
Schadensersatzansprüche nach einem refraktiven Eingriff am Auge mit einem …
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860;… Geiß/Greiner, a.a.O., Rn. 137). - OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06
Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung
Entgegen der Ansicht der Klägerin entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung allerdings nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (OLG Karlsruhe VersR 2001, S. 860;… Geiß/Greiner, C, Rn. 137). - OLG Köln, 27.04.2005 - 5 U 254/02
Arzthaftung - Operationsbericht durch mitwirkende Oberärztin - Umfang der …
Der Patient muss aber grundsätzlich darlegen, weshalb der späte Zeitpunkt der Aufklärung sein Entscheidungsrecht verkürzt hat (BGH NJW 1992, 2351; NJW 1994, 3009; OLG Karlsruhe VersR 2001, 860). - OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 12 U 171/18
Streitgegenstand einer Arzthaftungsklage
Dabei entfällt der Einwand der hypothetischen Einwilligung nicht bereits bei einem Zögern des Patienten, das zu einer Verschiebung der konkreten Behandlung geführt hätte; maßgeblich ist vielmehr, ob eine Einwilligung in die letztlich durchgeführte Behandlung erfolgt wäre (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2001, 860;… Geiß/Greiner a.a.O. Rn. 137).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zimmermann-notar-rostock.de
Vorrausetzungen für Provisionsanspruch des Nachweismaklers (hier: Einwand der Vorkenntnis und Unterbrechung des Kausalzusammenhangs)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie kommt der Maklervertrag zustande? (IBR 2000, 342)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 22.07.2010 - 10 O 44/06
Entgegennahme von Maklerdiensten durch den Interessenten in Kenntnis eines …
Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes der Beklagten, sie habe darauf hingewiesen, dass sie keine Provision zahlen werde, ist Sache der für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägerin (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342). - OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen …
Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342;… wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt). - LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - L 2 AL 88/13
Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers - …
Zivilrechtlich ist bei einem Nachweismaklervertrag bei einer Vorkenntnis von dem vermittelten Objekt dessen Nachweis durch den Makler nicht ursächlich, es sei denn der Makler liefert zusätzliche für den Vertragsabschluss wesentliche, mitursächlich Informationen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 6 U 24/06 - ; Hanseatisches OLG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 13 U 78/98 - jeweils zitiert nach juris).
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