Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- familienrechtsiegen.de
Umgangsrechtausschluss bei Kindeswohlgefährdung durch Gewaltausbrüche und Beschimpfungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als ultima ratio zur Abwehr der Gefährdung eines Kindeswohls Befristung eines Ausschlusses
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gewaltausbrüche rechtfertigen Umgangsausschluss wegen Kindeswohlgefährdung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Zur Persönlichkeitsentwicklung gehört es, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbständigem Handeln Rechnung getragen wird, damit es sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann und es durch eine Missachtung seines Willens in seiner Persönlichkeitsentwicklung nicht beeinträchtigt wird (BVerfG FamRZ 2015, 1093).Dies gilt gerade bei Fällen, in denen das Kind Loyalitätskonflikten ausgesetzt ist (BVerfG FamRZ 2015, 1093).
- BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit kann ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wille auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruht, solange er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist; das Außerachtlassen auch eines beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG, 3. FamS, B. v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).
- OLG Brandenburg, 26.08.2020 - 15 UF 40/18
Befristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinen drei minderjährigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit kann ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Wille auf einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung beruht, solange er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist; das Außerachtlassen auch eines beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; Brandenburgisches OLG, 3. FamS, B. v. 31. August 2020 - 15 UF 40/18).
- BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Entziehung der elterlichen Sorge: Begriff der Kindeswohlgefährdung; hinreichende …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Eine derartige, den Eingriff in das unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Umgangsrecht des Elternteils mit seinem Kind rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls liegt erst vor, sobald die aufgrund von Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse bei dem Kind mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung seines geistigen oder körperlichen Wohls zu erwarten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 112; BGH FamRZ 2019, 598; st. Rspr. der Senate des Brandenburgischen OLG: Senat ZKJ 2012, 356; Brandenburgisches OLG - 3. FamS - FamRZ 2014, 1124;… 2. FamS, BeckRS 2022, 10305 Rn. 26, 27). - BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Eine derartige, den Eingriff in das unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Umgangsrecht des Elternteils mit seinem Kind rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls liegt erst vor, sobald die aufgrund von Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse bei dem Kind mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung seines geistigen oder körperlichen Wohls zu erwarten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 112; BGH FamRZ 2019, 598; st. Rspr. der Senate des Brandenburgischen OLG: Senat ZKJ 2012, 356; Brandenburgisches OLG - 3. FamS - FamRZ 2014, 1124;… 2. FamS, BeckRS 2022, 10305 Rn. 26, 27). - OLG Bremen, 21.11.2017 - 5 UF 81/16
Verlängerung des vom Familiengericht ausgesprochenen Umgangsausschlusses durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Das Umgangsrecht ist dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang zur Entscheidung angefallen und schließlich gilt - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 iVm § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht (vgl. OLG Bremen, NJOZ 2018, 1125; OLG Hamm, BeckRS 2016, 12188; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1447;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69 FamFG Rn. 23;… BeckOK FamFG/Obermann, Stand 1.10.2022, § 69 FamFG Rn. 44). - OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 10 UF 57/13
Umgangsrecht: Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seiner 14-jährigen Tochter
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Mit zunehmendem Alter kommt dem kindlichen Willen eine erhebliche Bedeutung zu (…Dettenborn/Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Aufl., 2.6.2.4 ff; vgl. auch Brandenburgisches OLG - 2. FamS, FuR 2016 303 - 9 Jahre; OLG Saarbrücken, NZFam 2015, 44 - 11 Jahre). - OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13
Umgangsrechtsregelung: Zeitlich befristeter Ausschluss bei Umgangsverweigerung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Das Umgangsrecht ist dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang zur Entscheidung angefallen und schließlich gilt - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 iVm § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht (vgl. OLG Bremen, NJOZ 2018, 1125; OLG Hamm, BeckRS 2016, 12188; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1447;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69 FamFG Rn. 23;… BeckOK FamFG/Obermann, Stand 1.10.2022, § 69 FamFG Rn. 44). - BVerfG, 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Ein Ausschluss des Umgangs kommt nur als äußerstes Mittel in Betracht, wenn ein milderes Mittel zur Abwehr der Gefährdung des Kindeswohls nicht in Betracht kommt, und ist regelmäßig zu befristen (z.B. BVerfG NZFam 2015, 234: drei Jahre Ausschlussfrist). - OLG Hamm, 15.02.2016 - 14 UF 135/14
Entscheidung des Beschwerdegerichts im Umgangsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22
Das Umgangsrecht ist dem Senat mit der Beschwerde auch in vollem Umfang zur Entscheidung angefallen und schließlich gilt - anders als in Familienstreitsachen (vgl. § 117 Abs. 2 iVm § 528 ZPO) - das Verschlechterungsverbot nicht (vgl. OLG Bremen, NJOZ 2018, 1125; OLG Hamm, BeckRS 2016, 12188; OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1447;… Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 69 FamFG Rn. 23;… BeckOK FamFG/Obermann, Stand 1.10.2022, § 69 FamFG Rn. 44). - OLG Brandenburg, 15.03.2012 - 9 UF 235/11
Umgangsrecht: Befristeter Ausschluss bei vehementer Ablehnung des Kontakts …
- OLG Saarbrücken, 25.08.2014 - 6 UF 64/14
- OLG Brandenburg, 18.12.2023 - 13 WF 195/23
Festsetzung eines Ordnungsgelds in einer Umgangssache
Durch Beschluss des Senats vom 24.10.2022 (13 UF 12/22) ist der persönliche Umgang der Antragstellerin mit ihren drei Kindern, die im Haushalt des Antragsgegners, ihres Vaters, leben, für den Zeitraum bis zum 31.10.2023 ausgeschlossen worden.Der Beschluss des Senats vom 24.10.2022 - 13 UF 12/22 -, durch den der Umgang der Antragstellerin mit ihren drei Kindern bis zum 31.10.2023 ausgeschlossen worden ist, stellt mangels eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung, § 89 Abs. 2 FamFG, keinen vollstreckungsfähigen Titel (§ 86 Abs. 1 FamFG) zur Durchsetzung eines hier in Betracht kommenden Verstoßes gegen ein Kontaktaufnahmeverbot dar.
- OLG Dresden, 24.06.2024 - 21 UF 711/22 Er ist regelmäßig zu befristen (…vgl. zum Maßstab BVerfG, FamRZ 2016, 1917 ff., juris Rn. 18 ff.;… FamRZ 2015, 1093 ff., juris Rn. 17 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2022 - 13 UF 12/22 -, juris Rn. 24;… Staudinger/Dürbeck, BGB, 2023, § 1684 Rn. 286 f.).
Mit zunehmenden Alter kommt dem kindlichen Willen eine erhebliche Bedeutung zu (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2022 - 13 UF 12/22 -, juris Rn. 27; OLG Bremen, Beschluss vom 21.11.2017 - 5.
- OLG Köln, 09.01.2026 - 10 UF 127/25
Unzulässigkeit des Erlasses eines Teilbeschlusses in einem Umgangsverfahren; …
Der Verfahrensgegenstand fällt dem Beschwerdegericht im Umgangsverfahren in vollem Umfang an, es ist nicht auf den Antrag des Beschwerdeführers begrenzt und darf die Umgangsregelung auch zu Lasten des Beschwerdeführers verschärfen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.10.2022 - 13 UF 12/22 -, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 15.02.2016 - 14 UF 135/14 -, juris; OLG Bremen, Beschl. v. 21.11.2017 - 5 UF 81/16 -, juris).
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