Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.07.1997 - 13 UZ 1216/97.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG, § 108 Nr 3 VwGO
Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einführung von Auskünften in das Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 29.01.1997 - 6 E 35093/94
- VGH Hessen, 02.07.1997 - 13 UZ 1216/97.A
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 15.08.1995 - 13 UZ 1262/95
Terminsverlegung wegen Verhinderung des Bevollmächtigten
Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1997 - 13 UZ 1216/97
Macht ein die Zulassung der Berufung erstrebender Prozeßbeteiligter geltend, das Verwaltungsgericht habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt indem es ihm keine Möglichkeit gegeben habe, sich zu bestimmten Entscheidungsgrundlagen zu äußern, so gehören zur schlüssigen Darlegung dieses Rechtsverstoßes nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätten gelangen können (Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 -, vom 14. November 1990 - 13 TE 1596/90 -, vom 15. August 1995 - 13 UZ 1262/95 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 - jeweils m. w. N.). - VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95
Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur …
Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1997 - 13 UZ 1216/97
Macht ein die Zulassung der Berufung erstrebender Prozeßbeteiligter geltend, das Verwaltungsgericht habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt indem es ihm keine Möglichkeit gegeben habe, sich zu bestimmten Entscheidungsgrundlagen zu äußern, so gehören zur schlüssigen Darlegung dieses Rechtsverstoßes nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätten gelangen können (Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 -, vom 14. November 1990 - 13 TE 1596/90 -, vom 15. August 1995 - 13 UZ 1262/95 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 - jeweils m. w. N.). - VGH Hessen, 29.05.1989 - 13 TE 2328/88
BEGRÜNDUNG; BERUFUNGSZULASSUNG; EINZELRICHTER; RECHTLICHES GEHÖR
Auszug aus VGH Hessen, 02.07.1997 - 13 UZ 1216/97
Macht ein die Zulassung der Berufung erstrebender Prozeßbeteiligter geltend, das Verwaltungsgericht habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt indem es ihm keine Möglichkeit gegeben habe, sich zu bestimmten Entscheidungsgrundlagen zu äußern, so gehören zur schlüssigen Darlegung dieses Rechtsverstoßes nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätten gelangen können (Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 -, vom 14. November 1990 - 13 TE 1596/90 -, vom 15. August 1995 - 13 UZ 1262/95 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 - jeweils m. w. N.).
- OVG Hamburg, 20.01.2025 - 1 Bf 114/24
Coronapandemie; Überbrückungshilfe III Plus; Aufhebung des Bewilligungsbescheides …
Nur auf der Grundlage eines solchen Vortrags kann geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2018, 1 Bf 145/17.AZ , juris Rn. 27 ; VGH Kassel, Beschl. v. 2.7.1997, 13 UZ 1216/97.A, juris Rn. 5;… OVG Münster, Beschl. v. 3.7.1996, 25 A 2968/96.A, AuAS 1996, 263, juris Rn. 6;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 26.11.1996, a.a.O.;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 223, § 124a Rn. 219). - OVG Hamburg, 18.12.2018 - 1 Bf 145/17
Asyl; Berufungszulassungsantrag; Verfahrensfehler; Erkenntnismittel; …
Denn nur auf der Grundlage eines solchen Vortrages kann geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.3.2005, 9 LA 46/05, juris Rn. 7; VGH Kassel, Beschl. v. 2.7.1997, 13 UZ 1216/97.A, juris Rn. 5;… OVG Münster, Beschl. v. 3.7.1996, 25 A 2968/96.A, AuAS 1996, 263, juris Rn. 6;… zum Ganzen zusammenfassend Berlit, in: GK-AsylG, Loseblatt, Stand: September 2018, § 78 Rn. 646, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19
Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung …
Denn nur auf dieser Grundlage kann geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (OVG Hamburg…, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 Bf 145/17.AZ -, juris Rn. 27; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 01.03.2005 - 9 LA 46/05 -, juris Rn. 7; Hessischer VGH, Beschluss vom 02.07.1997 - 13 UZ 1216/97.A -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 03.07.1996 - 25 A 2968/96.A -, juris Rn. 6). - VGH Bayern, 24.02.2025 - 14 ZB 24.30149
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren …
Wird die Verletzung rechtlichen Gehörs darauf gestützt, dass ein die angegriffene Entscheidung tragendes Erkenntnismittel nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden ist, ist deshalb neben der Bezeichnung, welches Erkenntnismittel welchen Inhalts nicht eingeführt worden sein soll, darzulegen, in welchem Zusammenhang das Verwaltungsgericht dieses Erkenntnismittel herangezogen hat und was - bei ordnungsgemäßer Einführung - in Bezug auf die in diesem Erkenntnismittel enthaltenen Tatsachen vorgetragen worden wäre (…vgl. BVerwG, B.v. 13.1.1999 - 9 B 90.98 - juris Rn. 13;… NdsOVG, B.v. 1.3.2005 - 9 LA 46/05 - juris Rn. 7; HessVGH, B.v. 2.7.1997 - 13 UZ 1216/97.A - juris Rn. 5;… OVG Hamburg, B.v. 18.12.2018 - 1 Bf 145/17.AZ - juris Rn. 27 m.w.N.) und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet, d.h. mit Aussicht auf Erfolg verbunden gewesen wäre (…BVerwG, B.v. 29.12.2004 - 1 B 91.04 - juris Rn. 3 a.E.; B.v. 24.1.1991 - 8 B 161.90 - NVwZ 1991, 574/575). - OVG Thüringen, 25.05.1999 - 3 ZKO 396/99
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht
Der Rechtsmittelführer ist deshalb regelmäßig gehalten, näher zu begründen, weshalb das Gericht zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätte gelangen können, wenn es den Sachverhalt, dessen Vortrag ihm abgeschnitten worden sei, zur Kenntnis genommen hätte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18. November 1994 - 12 L 6853/94 - AuAS 1995, 107 L, und vom 7. Juli 1997 - 12 L 3297/97 - AuAS 1997, 215; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A - NWVBl. 1995, 232; VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 - VGH BW RSprDienst 95, Beilage 8, B 2; Hessischer VGH, Beschluß vom 2. Juli 1997 - 13 UZ 1216/97 - zitiert nach juris - jeweils m. w. N.; grundsätzlich a. A.: Hessischer VGH, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 L 6853/94 - ESVGH 43, 173 = ZAR 1994, 88 = EZAR 633 Nr. 22).
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