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Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 11.09.2018

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18 AE(KV)   

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FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18 AE(KV) (https://dejure.org/2018,48482)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2018 - 13 V 2883/18 AE(KV) (https://dejure.org/2018,48482)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 13 V 2883/18 AE(KV) (https://dejure.org/2018,48482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Rücknahme eines Insolvenzantrags des FA - Regelungsanordnung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Ermessensentscheidung - Fortführung des Antragsverfahrens trotz Erfüllung der Forderung - Fortbestehende Zahlungsunfähigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 34/14

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes bei …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Die Vorschrift sei als Ausnahme einer trotz Erfüllung der den Eröffnungsantrag stützenden Forderung fortbestehenden Antragsbefugnis und eines hierdurch veränderten Rechtsschutzbedürfnisses zu verstehen und erfordere eine Prüfung im Einzelfall, ob die mit Antragstellung erfolgte Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes auch nach Erfüllung der den Antrag stützenden Forderung fortwirke oder der Gläubiger den Eröffnungsgrund erneut glaubhaft machen müsse (vgl. BGH-Beschlüsse vom 11.4.2013 IX B 256/11, DB 2013, 1297; vom 18.12.2014 IX ZB 34/14, DB 2015, 303).

    Allerdings setzt die Glaubhaftmachung einer fortbestehenden Zahlungsunfähigkeit auch nach der Auffassung des BGH nicht stets voraus, dass der Gläubiger neue Tatsachen vorträgt, die für eine auch jetzt noch bestehende Zahlungsunfähigkeit sprechen (vgl. BGH-Beschluss vom 18.12.2014 IX ZB 34/14, DB 2015, 303).

    Für die Beurteilung, ob nach dem Ausgleich der Forderung des antragstellenden Gläubigers die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners weiterhin wahrscheinlich ist, können vielmehr u.a. die näheren Umstände des jetzt gestellten oder eines vorangegangenen Insolvenzantrags von Bedeutung sein, ferner die Art und der Umfang der Forderung des Gläubigers, die Dauer des Zahlungsrückstands und die Umstände des Forderungsausgleichs (vgl. BGH-Beschluss vom 18.12.2014 IX ZB 34/14, DB 2015, 303).

    Darüber hinaus kann dem Grundsatz Bedeutung zukommen, dass eine einmal eingetretene, nach außen in Erscheinung getretene Zahlungsunfähigkeit regelmäßig erst beseitigt wird, wenn die geschuldeten Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen werden können (vgl. - auch zu den Einschränkungen - BGH-Beschluss vom 18.12.2014 IX ZB 34/14, DB 2015, 303).

  • BFH, 28.02.2011 - VII B 224/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei nicht …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Rn. 28 aa) Die Entscheidung des FA, gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerschuldners zu beantragen, ist eine Ermessensentscheidung, die gemäß § 102 FGO von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28.2.2011 VII B 224/10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2011, 763).

    Bei dieser Entscheidung handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 28.2.2011 VII B 224/10, BFH/NV 2011, 763;… Werth in Klein, AO, 12. Auflage, § 251 Rn. 11).

    Für die Prüfung, ob das FA sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ist aufgrund des Umstandes, dass es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, nicht auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. die Nachweise im BFH-Beschluss vom 28.2.2011 VII B 224/10, BFH/NV 2011, 763; vgl. ferner Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 28.3.2013, 3 V 271/13, abrufbar in juris; Brandis, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 374, 375; a.A. z.B. FG Köln, Urteil vom 9.11.2004 15 K 4934/04, EFG 2005, 372).

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 50/15

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung bei tatsächlich nur vorliegender …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Es muss sich mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass der Schuldner außerstande ist, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen zu genügen (vgl. BGH-Urteil vom 12.10.2017 IX ZR 50/15, DB 2017, 2926).

    Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus (vgl. BGH-Urteil vom 12.10.2017 IX ZR 50/15, DB 2017, 2926).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Eine Zahlungseinstellung könne aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden (Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30.06.2011 IX ZR 134/10).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Zahlungseinstellung ist dasjenige nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (vgl. BGH-Urteil vom 20.11.2001 IX ZR 48/01, Sammlung der Entscheidungen des BGH 149, 178, 184 f).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZB 256/11

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes als Voraussetzung der …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Die Vorschrift sei als Ausnahme einer trotz Erfüllung der den Eröffnungsantrag stützenden Forderung fortbestehenden Antragsbefugnis und eines hierdurch veränderten Rechtsschutzbedürfnisses zu verstehen und erfordere eine Prüfung im Einzelfall, ob die mit Antragstellung erfolgte Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes auch nach Erfüllung der den Antrag stützenden Forderung fortwirke oder der Gläubiger den Eröffnungsgrund erneut glaubhaft machen müsse (vgl. BGH-Beschlüsse vom 11.4.2013 IX B 256/11, DB 2013, 1297; vom 18.12.2014 IX ZB 34/14, DB 2015, 303).
  • BFH, 07.01.1999 - VII B 170/98

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Etwas anderes gilt aber im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) dann, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 7.1.1999 VII B 170/98, BFH/NV 1999, 818).
  • FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04

    Insolvenzantrag durch das Finanzamt bei erfolgloser Vollstreckung von …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Für die Prüfung, ob das FA sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ist aufgrund des Umstandes, dass es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, nicht auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung abzustellen (…vgl. die Nachweise im BFH-Beschluss vom 28.2.2011 VII B 224/10, BFH/NV 2011, 763; vgl. ferner Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 28.3.2013, 3 V 271/13, abrufbar in juris; Brandis, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 374, 375; a.A. z.B. FG Köln, Urteil vom 9.11.2004 15 K 4934/04, EFG 2005, 372).
  • FG Sachsen, 28.03.2013 - 3 V 271/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Insolvenzantrag des FA Versuche zur …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
    Für die Prüfung, ob das FA sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ist aufgrund des Umstandes, dass es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, nicht auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung abzustellen (…vgl. die Nachweise im BFH-Beschluss vom 28.2.2011 VII B 224/10, BFH/NV 2011, 763; vgl. ferner Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 28.3.2013, 3 V 271/13, abrufbar in juris; Brandis, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 374, 375; a.A. z.B. FG Köln, Urteil vom 9.11.2004 15 K 4934/04, EFG 2005, 372).
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   FG Düsseldorf, 11.09.2018 - 13 V 2883/18 AE(KV)   

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FG Düsseldorf, 11.09.2018 - 13 V 2883/18 AE(KV) (https://dejure.org/2018,49104)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2018 - 13 V 2883/18 AE(KV) (https://dejure.org/2018,49104)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2018 - 13 V 2883/18 AE(KV) (https://dejure.org/2018,49104)
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Wird zitiert von ...

  • FG Hamburg, 02.07.2019 - 2 V 121/19

    Aufrechterhalten eines Insolvenzantrages bei vollständigem Forderungsausgleich

    Maßgeblich für die Überprüfung der Ermessensentscheidung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2011, VII B 224/10, BFH/NV 2011, 763; FG Düsseldorf, Beschluss vom 11. September 2018, 13 V 2883/18 AE, EFG 2019, 461; Brandis, EFG 2005, 374).
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